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Aktives Mitglied
hi Wollte mal fragen ob die des machen dürfen..Des problem ist das ich am 02.03.09 ein Termin hatte aber gedacht habe das ich am 03.03.09 habe und ich war sogar am 03.03.09 dort und habe es erst dort gemerkt das ich am 02.03.09 hatte. danach bin ich gleich zur frau am info die mir ein neuen termin geben sollte und ich würd dann eine einladung zugeschickt bekommen.
nun habe ich ein schreiben bekommen
sehr geehrter.....
meine einladung zum 02.03.09 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegeangenen Einladungsschreiben genannten Prozentwert der für sie nach § 20 zweiten buch sozialgesetznuch (SGB II) maßgebenden Regellleistung für dauer von 3 Monaten abzusenken. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 (SGB II) gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.
Ich gebe ihnen hiermit gem " 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch /SGB X) Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bitte kommen sie am 10.03.2009 um 9:45 Uhr in die Arge....Adresse...
Ich möchte mit Ihnen über Ihre Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen sie bitte noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Bewerbungsunterlagen
lebenlauf
Kann sie mir einfach das geld so schnell abkürzen vorallem weil es einmal passiert ist und ich eign noch nie ein problem gemacht habe..Es ist einfach stressig zurzeit bei mir vorallem weil ich im umzugsstress bin..Würden die es trozdem kürzen wenn ich sagen würde das ich es verplant habe um einen tag weil ich zurzeit viel um mich habe.. und ich eign auch am nächsten tag mit dem gedanken ich habe ein termin aufgetaucht bin???
Und sollte ich lieber warten bis zum 10.03 das ich stellung nehme zur sache oder lieber gleich anrufen???
nun habe ich ein schreiben bekommen
sehr geehrter.....
meine einladung zum 02.03.09 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegeangenen Einladungsschreiben genannten Prozentwert der für sie nach § 20 zweiten buch sozialgesetznuch (SGB II) maßgebenden Regellleistung für dauer von 3 Monaten abzusenken. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 (SGB II) gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.
Ich gebe ihnen hiermit gem " 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch /SGB X) Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern.
Bitte kommen sie am 10.03.2009 um 9:45 Uhr in die Arge....Adresse...
Ich möchte mit Ihnen über Ihre Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen sie bitte noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Bewerbungsunterlagen
lebenlauf
Kann sie mir einfach das geld so schnell abkürzen vorallem weil es einmal passiert ist und ich eign noch nie ein problem gemacht habe..Es ist einfach stressig zurzeit bei mir vorallem weil ich im umzugsstress bin..Würden die es trozdem kürzen wenn ich sagen würde das ich es verplant habe um einen tag weil ich zurzeit viel um mich habe.. und ich eign auch am nächsten tag mit dem gedanken ich habe ein termin aufgetaucht bin???
Und sollte ich lieber warten bis zum 10.03 das ich stellung nehme zur sache oder lieber gleich anrufen???