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Arbeitszwischenzeugnis soll "Endzeugnis" werden > Note ?

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wt15309

Aktives Mitglied
tja da bin ich andere Meinung.
Wenn alle der gleiche bekommen dann ist es ja besser man bekommt gar kein Zeugnis.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
tja da bin ich andere Meinung.
Wenn alle der gleiche bekommen dann ist es ja besser man bekommt gar kein Zeugnis.
Ja, man sollte schon immer schauen, dass man ein vernünftigen Zeugnis bekommt, aber es ist jetzt nicht so, dass du es dir an die Wand hängst oder damit begraben wirst... ist eig oft nur temporär ausschlaggebend
 

wt15309

Aktives Mitglied
Ja, man sollte schon immer schauen, dass man ein vernünftigen Zeugnis bekommt, aber es ist jetzt nicht so, dass du es dir an die Wand hängst oder damit begraben wirst... ist eig oft nur temporär ausschlaggebend
Ich kann dir nur sagen, das in meiner Ex-Firma relavante 7 Bewerbungen auf den Tisch lagen.
Davon wurden 3-4 zum VG eingeladen. Die übrigen 20 Stk. sind nicht weitergeleitet worden.
Wie soll man nun wählen? Wenn das Arbeitszeugnis nicht beeinflussen soll einfach nicht mitsenden. Ist es stimmig und flüssig zu lesen - dann rein damit.
Wie Bereits erwähnt ist die Branche wichtig . Es ist halt ein Unterschied ob er Verpackt oder als Projektleiter arbeitet. Die Branchen der Zeitarbeit-Firmen sind überall zu finden.
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Weil du geschrieben hast "Ja das ist immer das Problem mit diesen Klauseln, man weiß immer nicht ob es eine ist ..."

Deswegen habe ich quasi bestätigt, dass es eine Standardklausel ist. Ich dachte, du hättest das infrage gestellt. Ich kenne diesen Satz nämlich, hab den schon öfters gelesen.
Mißverständnis. Was ich meinte war, dass man eben nie weiß ob eine Formulierung in einem Arbeitszeugnis eine versteckte Bedeutung hat. Die Standardklauseln verwendet ja eigentlich niemand mehr, da die von der Rechtsprechung sofort kassiert werden und wenn etwas irgendwie so ähnlichnklingt, weiß man nicht ob es Absicht oder Zufall ist.

Ich habe eigentlich immer nur auf die Gesamtnote geschaut und ob die guten Wünsche am Schluss stehen … und wenn die Note nicht gut war und/oder die guten Wünsche fehlten und Gleichzeitig sonst alles bei der Bewerbung passte, habe ich beim Vorstellungsgespräch nachgefragt … wenn dann eine gute Erklärung kam a la ich habe mich geweigert den Privatwagen des Chefs zu waschen, dann hat das auch gepasst …
 

wt15309

Aktives Mitglied
Mißverständnis. Was ich meinte war, dass man eben nie weiß ob eine Formulierung in einem Arbeitszeugnis eine versteckte Bedeutung hat. Die Standardklauseln verwendet ja eigentlich niemand mehr, da die von der Rechtsprechung sofort kassiert werden und wenn etwas irgendwie so ähnlichnklingt, weiß man nicht ob es Absicht oder Zufall ist.

Ich habe eigentlich immer nur auf die Gesamtnote geschaut und ob die guten Wünsche am Schluss stehen … und wenn die Note nicht gut war und/oder die guten Wünsche fehlten und Gleichzeitig sonst alles bei der Bewerbung passte, habe ich beim Vorstellungsgespräch nachgefragt … wenn dann eine gute Erklärung kam a la ich habe mich geweigert den Privatwagen des Chefs zu waschen, dann hat das auch gepasst …
(y)
Ausser man hat zuviele um sie bei sich bei einen VG zu vergewissern.
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Wenn das Arbeitszeugnis nicht beeinflussen soll einfach nicht mitsenden. Ist es stimmig und flüssig zu lesen - dann rein damit.
Also das geht nicht, wenn etwas fehlt, geht der Personaler davon aus, dass es zu furchtbar zum vorzeigen ist … höchstens wenn drinsteht, dass das Arbeitsverhältnis nach einem schwerwiegenden Vertrauensbruch fristlos gekündigt wurde, dann kann man es weglassen, weil schlimmer geht eig. Nicht …
 

wt15309

Aktives Mitglied
Ich kann nicht beurteilen.
Bin ja nicht an erster Stelle. Ich kann nur die Anforderung und die Skils beurteilen, dann noch das Arbeitszeugnis - sicherlich werde ich nicht um ein Arbeitszeugnis bei der Personalabteilung nachhacken. Entweder ist es dabei oder nicht.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Na ja, also die Dinge, die im Lebenslauf prominent sind, sollte man schon mit Referenzen belegen. Einfach etwas nicht mitschicken, weil es negativ aussehen könnte, ist ganz schlecht. Es zeigt aber auch, dass man dieser Person nicht wirklich vertrauen kann... einer, der Fehler kaschiert.

Mein Ausbildungszeugnis vor... tütüttüüt... 7 Jahren war jetzt echt unterdurchschnittlich, aber ich habe es auch immer mitgelegt, wenn ich mich irgendwo beworben habe. Ansonste wäre es so rübergekommen, als hätte ich diese Ausbildung nur erfunden. Mich hat bisher noch keiner drauf angesprochen. Das heißt nicht, dass es keiner zur Kenntnis genommen hat, aber viele sehen das halt auch nicht so eng. Aber man sollte schon gucken, dass man auch positive Referenzen beilegen kann, also nicht NUR schlampig arbeiten und dann nachher mit Anwalt kommen.
 

wt15309

Aktives Mitglied
Na ja, also die Dinge, die im Lebenslauf prominent sind, sollte man schon mit Referenzen belegen. Einfach etwas nicht mitschicken, weil es negativ aussehen könnte, ist ganz schlecht. Es zeigt aber auch, dass man dieser Person nicht wirklich vertrauen kann... einer, der Fehler kaschiert.

Mein Ausbildungszeugnis vor... tütüttüüt... 7 Jahren war jetzt echt unterdurchschnittlich, aber ich habe es auch immer mitgelegt, wenn ich mich irgendwo beworben habe. Ansonste wäre es so rübergekommen, als hätte ich diese Ausbildung nur erfunden. Mich hat bisher noch keiner drauf angesprochen. Das heißt nicht, dass es keiner zur Kenntnis genommen hat, aber viele sehen das halt auch nicht so eng. Aber man sollte schon gucken, dass man auch positive Referenzen beilegen kann, also nicht NUR schlampig arbeiten und dann nachher mit Anwalt kommen.
ich stimme dir voll und ganz zu.
Zumindest ist im meiner Branche das Arbeitszeugnis nicht so extrem wichtig - aber es beeinflusst.
Klar, der Lebenslauf und Anschreiben ist das wichtigste. Ob ich nun der Person mehr trauen kann oder nicht ist so eine Geschichte - ich weiß ja gar nicht ob er eines bekommen ode gefordert hat.
 
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