"Der Arbeitgeber darf übrigens auch nicht verlangen, dass private Geräte für die Arbeit genutzt werden. Vielmehr hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Pflicht, die Mittel bereitzustellen, die ein Angestellter für seinen Job braucht. "Aufgrund dieser Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel kann der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer dienstliche Telefonate mit seinem eigenen Smartphone führt", sagt Hensche.
Einzige Ausnahme seien nicht vorhersehbare Eilfälle, in denen ein vom Arbeitgeber gestelltes Telefon nicht vorhanden ist, ein dienstliches Gespräch aber dringend geführt werden muss. "Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall sein eigenes Handy benutzen, hat aber einen Anspruch auf Erstattung der Verbindungskosten", sagt Hensche. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich darauf geeinigt haben, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Smartphone oder Notebook für die Arbeit einsetzt."
Kann die Firma verlangen, dass man das Privathandy für berufliche Telefonate nutzt? Ist es unproblematisch, dienstlichen Mailverkehr auf dem heimischen Laptop zu erledigen? In Sachen Datenschutz und Sicherheit lauern einige Fallstricke - sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer.
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