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Arbeitgeber verlangt das ich eine App zur interen Kommunikation auf meinen privaten Handy installiere

G

Gelöscht 85627

Gast
Was macht Dein Arbeitgeber, wenn Du kein Smartphone hast? Er muss Dir in diesem Fall eins zur Verfügung stellen. Dein Arbeitgeber will die eigenen Kosten auf die Arbeitnehmer abwälzen. Ich persönlich als Arbeitnehmer würde damit keineswegs einverstanden sein. Oder das Gehalt ist entsprechend hoch.
Bis auf den letzten Satz stimme ich Dir absolut zu.
Doch egal wie hoch das Gehalt wäre, würde ich kein Bußgeld riskieren wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Ab einer gewissen Gehaltsklasse sind Diensthandys in der Regel eher die Norm.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Bis auf den letzten Satz stimme ich Dir absolut zu.
Doch egal wie hoch das Gehalt wäre, würde ich kein Bußgeld riskieren wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Ab einer gewissen Gehaltsklasse sind Diensthandys in der Regel eher die Norm.
Mein letzter Satz setzt nur voraus, dass das eigene Gehalt wirklich weit über dem üblichen Schnitt ist. Es könnte sich um einen AT-Vertrag handeln.
Ich habe einen normalen Arbeitsvertrag, ein extra Rufbereitschaftshandy und bezahlte Rufbereitschaften, für deren max. Anzahl es Regeln gibt. Das finde ich ok.
 

Peter1968

Moderator
Wenn nichts zum privaten Gebrauch von Handys geregelt ist, hat er nichts zu verlangen. Soll er ein Betriebshandy stellen. Die Frage ist allerdings, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, und wie du auf deinen Job angewiesen bist. Wenn dir der Job egal ist, lass dich auf diese Forderung nicht ein.
Das genau ist das Problem. er darf es nicht verlangen, kann es aber erfragen und wenn einer ablehnt ist es halt so, es ist das gute Recht , was allerdings mit dem Arbeitsfrieden danach geschieht ist eine ganz andere Sache.
Das mit den Apps wird im Übrigen auch sehr oft in der mobilen Pflege so gehandhabt. Auch dort wird es lediglich erfragt aber ohne diese, auf dem privaten Handy, kann man manchmal gar nicht arbeiten.
Es gibt schon auch viele die dafür Smartphones zur Verfügung stellen aber die Regel ist es nicht.
Also, du kannst ablehnen, dein gutes Recht. Was mit der Arbeitsstelle dann geschieht steht allerdings leider auf einem anderen Blatt.
 

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