Dann wird es dennoch keine Erwerbsminderungsrente geben sondern vorab mal eine LTA - Massnahme Teilnahme Arbeitsleben - wo dann geprüft werden dürfte, wie hoch und wie lange die Einschränkungen bzw. die Belastbarkeit ist und ob es Maßnahmen der Hilfestellung geben kann, so was erfolgt bsp. in BFW Berufsförderungswerken.
Antrag bei der DRV stellen und mal sehen, was dabei rauskommt
Anspruch auf LTA durch DRV (aber auch möglich bei BFA, falls über DRV nicht möglich, aber unter anderen Konditionen)
Den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann und mindestens 15 Jahre versichert war oder bereits eine
Erwerbsminderungsrente bezieht, wobei LTA auch bei nahendem Rentenalter möglich sind, solange der Zweck der Wiedereingliederung erreicht werden kann, und der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt wird, oft nach einer medizinischen Reha
Anspruch auf EMR
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) haben Sie, wenn Sie
weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, die
allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt (davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen) haben und
keine Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann, wobei die Prüfung des Anspruchs immer individuell durch die Deutsche Rentenversicherung nach Prüfung medizinischer und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen erfolgt. Es gibt auch Ausnahmen für junge Versicherte oder bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit.
Medizinische Voraussetzung
- Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (unabhängig vom Beruf).
- Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3 bis weniger als 6 Stunden täglich arbeiten und finden keine Teilzeitstelle.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Wartezeit)
- Mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein.
- Davon müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gefüllt sein (z.B. aus Beschäftigung).
- Sonderregel für junge Versicherte: Oft schon nach 2 Jahren Wartezeit möglich.
- Ausnahmen bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit: Die Wartezeit entfällt hier.
Wichtige Punkte
- Reha vor Rente: Zuerst wird geprüft, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
- Allgemeiner Arbeitsmarkt: Entscheidend ist die Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, nicht nur den erlernten Beruf (gilt nicht für vor 1961 Geborene).
- Hinzuverdienstgrenze: Seit 2025 gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für die EMR (z.B. ca. 19.661 € pro Jahr bei voller EMR).
Empfehlung: Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine Versichertenberaterin/einen Versichertenberater, um Ihren persönlichen Anspruch zu prüfen.
Gruß von Grisu