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arbeiten an den Nagel hängen?

sehe das Gehalt meines Mannes (5000 euro brutto) als probematisch + das ich keine 5 Jahre gearbeitet habe, werde wohl nichts bekommenö
Na ja, das Gehalt Deines Mannes hat nichts mit der EMR zu tun, aber einen Anspruch darauf müsstest Du haben und das kann nur in Zusammenarbeit mit der DRV heraus gearbeitet werden.

Was aber tatsächlich nicht möglich sein wird (durch das gute Gehalt von Deinem Mann) ist eine mangelnde Erwerbstätigkeit, die durch Grundsicherung abgefangen wird. Da wird dann nämlich das Gehalt Deines Mannes - wie bei Bürgergeld auch - mit berechnet.

Dennoch: Antrag stellen, Versicherungsverlauf erstellen lassen und dort ein Gespräch führen. Vielleicht bringt eine LTA für Dich schon Vorteile!!!

Gruß von Grisu
 
Eines muss halt auch be- oder überdacht werden: die finanzielle Lage.

Die Zahlung der EMR (falls erreichbar) wird so mini sein, dass eine Grundsicherung oder Bürgergeld in Anspruch genommen werden muss.

Da muss der Betreffende sich einfach rund herum informieren, aber einen Antrag würde ich in jedem Fall stellen, mit dem Ergebnis kann dann gearbeitet werden.

Gruß von Grisu
Das würde dann die Grundsicherung sein.
Denn Bürgergeld, bzw Arbeitslosengeld 2, bekommt man nur, wenn man als arbeitsfähig gilt.
Oder zumindest als eingeschränkt arbeitsfähig, d.h. wenn man zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann...

Außerdem muss man als BG-Bezieherin auch aktiv einen neuen Arbeitsplatz suchen, und das auf Verlangen auch nachweisen.
Und wenn der Sachbearbeiter meint, du brauchst irgendwelche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, dann bist du auch verpflichtet, diese Maßnahme mitzumachen....

Also wird für die TE wohl eher die Grundsicherung für nicht mehr Arbeitsfähige in Frage kommen.
Mit Grundsicherung würde sie zumindest nicht mit irgendwelchen weltfremden Maßnahmen genervt, und müsste sich auch nicht ständig auf Stellen bewerben, die sie gar nicht leisten könnte. .

@Nyu ging es dir schonmal gesundheitlich besser, und konntest du auch schonmal mehr arbeiten, als jetzt?
 
Na ja, verstehen kann ich Deine Gedanken schon im Sinne von Aufgeben, aber was nicht geht, geht nicht!

Deshalb Antrag auf LTA bei der DRV stellen - mit Hilfe von Hausarzt oder Psychiater - und dort mitteilen, dass Du Dich nicht mehr in der Lage fühlst "normal" zu arbeiten, Du siehst Deine Erwerbsfähigkeit als gefährdet an und bittest um Hilfe/Überprüfung mittels LTA.

Dann kannst Du immer noch weiter sehen!

Gruß von Grisu
 
Das würde dann die Grundsicherung sein.
Denn Bürgergeld, bzw Arbeitslosengeld 2, bekommt man nur, wenn man als arbeitsfähig gilt.
Oder zumindest als eingeschränkt arbeitsfähig, d.h. wenn man zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann...

Außerdem muss man als BG-Bezieherin auch aktiv einen neuen Arbeitsplatz suchen, und das auf Verlangen auch nachweisen.
Und wenn der Sachbearbeiter meint, du brauchst irgendwelche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, dann bist du auch verpflichtet, diese Maßnahme mitzumachen....

Also wird für die TE wohl eher die Grundsicherung für nicht mehr Arbeitsfähige in Frage kommen.
Mit Grundsicherung würde sie zumindest nicht mit irgendwelchen weltfremden Maßnahmen genervt, und müsste sich auch nicht ständig auf Stellen bewerben, die sie gar nicht leisten könnte. .

@Nyu ging es dir schonmal gesundheitlich besser, und konntest du auch schonmal mehr arbeiten, als jetzt?
Ich versuche seit 10 jahren ca. Einen Job zu finden eher zu halten. Hoffe das erklärt die Situation
 
oh, ich an Deiner Stelle würde keinesfalls den Job kündigen bevor der Antrag auf LTA gestellt ist...... die Aufgabe der DRV ist auch Dich davor zu schützen den Arbeitsplatz zu verlieren. Selbst, wenn das im Prinzip nicht möglich ist, so bist Du doch derzeit in einem Arbeitsverhältnis aber nicht so belastbar, wie Du gerne wärst.

Bespreche das doch gleich mit dem Arzt wenn Du die Krankmeldung holst bzw. in der EDV erstellen läßt.

Gruß von Grisu
 
oh, ich an Deiner Stelle würde keinesfalls den Job kündigen bevor der Antrag auf LTA gestellt ist...... die Aufgabe der DRV ist auch Dich davor zu schützen den Arbeitsplatz zu verlieren. Selbst, wenn das im Prinzip nicht möglich ist, so bist Du doch derzeit in einem Arbeitsverhältnis aber nicht so belastbar, wie Du gerne wärst.

Bespreche das doch gleich mit dem Arzt wenn Du die Krankmeldung holst bzw. in der EDV erstellen läßt.

Gruß von Grisu
Genau, denn wenn man einfach so und ohne nachweisbare Begründung seinen Job kündigt, dann bekommt man für die nächsten drei Monate eine Sperre vom Jobcenter, d.h. kein Geld.
Und das muss man sich erstmal leisten können...

Wenn du kündigst, dann solltest du das nur mit ärztlicher Bescheinigung tun, daß du für diese Stelle gesundheitlich zu sehr eingeschränkt bist.
Denn dann wärst du auch sofort berechtigt, einen Antrag auf Leistungen zu stellen.
 
Genau, denn wenn man einfach so und ohne nachweisbare Begründung seinen Job kündigt, dann bekommt man für die nächsten drei Monate eine Sperre vom Jobcenter, d.h. kein Geld.
Und das muss man sich erstmal leisten können...

Wenn du kündigst, dann solltest du das nur mit ärztlicher Bescheinigung tun, daß du für diese Stelle gesundheitlich zu sehr eingeschränkt bist.
Denn dann wärst du auch sofort berechtigt, einen Antrag auf Leistungen zu stellen.
Würde eh kein Geld vom jobcenter kriegen
 

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