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arbeiten an den Nagel hängen?

ja bin in Behandlung und nehme Antidepressiva seit Jahren.

Ich weiß nicht, ich will ihn nicht weiter aushalten. Ich bin am Rande meiner Kräfte. Ich denke nur immer, andere kriegen es doch auch hin? Warum ich nicht? Ich muss das doch auch können.
Bist du im VdK (Sozialverband), die können dich bei deinem Antrag mit unterstützen. Du brauchst dazu deine aktuellen Diagnosen.
 
Dann ist ja gut 😉
kann natürlich sein, dass sie das trotzdem fordern. Ich erhoffe mir davon halt nicht viel. Habe ja schon einige Klinikaufenthalte hinter mir ohne großartige verbesserung. Daher hoffe ich, dass ich drum herum komme. Habe schon einiges ausgeschöpft und Ärzte stoßen an ihre Grenzen, durch meine ganzen Probleme.
 
Dann wird es dennoch keine Erwerbsminderungsrente geben sondern vorab mal eine LTA - Massnahme Teilnahme Arbeitsleben - wo dann geprüft werden dürfte, wie hoch und wie lange die Einschränkungen bzw. die Belastbarkeit ist und ob es Maßnahmen der Hilfestellung geben kann, so was erfolgt bsp. in BFW Berufsförderungswerken.

Antrag bei der DRV stellen und mal sehen, was dabei rauskommt

Anspruch auf LTA durch DRV (aber auch möglich bei BFA, falls über DRV nicht möglich, aber unter anderen Konditionen)
Den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann und mindestens 15 Jahre versichert war oder bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wobei LTA auch bei nahendem Rentenalter möglich sind, solange der Zweck der Wiedereingliederung erreicht werden kann, und der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt wird, oft nach einer medizinischen Reha

Anspruch auf EMR
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) haben Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt (davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen) haben und keine Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann, wobei die Prüfung des Anspruchs immer individuell durch die Deutsche Rentenversicherung nach Prüfung medizinischer und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen erfolgt. Es gibt auch Ausnahmen für junge Versicherte oder bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit.

Medizinische Voraussetzung
  • Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (unabhängig vom Beruf).
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3 bis weniger als 6 Stunden täglich arbeiten und finden keine Teilzeitstelle.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Wartezeit)
  • Mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Davon müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gefüllt sein (z.B. aus Beschäftigung).
  • Sonderregel für junge Versicherte: Oft schon nach 2 Jahren Wartezeit möglich.
  • Ausnahmen bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit: Die Wartezeit entfällt hier.

Wichtige Punkte
  • Reha vor Rente: Zuerst wird geprüft, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
  • Allgemeiner Arbeitsmarkt: Entscheidend ist die Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, nicht nur den erlernten Beruf (gilt nicht für vor 1961 Geborene).
  • Hinzuverdienstgrenze: Seit 2025 gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für die EMR (z.B. ca. 19.661 € pro Jahr bei voller EMR).
Empfehlung: Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine Versichertenberaterin/einen Versichertenberater, um Ihren persönlichen Anspruch zu prüfen.

Gruß von Grisu
 
Dann wird es dennoch keine Erwerbsminderungsrente geben sondern vorab mal eine LTA - Massnahme Teilnahme Arbeitsleben - wo dann geprüft werden dürfte, wie hoch und wie lange die Einschränkungen bzw. die Belastbarkeit ist und ob es Maßnahmen der Hilfestellung geben kann, so was erfolgt bsp. in BFW Berufsförderungswerken.

Antrag bei der DRV stellen und mal sehen, was dabei rauskommt

Anspruch auf LTA durch DRV (aber auch möglich bei BFA, falls über DRV nicht möglich, aber unter anderen Konditionen)
Den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann und mindestens 15 Jahre versichert war oder bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wobei LTA auch bei nahendem Rentenalter möglich sind, solange der Zweck der Wiedereingliederung erreicht werden kann, und der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt wird, oft nach einer medizinischen Reha

Anspruch auf EMR
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) haben Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt (davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen) haben und keine Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann, wobei die Prüfung des Anspruchs immer individuell durch die Deutsche Rentenversicherung nach Prüfung medizinischer und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen erfolgt. Es gibt auch Ausnahmen für junge Versicherte oder bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit.

Medizinische Voraussetzung
  • Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (unabhängig vom Beruf).
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3 bis weniger als 6 Stunden täglich arbeiten und finden keine Teilzeitstelle.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Wartezeit)
  • Mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Davon müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gefüllt sein (z.B. aus Beschäftigung).
  • Sonderregel für junge Versicherte: Oft schon nach 2 Jahren Wartezeit möglich.
  • Ausnahmen bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit: Die Wartezeit entfällt hier.

Wichtige Punkte
  • Reha vor Rente: Zuerst wird geprüft, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann.
  • Allgemeiner Arbeitsmarkt: Entscheidend ist die Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, nicht nur den erlernten Beruf (gilt nicht für vor 1961 Geborene).
  • Hinzuverdienstgrenze: Seit 2025 gibt es eine Hinzuverdienstgrenze für die EMR (z.B. ca. 19.661 € pro Jahr bei voller EMR).
Empfehlung: Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine Versichertenberaterin/einen Versichertenberater, um Ihren persönlichen Anspruch zu prüfen.

Gruß von Grisu
ok dann entfällt für mich die Erwerbsminderungsrente. habe keine 5 Jahre eingezahlt. Also hab ich wohl einfach pech. mal wieder
 
Trotzdem Antrag stellen:
es gibt Ausnahmefälle, da reichen bereits zwei Jahre. Zuweilen lässt sich auch feststellen, dass schon immer eine Einschränkung oder GdB vorhanden war, und es gibt Ausnahmeregeln.

Probieren lohnt IMMER, aber es sollte eine realistische Betrachtung sein.

Ich habe den Antrag auf LTA gestellt, diese durchgezogen, das Ergebnis sprach dann für Erwerbsminderungsrente, die ich dann beantragt habe und zuvor den Antrag auf LTA zurückgezogen. Aber ich kannte das Ergebnis der Erprobung durch die DRV und dadurch war die Wahrscheinlichkeit auf EMR sehr sehr groß, weil ja schon deren Gutachter von extremen Einschränkungen sprach.

Gruß von Grisu
 

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