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Anzeige gegen den Papst

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Werner

Sehr aktives Mitglied
Ich denke, man müsste erstmal klären, welcher Gerichtsbarkeit der Papst überhaupt untersteht ... er ist ja sicher kein Deutscher mehr, sondern (wie heißt das denn) Vatikaner?

In Deutschland käme in Betracht:

"§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

... oder mit Fegefeuer nicht unter 30 Jahren ;)
 
D

Dr. House

Gast
Unsinn.

Erstens unterliegt der Papst nicht deutscher Gerichtsbarkeit, zweitens liegt der Fall der Körperverletzung oder unterlassender Hilfeleistung schlicht nicht vor.

Was allerdings nicht heißt, dass ich die Meinung des Papstes teile.
 

mikenull

Urgestein
Der Papst dürfte zwei Pässe haben denke ich. Wenn in der BRD eine Anzeige gegen ihn liefe, müßte er sich hier verantworten, wenn man seiner habhaft werden würde. ( hihi, was für ein Satz ) ) Aber vermutlich stellt ihm der Vatikan einen Diplomatenpaß aus, so daß er sozusagen imun ist.
Allerdings wäre mit einer Bestrafung kaum zu rechnen.
Ratzi-Baby ( so scherzhaft von Dr.Georg Ringsgwandl genannt ) schützt so das Leben, wie er früher als Hitlerjunge und Flakhelfer das deutsche Volk geschützt hat.
 

polgara

Aktives Mitglied
Erstens unterliegt der Papst nicht deutscher Gerichtsbarkeit, zweitens liegt der Fall der Körperverletzung oder unterlassender Hilfeleistung schlicht nicht vor.

Aber wir sind doch in Europa und Haben eine europäische Gerichtsbarkeit.
Leider keins meiner Wissensgebiete...

Wie Werner oben aber schreibt wäre unterlassene Hilfeleistung schon zutreffend. Er hätte ja schon die Macht Hilfe zu leisten, aber er macht das Gegenteil.
 

Soul

Sehr aktives Mitglied
Ich kann so über einige Aussagen vom Papst nur meinen Kopf schütteln. Ausserdem bleibe ich auch bei der Meinung, dass ich es sehr arrogant finde sich Vertreter von Gott zu nennen.

Soul...
 
D

Dr. House

Gast
Naja, er könnte helfen, tut es aber nicht.
Aber nicht im Sinne der unterlassen Hilfeleistung.

Dass die Äußerungen des Papstes unvernünftig und in jeder Hinsicht absurd sind, steht außer Frage. Doch gibt es keinen Paragraphen im deutschen Strafrecht, der Menschen zu vernünftigen Handeln zwingt.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Zitat wikipedia (Vatikanstaat)

"Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen. Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft."

@ Dr. House: Wäre es nicht ein gerichtlich verfolgbares Vergehen wenn jemand dazu aufriefe, aus Glaubensgründen ohne einen Gurt Auto zu fahren? Oder ohne Bremsen?
 
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