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Antrag auf Lohnsteuerermässigung

brandonf.

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

Ich möchte mit meiner Frau einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung stellen, da wir sehr hohe Werbungskosten haben und dem Staat nicht bis zur Steuererklärung ein zinsloses Darlehen geben möchten.

Die Lohnsteuerermässigung soll nach Beantragung auf Elster zum ersten des nächsten Monats gelten.
Sprich Antrag bis zum 31.10., dann gültig für Gehaltszahlung im November.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die gesamte Ermäßigung in den letzten beiden Monaten des Jahres für das gesamte Jahr bekomme, oder nur 2/12.
Einige Internetseiten sprechen von einer rückwirkenden Wirkung auf das ganze Jahr und andere sagen, dass keine Rückwirkung stattfindet.

Optimal wäre es ja, wenn der Gesamtbetrag in den letzten beiden Monaten geteilt durch zwei gelten würde.
Hat jemand damit praktische Erfahrung?

Vielen Dank.
 

Revan233

Aktives Mitglied
Bei Antragsveranlagung einfach 3,8 Jahre warten und dann ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr Steuererklärung machen immer für das Jahr was 4 Jahre zurück liegt. Pflichtveranlagung ist was anderes.
 

kasiopaja

Urgestein
Bei Antragsveranlagung einfach 3,8 Jahre warten und dann ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr Steuererklärung machen immer für das Jahr was 4 Jahre zurück liegt. Pflichtveranlagung ist was anderes.
Wenn man aber einen Lohnsteuerermäßigungsantrag abgibt, dann ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Und zwar zum spätest möglichen Zeitpunkt des Folgejahres.
Und immer zu warten, wenn man Geld rausbekommt ist jetzt auch nicht so clever.
 

brandonf.

Aktives Mitglied
Hallo, danke. Ich habe da noch einmal nachgeschaut und es wird rückwirkend auf das ganze Jahr gerechnet. Ich habe mit meiner Frau den Antrag bei Elster gestellt und es heißt auf Seiten der Finanzämter Bearbeitung sofort im vereinfachten Verfahren, wenn man erstmal nur den berechneten Freibetrag von 2021 geltend machen will. Danach ist die Steuererklärung natürlich Pflicht. Aber in der jetzigen Zeit ist schon besser, wenn man direkt jeden Monat mehr Netto rausbekommt, anstatt immer auf die Rückzahlung warten zu müssen.
 
Bei Antragsveranlagung einfach 3,8 Jahre warten und dann ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr Steuererklärung machen immer für das Jahr was 4 Jahre zurück liegt. Pflichtveranlagung ist was anderes.
Das funktioniert nicht.
Wenn man Zinsen aufgrund der Steuererstattung bekommt, ist man für das Jahr, in dem die Zinsen ausgezahlt werden, verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (§32d Abs. 3 S. 1, 3 EStG).
Wenn man dann (ohne steuerliche Beratung) nicht binnen 14 Monate nach Ablau des Kalenderjahres di Steuererklärung einreicht, ist auch ein Verspätungszuschlag von mind. 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung festzusetzen. Bei der Abgabe nach 3,8 Jahre wäre bei einem unberatenen ein Verspätungszuschlag von mind. 975€ (Abgabefrist am 31.7. des Folgejahres, also 39 Monate Verspätung) festzusetzen.
 

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