Hallo zusammen,
Ich möchte mit meiner Frau einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung stellen, da wir sehr hohe Werbungskosten haben und dem Staat nicht bis zur Steuererklärung ein zinsloses Darlehen geben möchten.
Die Lohnsteuerermässigung soll nach Beantragung auf Elster zum ersten des nächsten Monats gelten.
Sprich Antrag bis zum 31.10., dann gültig für Gehaltszahlung im November.
Meine Frage ist jetzt, ob ich die gesamte Ermäßigung in den letzten beiden Monaten des Jahres für das gesamte Jahr bekomme, oder nur 2/12.
Einige Internetseiten sprechen von einer rückwirkenden Wirkung auf das ganze Jahr und andere sagen, dass keine Rückwirkung stattfindet.
Optimal wäre es ja, wenn der Gesamtbetrag in den letzten beiden Monaten geteilt durch zwei gelten würde.
Hat jemand damit praktische Erfahrung?
Vielen Dank.
Ich möchte mit meiner Frau einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung stellen, da wir sehr hohe Werbungskosten haben und dem Staat nicht bis zur Steuererklärung ein zinsloses Darlehen geben möchten.
Die Lohnsteuerermässigung soll nach Beantragung auf Elster zum ersten des nächsten Monats gelten.
Sprich Antrag bis zum 31.10., dann gültig für Gehaltszahlung im November.
Meine Frage ist jetzt, ob ich die gesamte Ermäßigung in den letzten beiden Monaten des Jahres für das gesamte Jahr bekomme, oder nur 2/12.
Einige Internetseiten sprechen von einer rückwirkenden Wirkung auf das ganze Jahr und andere sagen, dass keine Rückwirkung stattfindet.
Optimal wäre es ja, wenn der Gesamtbetrag in den letzten beiden Monaten geteilt durch zwei gelten würde.
Hat jemand damit praktische Erfahrung?
Vielen Dank.