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antrag auf leistung nach sgb

lambert21

Neues Mitglied
der fiktive fall :
- mutter verlässt die wohnung.
- vater mit kind nun allein.
- mutter nahm eine halbtagsstelle an, obwohl arbeitgeber vollzeit anbietet.
- mutter zahlt keinen unterhalt.
.
- vater ist rentner, bezieht runde euro 550,-
- obwohl rentner noch gewerbe angemeldet.
- sozialcenter möchte nun alle unterlagen, auch vom vater,
auch seine kontoauszüge der letzten drei monate.
- aus den kontoauszügen usw. ergeben sich "umsätze" / eingänge von
rund euro 100.000,-
dem stehen kosten von rund euro 150.000,- gegenüber die zeitnah
fällig werden.
- das würde im grunde bedeuteten : euro 50.000,- minus.
- dabei sind auch beträge wie die mwst, die ans finanzamt müssen, sonst straftat.
.
f r a g e :
wie kann nur für das kind geld vom jobcenter unter diesen umständen
bezogen werden ?


.
 

Poros

Mitglied
f r a g e :
wie kann nur für das kind geld vom jobcenter unter diesen umständen
bezogen werden ?
Gar nicht. Sozialleistungsträger wäre in diesem Fall nicht das Jobcenter, sondern der Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei mir wäre das die Stadt.

Aber auch dort ist es nicht möglich, Leistungen nur für das Kind zu beantragen. Vater und Kind bilden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen des Vaters wird bei der Leistungsberechnung mit berücksichtigt. Auch das Einkommen aus Selbstständigkeit.

Sobald das Kind 15 ist wechselt die Zuständigkeit für das Kind zum Jobcenter (ab 15 gelten Kinder als erwerbsfähig). Aber auch dort würden beide zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Abhängig von der Art der Rente des Vaters wäre für diesen dann das Jobcenter oder der Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständig. Das Einkommen des Vaters wäre aber auch hier zu berücksichtigen.

Ab 2025 mag sich die Situation völlig ändern, denn nach derzeitigem Stand soll die Kindergrundsicherung zum 01.01.2025 eingeführt werden und wie es dann aussehen würde, vermag ich nicht zu sagen.
 

Poros

Mitglied
Muss mich noch etwas korrigieren: Das Jobcenter wird auch künftig unter keinen Umständen für den Vater zuständig sein, da dieser Altersrente bezieht (hatte ich vorher überlesen).

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss dürfte bestehen, wenn das Einkommen des Vaters mindestens 600,00 Euro im Monat beträgt (bei Kindern unter zwölf spielt das Einkommen der alleinerziehenden Person keine Rolle).
 

lambert21

Neues Mitglied
Was soll der Staat eigentlich noch alles bezahlen? Leuts, ihr müsst Euer Leben selbst auf die Kette kriegen. Das kanns echt nicht sein.
der staat sind wir hier alle.
du hast es verstanden.
es kann nicht sein, das eine laut mehreren medizinischen gutachten komplett
erwerbsfähige frau das weite sucht,
meint ihr leben zu geniessen,
ein kind ohne unterhalt da stehen lässt
und ein armuts-altees-rentner diese faulheit auch nicht belohnt,
in dem der arbeiten geht und somot das faultier entlastet.
 

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