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Alte Stelle gekündigt, neuen Vertrag unterschrieben und nun keine Einstellung!

Bewerberin

Mitglied
Guten Morgen, mir ist etwas furchtbar Blödes passiert und ich würde gerne mal eine neutrale Meinung dazu hören. Ich war bis vor Kurzem in einer kleinen, total chaotischen Agentur beschäftigt, wo ich mich absolut nicht wohlgefühlt habe aufgrund meines sehr unverschämten Chefs.

Nach langer Suche fand ich eine passende Stelle bei einer Online-Jobbörse von einem großen, bekannten Unternehmen hier in der Nähe. Lange Rede kurzer Sinn, ich bekam ein Bewerbungsgespräch, zwei Tage später die Zusage und dann wurde mir der bereits unterschriebene Arbeitsvertrag (in zweifacher Ausfertigung) per Post zugeschickt. Ich unterschrieb ihn ebenfalls, sendete ihn zurück und kündigte meine bisherige Stelle.

Gestern Nachmittag kam dann plötzlich ein Anruf von deren Personalabteilung, es gäbe ein Problem mit dem Vertrag. Besagtes "Problem" wurde mir dann folgendermaßen erläutert:

Der Betriebsrat müsse das Ausschreiben neuer Stellen grundsätzlich absegnen und für diese Stelle sei eigentlich nie vorgesehen gewesen, dass sie extern ausgeschrieben wird, sondern es sei abgesprochen gewesen, dass man sie nur firmenintern ausschreibt.

Die Personalabteilung hätte dies aber versemmelt und sie trotzdem verstehentlich extern ausgeschrieben, während der Betriebsrat Urlaub hatte. Als dieser wiederkam, sei er sehr sauer gewesen über dieses Malheur und nun "dürfe" man mich deswegen nicht einstellen und müsse die Stelle nochmal neu und nur intern ausschreiben - der mit mir geschlossene Arbeitsvertrag sei demnach nichtig.

Das Ganze ist gestern Nachmittag passiert und ich bin immer noch total geschockt, da ich ja meine vorherige Stelle bereits gekündigt habe und jetzt dastehe wie der letzte Depp und vor allem: ohne Job (ich bin aufgrund meiner Kündigungsfrist noch bis Ende April in der Agentur beschäftigt und dann bin ich quasi arbeitslos).

Das habe ich der Personalerin auch so gesagt, dass ich meinen bisherigen Job ja extra für diesen gekündigt habe und jetzt sozusagen vor dem Nichts stehe und gar nix mehr habe, weder den einen noch den anderen Job. Aber mehr als ein "Es tut mir wirklich sehr leid, dass es so gelaufen ist!" kam da auch nicht von ihr.

Daher meine Frage, kann das oben Beschriebene wirklich so passiert sein, oder glaubt ihr,
das ist nur eine faule Ausrede?
Kann ich das Ganze irgendwie anfechten (denn ich habe ja eine Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrags)?

Danke euch vorab!
 

Youshri

Aktives Mitglied
Echt eine komische Angelegenheit. Sag ihnen schon mal, dass Du diese Erklärung schriftlich bekommen sollst. Danach müsstest Du Dich beim Arbeitsrecht darüber erkundigen, ob so eine Absage überhaupt gültig ist. Immerhin hast Du ihretwegen Deine Stellung verloren.
 
G

Gelöscht 118313

Gast
Guten Morgen, mir ist etwas furchtbar Blödes passiert und ich würde gerne mal eine neutrale Meinung dazu hören. Ich war bis vor Kurzem in einer kleinen, total chaotischen Agentur beschäftigt, wo ich mich absolut nicht wohlgefühlt habe aufgrund meines sehr unverschämten Chefs.

Nach langer Suche fand ich eine passende Stelle bei einer Online-Jobbörse von einem großen, bekannten Unternehmen hier in der Nähe. Lange Rede kurzer Sinn, ich bekam ein Bewerbungsgespräch, zwei Tage später die Zusage und dann wurde mir der bereits unterschriebene Arbeitsvertrag (in zweifacher Ausfertigung) per Post zugeschickt. Ich unterschrieb ihn ebenfalls, sendete ihn zurück und kündigte meine bisherige Stelle.

Gestern Nachmittag kam dann plötzlich ein Anruf von deren Personalabteilung, es gäbe ein Problem mit dem Vertrag. Besagtes "Problem" wurde mir dann folgendermaßen erläutert:

Der Betriebsrat müsse das Ausschreiben neuer Stellen grundsätzlich absegnen und für diese Stelle sei eigentlich nie vorgesehen gewesen, dass sie extern ausgeschrieben wird, sondern es sei abgesprochen gewesen, dass man sie nur firmenintern ausschreibt.

Die Personalabteilung hätte dies aber versemmelt und sie trotzdem verstehentlich extern ausgeschrieben, während der Betriebsrat Urlaub hatte. Als dieser wiederkam, sei er sehr sauer gewesen über dieses Malheur und nun "dürfe" man mich deswegen nicht einstellen und müsse die Stelle nochmal neu und nur intern ausschreiben - der mit mir geschlossene Arbeitsvertrag sei demnach nichtig.

Das Ganze ist gestern Nachmittag passiert und ich bin immer noch total geschockt, da ich ja meine vorherige Stelle bereits gekündigt habe und jetzt dastehe wie der letzte Depp und vor allem: ohne Job (ich bin aufgrund meiner Kündigungsfrist noch bis Ende April in der Agentur beschäftigt und dann bin ich quasi arbeitslos).

Das habe ich der Personalerin auch so gesagt, dass ich meinen bisherigen Job ja extra für diesen gekündigt habe und jetzt sozusagen vor dem Nichts stehe und gar nix mehr habe, weder den einen noch den anderen Job. Aber mehr als ein "Es tut mir wirklich sehr leid, dass es so gelaufen ist!" kam da auch nicht von ihr.

Daher meine Frage, kann das oben Beschriebene wirklich so passiert sein, oder glaubt ihr,
das ist nur eine faule Ausrede?
Kann ich das Ganze irgendwie anfechten (denn ich habe ja eine Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrags)?

Danke euch vorab!
Hallo Bewerberin,

wenn man solche Fälle googelt, kommen die verschiedensten Ergebnisse dabei heraus. An deiner Stelle würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Denn in einigen Fällen ist immerhin ein Schadenersatz denkbar.
Die tatsächlichen Gründe für die Absage wirst du wohl nie erfahren.
Allerdings würde ich mir sehr überlegen, ob ich in dieser Firma anfangen möchte, die ja scheinbar intern nix auf die Kette kriegt. Spricht nicht gerade für eine harmonische Atmosphäre.
Also wie gesagt, am besten so schnell wie möglich einen Fachanwalt aufsuchen. Das Geld sollte es das wert sein, denn immerhin hängst du in der Luft.
Alles Gute!
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Die neue Firma hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben und muss sich nun an den gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
Wenn die neue Firma dir jetzt kündigt hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld und brauchst nicht zu befürchten, dass du gesperrt wirst.
Das sehe ich auch so.

Ergänzend kannst Du ja bei Deinem bisherigen Arbeitgeber anfragen, ob Deine Kündigung zurückgenommen werden kann.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Kann ich das Ganze irgendwie anfechten (denn ich habe ja eine Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen Arbeitsvertrags)?
Ich würde sofort einen Anwalt aufsuchen bzgl. Arbeitsrecht. Vielleicht hast Du ja sogar eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
Parallel dazu musst Du Dich natürlich weiter bewerben. Bis wann läuft Dein gekündigter Arbeitsvertrag? Denk daran, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden.
 

weidebirke

Urgestein
Ich würde mich entspannen. Mit einem Anruf "Blöd gelaufen." ist es nicht getan. Der Arbeitgeber muss Dir schriftlich kündigen. Kann er ja mit zweiwöchiger Frist ab Vertragsbeginn. Nur würde ich da jetzt nicht mehr so viel telefonieren und sie noch darauf hinweisen.

Ich würde an Deiner Stelle am ersten Tag dort aufschlagen und Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Damit ist der Vertrag von Deiner Seite aus erfüllt und sie müssen Dich dann aktiv nach Hause schicken = bezahlt von der Arbeit freistellen.

Es scheint also einen Betriebsrat dort zu geben, das ist fein. An den kannst Du dich ab Vertragsbeginn auch wenden.

Sie haben mit Dir einen Vertrag geschlossen, den kann man nicht "absagen".
 

Basilikum_01

Mitglied
Hallo,

es tut mir Leid, dass es so blöd für dich gelaufen ist. Allerdings glaube ich nicht an die Version der neuen Firma. Von der Ausschreibung bis zur Einstellung geht ja einige Zeit ins Land, in der der Fehler hätte auffallen müssen. Außerdem erwähnt man im Anschreiben der Bewerbung die Quelle der Ausschreibung. Es hätte also mehrere Möglichkeiten gegeben, diesen "Fehler der Personalabteilung" zu bemerken und zu bereinigen. Die Stellenausschreibung hätte recht einfach formal aufgehoben werden können und die Bewerber darüber informiert.
 

Bewerberin

Mitglied
Ich würde sofort einen Anwalt aufsuchen bzgl. Arbeitsrecht. Vielleicht hast Du ja sogar eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
Parallel dazu musst Du Dich natürlich weiter bewerben. Bis wann läuft Dein gekündigter Arbeitsvertrag? Denk daran, Dich rechtzeitig arbeitslos zu melden.
Hallo, mein aktueller Arbeitsvertrag endet zum 30. April und ich hätte dann nach dem ersten Mai-Wochenende am 03.05. im neuen Unternehmen angefangen. Das mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit ist in dem neuen Unternehmen übrigens vertraglich anders geregelt. Dort steht, dass man während der ersten beiden Wochen beidseitig eine eintägige Kündigungsfrist hat.
 

weidebirke

Urgestein
Hallo, mein aktueller Arbeitsvertrag endet zum 30. April und ich hätte dann nach dem ersten Mai-Wochenende am 03.05. im neuen Unternehmen angefangen. Das mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit ist in dem neuen Unternehmen übrigens vertraglich anders geregelt. Dort steht, dass man während der ersten beiden Wochen beidseitig eine eintägige Kündigungsfrist hat.
Eine eintägige Kündigungsfrist? Wenn das mal nicht sittenwidrig ist.

Naja letztlich musst Du Dich entscheiden, ob Du kämpfen willst oder ob Du Deine Energie darauf richtest, einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder Deinen alten zurückzugewinnen. Ist deine Stelle schon neu besetzt?
 

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