Puuuh...
Du bräuchtest wohl echt so eine Art "Behördenhelfer".
Stichworte:
-Beratung beim Familienverband/Caritas/Diakonie ?
- für's Kind: Unterhalt tituliert??
- für's Kind -Kindergeldzuschlag unbedingt beantragen bei KG-Kasse!(max.noch mal 140 Eu)
-für Dich muß der Kindesvater auch(!) drei Jahre Unterhalt zahlen!
-Beratungsschein (10Eu) holen vom Amtsgericht,RA für Fam.recht suchen,beratenlassen!
-wie seid Ihr krankenversichert? Du+Kind noch bei Deiner Mutter familienversichert?
-warst Du bei der AUSBILDUNGSBERATUNG des AA --> bis 25 ist DAS Dein Ansprechpartner--> freie Wahl des Wohnortes /der Ausbildungsstelle
(Grundgesetz Artikel 11 /12
Art. 11 GG ,
Art. 12 GG )
Du kannst Dich individuell beraten lassen ,such Dir eine GUTE AUSBILDUNG,frag nach Internat !
(Ich hab auch mit Kind studiert,hatte Krippenplatz etc.--das geht alles,auch OHNE jegliche Helfer).
Solange Du in Ausbildung/ausbildungssuchend bist ,sind AUCH Deine Eltern BEIDE Dir unterhaltsverpflichtet!
Es würde sich empfehlen ,Dein Kind ist fast sogar schon kindergartenfähig, sich konsequent um diesen Weg zu bemühen.
ALSO AUSBILDUNG! Damit wirst Du unabhängig!
Die Wege zum Unterhalt für Dich...mußt Du mal hier im Forum suchen...stehen lang und breit paar threads!
Prüfen würde ich auch,ob es Ausbildungen mit "elternunabhängigem Bafög" gibt oder mit Fördermitteln der europäischen Union!
Es gibt spezielle Fördertöpfe --DAS weiß die Mitarbeiterin des AA!
Frag denen Löcher in den Bauch!
noch was: als Studentin z.B. (müßte AUCH für andere Ausbildungen gelten!) hat Dich die jw.Stadt/Gemeinde VORRANGIG mit Krippenplatz oder TAGESMUTTER(!) zu versorgen!
DAS IST DEIN RECHT! Beantrage es! Es gibt auch Freiplätze auf Antrag! Auch dort sind alleinerziehende Sichausbildende ohne hohes Einkommen bevorzugt zu bedenken!
Mein Rat : alle Anträge unbedingt SCHRIFTLICH bzw. bei mündl. Beratungen dann "Gedächtnisprotokoll " abzeichnen lassen..und NUR(!) mit einer
Begleitperson zu allen Ämtern.
Das Recht auf einen "Beistand" ergibt sich aus
§13 Art 4 des Sozialgesetzbuches X !
SGB X § 13 Bevollmächtigte und Beistände
hier Beispiel für den Eu.Sozialfonds:
Ausbildung für junge allein erziehende Mütter
BMBF: 6.1.3 Europäischer Sozialfonds
-> 6.1.3.5 gilt für Dich!
Also...such mal und mach Dich zum Amt auf die Strümpfe!
viel Glück ..und gib mal Rückmeldung...
Micky
ERGÄNZUNG: Als AUSBILDUNGSSUCHENDE hättest Du meiner Ansicht nach doch aber auch Anspruch auf ALG2?
Hat Dich da jemand falsch beraten? Oder wolltest Du "Hausfrau" sein?
Hast Du je einen Krippenplatz/Tagesmutterstelle beantragt? Warst Du bei der ARGE?
Elterngeld ist wohl vorbei? (In Sachsen gab es das 3Jahre mal)
WARUM bekommst Du weder Grundsicherung noch Wohnkosten--Du bist doch PRINZIPIELL 3Stunden täglich arbeitsfähig,wenn man Dir eine Tagesmutter gäbe? Oder Deine Mutter in der Zeit das Kind betreut?
Hat sie es abgelehnt?
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