Hallo Fish,
freut mich, dass du meine Anregung aufnimmst ... die kooperative Haltung ist manchmal eine rein "interne Angelegenheit", d.h. selbst wenn du die Gegenseite nicht erreichst, kannst du für sie "mitdenken" und versuchen, deine eigenen Schritte so zu planen und durchzuführen, dass eine Kooperation wahrscheinlicher wird.
Wenn sie sich dem Problem nicht stellt, musst du dies wohl oder übel per Gericht einfordern. Für die Zustellung eines entsprechenden Bescheids genügt meines Wissens auch eine Adresse des Arbeitgebers.
Hast du schon versucht, einen neutralen Vermittler einzuschalten? Hier sind meine eigenen Erfahrungen durchaus positiv - habe schon manche festgefahrene Situation durch einen kurzen Anruf "im Auftrag" in Bewegung gebracht. Das kann aber auch ein gemeinsamer Bekannter/Freund machen, der sich noch nicht auf eine Seite geschlagen hat. Ziel wäre, einen Klärungstermin zu dritt zu vereinbaren und dort eine schriftlich fixierte Absichtserklärung zu formulieren/zu unterschreiben. Vorteil ohne Anwalt ist hier, dass die Streitwerte sinken und damit die Kosten der Trennug.
Gruß, Werner