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1. Abmahnung in der Ausbildung -

Das ist keine Abmahnung im rechtlichen Sinne (wenn das alles war) ...
Ganz recht. Wenn das alles war, ist es keine Abmahnung im Rechtssinne. Übrigens mangels Tatentschlusses und mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht auch kein Diebstahlsversuch (der Chef ist halt kein Jurist 😉), sondern schlicht und einfach ein Verstoß gegen die Betriebsanweisung. Auch diese kann natürlich eine Abmahnung auslösen, aber dann muss diese auch entsprechend formuliert sein, wie ich es in meinem früheren Beitrag erläutert habe.

Mach dir jetzt keine allzu großen Sorgen, verhalte dich aber künftig korrekt, und vor allem: Entschuldige dich noch mal ausdrücklich beim Chef und mache ihm deutlich, dass du aus deinem Fehlverhalten gelernt hast, statt dich ängstlich in die Defensive zurückzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab kürzlich eine Sendung im NDR zu diesem Thema - du kannst von Glück sagen, dass du "nur" eine Abmahnung bekommen hast und nicht eine fristlose Kündigung.

Klär das mit deinem Chef, entschuldige dich - und pass in spe auf....🙁
 
Noch eine allgemeine Klarstellung:

Dass eine Abmahnung bereits ein oder zwei Jahre nach ihrem Ausspruch ihre Wirksamkeit verliert, ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Dennoch ist es falsch. Dies ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls, an der sich die "unteren" Arbeitsgerichte orientieren, kann - je nach Schwere des Vorfalls- eine Abmahnung auch noch nach 3 1/2 Jahren wirksam sein. Erst nach fünf bis sechs Jahren ist man wirklich auf der sicheren Seite.
 
So schnell kündigt man einen Azubi auch nicht. Entschuldige Dich beim Chef und achte
darauf, dass Dein zukünftiges Verhalten nicht missverstanden werden kann. Nach einer
Weile ist das vergessen und vergeben.

Gruß John
 
Es gab kürzlich eine Sendung im NDR zu diesem Thema - du kannst von Glück sagen, dass du "nur" eine Abmahnung bekommen hast und nicht eine fristlose Kündigung.
Ohne das Fehlverhalten des TE verharmlosen zu wollen, muss ich ganz klar sagen, dass hier eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles einer arbeitsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er könnte dagegen Kündigungsschutzklage erheben, und zwar mit guten Erfolgsaussichten.

Dennoch ist das Vertrauensverhältnis natürlich ein für alle Mal schwer belastet, Arbeitsrecht hin oder her. Der TE sollte daher alles tun, um verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen.
 
Ohne das Fehlverhalten des TE verharmlosen zu wollen, muss ich ganz klar sagen, dass hier eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles einer arbeitsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er könnte dagegen Kündigungsschutzklage erheben, und zwar mit guten Erfolgsaussichten.

Dennoch ist das Vertrauensverhältnis natürlich ein für alle Mal schwer belastet, Arbeitsrecht hin oder her. Der TE sollte daher alles tun, um verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen.

Ich hab seine Handynummer . Soll ich ihn eine SMS schreiben und ausdrücklich erwähnen das es nicht wieder vorkommt ?
 
Ich hab seine Handynummer . Soll ich ihn eine SMS schreiben und ausdrücklich erwähnen das es nicht wieder vorkommt ?
Nein, diesen Weg fände ich sehr ungeschickt. Suche das persönliche Gespräch unter vier Augen mit ihm, lass' dir einen Termin geben. Es geht um einen Vertrauensverlust, Vertrauen kann man nicht per SMS wieder herstellen. Das wirkt so, als ob du dir die Sache zu leicht machst und den Vorfall nicht ernst genug nimmst.
 

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