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1. Abmahnung in der Ausbildung -

bigboss_16

Mitglied
Hallo zusammen .

Ich habe eine Abmahnung bekommen , dass ist nun die erste . Ich mache gerade eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel . Das Problem war , dass ich Sachen geparkt habe und mein Geld zu Hause vergessen hatte. Ich hab dennoch ein Brief hinterlegt mit dem Hinweis das ich das morgen bezahle . Jetzt rastete der Chef aus und gab mir eine Abmahnung mit der Meinung das es Diebstahl wär . Ich habe jetzt richtig große Angst meine Ausbildung zu verlieren . Klauen ist doch was ganz anderes ? Ich hab doch sogar den Datum und die Uhrzeit draufgeschriebene .
 
Ich kann nur sagen, dass war wirklich sau dumm...
Du hättest mit deinem Chef reden sollen & fragen sollen, ob du das so machen kannst, dass du das am nächsten Tag bezahlst, weil du gerade dein Geld vergessen hast.
Stell dir mal vor, das würde jeder so machen. Sachen mitnehmen und dann nen Zettel schreiben, dass das morgen bezahlt würde.
Es ist schon Diebstahl. Auch wenn du sehr ehrlich warst und auch die Absicht hattest es am nächsten Tag zu bezahlen.
 
Ich sehe das wie Sprachloses Wesen,

das nächste mal weist du eben, dass du vorher deinen Chef fragen solltest, ob das auch wirklich okay ist, oder dann erst mitnehmen, wenn du es bezahlt hast,
 
Nun,eine Abmahnung heißt nicht zwangsläufig,daß Du die Ausbildung nicht abschließen kannst,es ist vielmehr wie eine gelbe Karte.Du hast die Chance,Dich zu bewähren,und
die solltest Du nutzen.
 
Ich kann nur sagen, dass war wirklich sau dumm...
Du hättest mit deinem Chef reden sollen & fragen sollen, ob du das so machen kannst, dass du das am nächsten Tag bezahlst, weil du gerade dein Geld vergessen hast.
Stell dir mal vor, das würde jeder so machen. Sachen mitnehmen und dann nen Zettel schreiben, dass das morgen bezahlt würde.
Es ist schon Diebstahl. Auch wenn du sehr ehrlich warst und auch die Absicht hattest es am nächsten Tag zu bezahlen.

Was soll ich nun machen ? Laufen Abmahnungen aus ? Kann er mich kündigen ? Das war ein Fehler , was hoffentlich nie wieder vorkommt . Ich Vollidiot -.-
 
Hallo zusammen .

Ich habe eine Abmahnung bekommen , dass ist nun die erste . Ich mache gerade eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel . Das Problem war , dass ich Sachen geparkt habe und mein Geld zu Hause vergessen hatte. Ich hab dennoch ein Brief hinterlegt mit dem Hinweis das ich das morgen bezahle . Jetzt rastete der Chef aus und gab mir eine Abmahnung mit der Meinung das es Diebstahl wär . Ich habe jetzt richtig große Angst meine Ausbildung zu verlieren . Klauen ist doch was ganz anderes ? Ich hab doch sogar den Datum und die Uhrzeit draufgeschriebene .

In Ordnung ist es nicht, aber ich denke eine Abmahnung ist dafür zu heftig. Dass du deine Ausbildung deswegen verlierst, musst du aber denke ich nicht befürchten. Sie haben sich ja scheinbar nur für eine Abmahnung entschieden, auch wenn "Diebstahl" an sich schon ein Kündigungsgrund wäre. Ob an dieser Stelle wirklich Diebstahl vorliegt, wäre dann auch noch eine andere Frage.

Laut Ausbildungsrecht darf dein Ausbilder dich nur kündigen, wenn die Beendigung deiner Ausbildung unter Abwägung aller Umstände, für deinen Ausbildenden "untragbar" ist ...

Ich würde dir trotzdem empfehlen mit deinem Chef deswegen das Gespräch zu suchen und dich dafür zu entschuldigen, und zu sagen, dass es nicht mehr vorkommt.

Eine Frage noch: War deine Abmahnung schriftlich? Also war es wirklich eine richtige Abmahnung? Oder nur eine Verwarnung ...
 
In Ordnung ist es nicht, aber ich denke eine Abmahnung ist dafür zu heftig. Dass du deine Ausbildung deswegen verlierst, musst du aber denke ich nicht befürchten. Sie haben sich ja scheinbar nur für eine Abmahnung entschieden, auch wenn "Diebstahl" an sich schon ein Kündigungsgrund wäre. Ob an dieser Stelle wirklich Diebstahl vorliegt, wäre dann auch noch eine andere Frage.

Laut Ausbildungsrecht darf dein Ausbilder dich nur kündigen, wenn die Beendigung deiner Ausbildung unter Abwägung aller Umstände, für deinen Ausbildenden "untragbar" ist ...

Ich würde dir trotzdem empfehlen mit deinem Chef deswegen das Gespräch zu suchen und dich dafür zu entschuldigen, und zu sagen, dass es nicht mehr vorkommt.

Eine Frage noch: War deine Abmahnung schriftlich? Also war es wirklich eine richtige Abmahnung? Oder nur eine Verwarnung ...

Die war schriftlich . Ich sollte die auch unterschreiben .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn etwas Vergleichbares in den nächsten fünf bis sechs Jahren nicht mehr vorkommt, kann man dir auch nicht fristlos verhaltensbedingt kündigen. Darf ich fragen, wie die Abmahnung formuliert war? Nur, wenn dir für den Fall erneuten Zuwiderhandelns arbeitsrechtliche Konsequenzen, nämlich eine Kündigung, angedroht wurden, ist es eine Abmahnung im Rechtssinne. Ansonsten ist es eine bloße Ermahnung (ohne Rechtsfolgen). Wenn die Abmahnung zwei Jahre in deiner Personalakte ist, ohne dass wieder was vorgefallen ist, kannst du übrigens die Entfernung aus der Personalakte verlangen und notfalls gerichtlich einklagen.

Man kann sogar vor Ablauf des Zwei-Jahres-Zeitraums beim Arbeitsgericht auf Entfernung einer zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte klagen, denn jede Abmahnung muss auch verhältnismäßig sein. Das würde ich aber während der Ausbildung nicht tun, sonst finden die nur den nächsten Grund, dich nach dem Abschluss der Ausbildung nicht zu übernehmen oder dir kein gutes Zeugnis auszustellen.

Meines Erachtens war es auch kein Diebstahl; denn dein Zettel, dass du das am nächsten Tag bezahlen würdest, zeigte dem Chef von vornherein, dass dir die Absicht fehlte, dir die Sache rechtswidrig zuzueignen. Diese Absicht ist aber erforderlich, um von einem Diebstahl auszugehen. Ich bin Volljuristin und kenne mich daher auch im Strafrecht einigermaßen aus, habe außerdem von Berufs wegen viel mit Arbeitsrecht zu tun.

Dennoch würde ich dir dringend empfehlen, in Zukunft nichts mehr eigenmächtig mitzunehmen, was du nicht sofort bezahlen kannst. Sprich immer alles vorher mit dem Chef bzw. deinem Ausbilder ab, dann kann dir nichts passieren. So zeigst du auch, dass du aus der "Abmahnung" gelernt hast und dich künftig korrekt verhalten willst.
An deiner Stelle würde ich auch noch mal das Gespräch mit dem Chef und deinem Ausbilder suchen, mich ausdrücklich entschuldigen, deine Beweggründe nennen und klarstellen, dass so etwas nie wieder vorkommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schließe ich aus deinem Nick richtig, dass du erst 16 bist? Wenn ja, hätte die Abmahnung an deine Erziehungsberechtigten erfolgen müssen, und wäre nur mit deiner Unterschrift unwirksam. Ich würde aber deswegen nichts sagen ...

Ansonsten kannst du davon ausgehen, dass du vor einer Kündigung generell 2mal abgemahnt werden musst.

Ausnahme ist, wenn ein wirklich schwerwiegender Vertrauensbruch vorliegt. Z.B. Diebstahl (allerdings haben sie sich ja für eine Abmahnung und nicht für eine Kündigung entschieden, und wenn es nicht wiedervorkommt, wird die Abmahnung irgendwann verfallen). Zudem dürften sie dich nur bei mehrmaligem Fehlverhalten in Bezug auf den gleichen Fehler kündigung. Wenn du also so eine Aktion wie dieser mit dem Geld nicht noch einmal machst, hast du absolut nichts zu befürchten.

Andere direkte Kündigungsgründe in der Ausbildung sind z.B. sexuelle Belästigung und Ähnliches, aber soviele gibts da nicht. Du bist als Auszubildender generell gut geschützt.

Was ist denn mit deinen Berufsschullehrern? Ihr müsstet doch in Sozialkunde (oder wie auch immer das bei euch heißt) auch einiges über Ausbildungsrecht gelernt haben. Die müssten sich auch auf jeden Fall damit auskennen. Wenn du dir wirklich Sorgen machst, kannst du dich ja auch von einem von denen über deine rechtliche Sicherheit aufklären lassen. 😉
 
Wenn etwas Vergleichbares in den nächsten drei bis sechs Jahren nicht mehr vorkommt, kann man dir auch nicht fristlos verhaltensbedingt kündigen. Darf ich fragen, wie die Abmahnung formuliert war? Nur, wenn dir für den Fall erneuten Zuwiderhandelns arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie etwa eine Kündigung, angedroht wurden, ist es eine Abmahnung im Rechtssinne. Ansonsten ist es eine bloße Ermahnung (ohne Rechtsfolgen). Wenn die Abmahnung zwei Jahre in der Personalakte ist, ohne dass wieder was vorgefallen ist, kannst du die Entfernung aus der Personalakte verlangen und notfalls gerichtlich einklagen.

Man kann sogar beim Arbeitsgericht auf Entfernung einer zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte klagen. Das würde ich aber während der Ausbildung nicht tun, sonst finden die nur den nächsten Grund, dich nach dem Abschluss der Ausbildung nicht zu übernehmen oder dir kein gutes Zeugnis auszustellen.

Vorfall der Vertragsverletzung führte :

Hier :

Herr XXXX hat sich am 24.04.2012 zwei XXXX mitgenommen und dies auf einem Zettel handschriftlich notiert . Er schrieb , er habe sein Geld vergessen . Dies verstößt gegen die Betriebsanweisungen XXX und wird als Diebstahlversuch bewertet .
Der Zettel hätte auch abhanden kommen können und die Ware wäre vielleicht nicht bezahlt.
Zeugen : Chef XXX
Zeitpunkt : 20.04.2012


Ich bin 21. 😀
 

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