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Inzestverbot bleibt bestehen

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Für weitere Antworten geschlossen.
Entgegen meiner Androhung hier nicht mehr zu posten, will ich noch einige Hintergrundinformation liefern.

Den beiden Geschwistern war zu Beginn ihrer Beziehung nicht bekannt, dass sie Geschwister waren. Sie sind nicht zusammen groß geworden.

Das stimmt so nicht. Sie haben sich zwar erst später kennen gelernt, aber sie wussten von anfang an, dass sie geschwister waren und sind auch erst einige Zeit nach ihrem Kennenlernen zusammen gekommen.
 
Der Beitrag verbietet sich nicht. Er war eine logische Schlussfolgerung und der von Dir genannte Begriff "Euthanasie" wurde nicht angedacht und nicht gebraucht.

Ich hatte mikenulls Frage dahingehend erweitert, ob geistig minderbemittelte nun sterilisert werden sollen.

Das hat mit Euthanasie absolut nichts zu tun. Vor diesem Hintergrund verbitte ich mir diese Unterstellung und fordere zu einem genaueren Lesen und Verstehen des Gelesenen auf.

Also bitte keine Unterstellungen im Eifer des Gefechts.

Vor diesem aggressiven Gesamthintergrund des Teilnehmers Mo44 - den ich hier nicht als Moderator sehe - werde ich mich an der weiteren Diskussion in diesem Thread nicht mehr beteiligen.

Sorry Stan,
du hast Recht, da habe ich wohl etwas zu kurz geschrieben.

Sterilisation von Minderbemittelten ist der 1. Teil der faschistischen Rassenhygiene gewesen, die später in Euthanasie, dem Töten von minderbemittelten Leben endete. Zufrieden.
Insoweit habe ich im Hinblick auf deinen Beitrag zu kurz geantwortet.

Damit mein "aggressiver Gesamthintergrund" (was das auch immer sein mag?) nicht weiter stört, ziehe ich mich auch zurück. Hauptsache die Entscheidung wird gelesen. 😉

Gruß
mo
 
Es geht ja auch nicht darum das hier ein Gerichsturteil nochmal bestätigt wird, sondern um den Sinn einer Bestrafung. Sowohl in diesem Fall als auch allgemein.

Ich muß nicht immer mit den Richtern heulen. Und wie Sori schon sagte. Andere Dinge wie z.B. der § 175 hatten sich auch überholt.
 
Dr. House,

ich könnte mir vorstellen, dass eine beidseitig gewollte, sexuelle Liebe zwischen Geschwistern, die gemeinsam aufgewachsen sind, eher selten vorkommt.
Ich denke, dass es sich bei den wenigen Fällen von beidseitig gewollter Inzest eher um Fälle wie den hier genannten handelt, dass sich die Geschwister erst später kennen lernen.

Inwieweit familiäre Strukturen sowas aber ausschließen sollten, vermag ich nicht zu beurteilen.
 
warum schließt eine Familienbindung die Freiwilligkeit aus? Im vorliegenden Fall haben sich die beiden ja erst in ihrer Jugendzeit kennen gelernt - da bestand doch gar keine Bindung..

Weil es ein Abhängigkeitsverhältnis gibt. Es ist ja auch nicht gestattet, dass Lehrer und Schüler eine sexuelle Beziehung haben - selbst wenn beide volljährig sind. Dort gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis und ich bin mir sehr sicher, dass es in einer Familie ebenfalls Abhängigkeiten gibt, die mind. psych. Natur sind.

Man ist meiner Meinung nach eben nicht komplett "frei". Bei einem der Inzestpartner könnte z.B. immer der Gedanke im Hinterkopf sein, dass die Verweigerung weitreichende Konsequenzen haben wird.

Das man den Bruder nicht nur als Sexualpartner verliert, sondern auch als Familienmitglied.
 
naja, ich sehe da schon einen unterschied zwischen der Abhängigkeit, die zwischen Geschwistern bestehen könnte als zwischen der Abhängigkeit, die in einem Lehrer-Schüler-Verhältnis besteht.

Schwierig ist eine Konstellation innerhalb einer Familie auf jeden Fall - vor allem wenn es dann zu einer Trennung kommt.

Die Frage ist, ob man darauf ein Gesetz begründen kann, dass diesen Umgang direkt verbietet.

Schwierig sind ja auch solche Konstellationen, wenn Cousins miteinander oder Stiefgeschwister oder der Vater mit der Tante oder ähnliches.. Das alles ist aber (logischerweise) vom Gesetz her gestattet.
 
Außerdem sind die Fälle von Bestrafungen äußerst gering. Klar, weil es kaum beweisbar ist, wenn die Beteiligten den Mund halten.
 
Ich denke es geht hier gar nicht sosehr um den moralischen Standpunkt, der sich ja eigentlich nur auf bereits seit Jahrhunderten bestehenden Regeln begründet, die wiederum durch Beobachtung von Ursache und Wirkung geprägt sind.

Das Problem an der Sache ist in den Genen zu suchen. Auch ein nach außen gesunder Mensch kann im Inneren gentechnische Fehler besitzen. Diese aber, jetzt kommt der Clou, können sich viele Generationen später als äusserst fatal erweisen und zu Erbkrankheiten aller Art führen.

Sicherlich ist man vor derlei Gendefekten niemals gefeit, auch bei einer Verbindung von gentechnisch gesehen unterschiedlichen Menschen. Aber das Risiko solcher Folgen ist bei Inzest ungleich höher... und vermeidbar. Insofern hat der Gesetzgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Bevölkerung vor diesen, nicht absehbaren Folgeschäden, zu schützen.

Ich persönlich empfinde das alles als zu abstrakt, um da einen eindeutigen Standpunkt zu beziehen. Auf der einen Seite sehe ich es liberal und denke mir, jeder soll nach seiner Idee glücklich werden, auf der anderen Seite denke ich mir, dass wir eigentlich schon genug genbedingte Krankheiten haben.

Bei AkteX gabs mal eine Folge, die das Thema sehr interessant und reisserisch eklig aufgegriffen hat... aber es regt zum nachdenken an.
 
@ Child of Storm:

Aber gerade bei der Argumentation, die Du anführst, liegt ein großes Problem.

Zum einen ist noch gar genau erwiesen, welche eventuellen Erbschäden in welcher Häufigkeit auftreten (wie auch?)

Auf der anderern Seite gibt es aber Konstellationen von Erbkrankheiten, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit übertragen werden. Selbst wenn die Eltern nicht krank und nur Träger sind, ließe sich das ermitteln.
Diesen Menschen wird aber nicht der Geschlechtsverkehr mit Hinweis auf die Volksgesundheit verboten. Warum nicht? Warum ist das eine okay und das andere nicht?

Für mich hat Stan dann schon irgendwie recht, wenn er hier dann den Euthanisiebegriff in den Raum bringt. Denn hier ist man plötzlich bei der Diskussion "lebenswertes Leben". Geht es dann nur noch um besonders sauberes Erbgut, was weitergegeben werden darf?
 
Ich hab mich mit dem speziellen Fall schon länger befaßt.

Ich sollte eigentlich, weil mich das Urteil extremst aufregt,gar nicht tippen...

Also: weder finde ich Gewalt gut oder Beischlaf unter "Abhängigen" (wenn das Abhängigkeitsverhältnis als Druckmittel diente),ich verurteile auch
aufs Schärfste Mißbrauch jeglicher Art.
Dazu würde auch gehören,wenn ein gesunder Erwachsener ein geistig extrem beeinträchtigtes Mädchen/Jungen Ü16 zum Beischlaf "überredet"..der Überredete also nicht wirklich wollte oder nicht schnallt,was da an ihm getan wird.

Alle vorgegebenen Gründe lassen sich hier aber nicht reproduzieren.

Das Argument " Überrumpelung" träfe auch zu,wenn ein Mann "vor Liebe blind "ist und ein Luder von Frau ihn eiskalt reinlegt und nur um einer geldbringenden Schwangerschaft/Ehe ihm unter Ausnutzung seiner Umnebelung Liebe heuchelt.

Dann dürfte ich z.B. *grins* nie was anfangen mit "Normalmännern"....weil der IQ so extrem differiert...zu meinen Gunsten,versteht sich! 😀

Die beiden haben freiwillig ihre LIEBE(!) gelebt.
(Ich hab paar Sachen halt als Info.Egal woher.)

Selbst,wenn sie nicht verliebt gewesen wären--- oder nur einer-- es ist auch kein Beischlaf zwischen Freier und käuflicher Dame verboten!

(Ganz zu schweigen von den Ehen,die eingegangen werden.)

Und dort (H***/Freier) ist es ganz eindeutig eine Abhängigkeit!
Die Dame braucht Knete...der Herr eine Erleichterung von seiner Pein.

Es ist nicht verboten ,wenn eine Hausfrau dem Alleinverdiener,der auch noch das Haus besitzt und das Auto und ihr das Taschengeld zuteilt,beischläft.
Denn: beide WOLLEN ES SO! Freiwillige Abhängigkeit.

Gar nicht zu denken an die STAATLICH VERORDNETE UND FESTGESETZTE ABHÄNGIGKEIT VON ALG2-EMPFÄNGERN..die "als Bedarfsgemeinschaft" zusammengezählt werden..und...natürlich kann ein "vom LG-Unterstützter Mann/Frau " kaum ein Argument finden gegen dann nicht mehr so freiwilligen Beischlaf...denn : wenn er/sie rumzickt,steht die Unterstützung auf dem Spiel. denn: so schnell findet der "Sich-Trennenwollende-Sex-Verweigerer" wohl kaum neuen Wohnraum oder verständnisvolle Fallmanager..denn: "Sie haben ja ihren LG,der für sie aufkommt" ...

Staatlich konstruierte Abhängigkeitsverhältnisse !

Sex gegen Unterstützung... siehe diverse Fälle im Forum.

Und.."minderbemittelt"...welcher Richter hat das zu beurteilen?

Fehlt nur noch das altbekannte Vokabular!

Das steht niemandem zu!
Es hat NICHT einer der beiden geklagt! DANN WÄRE ES ANDERS!
Es ist KEIN Kapitalverbrechen,wo der Staat handeln muß!

Richtigerweise sind selbst unter Betreuung stehende "geistig behinderte" Menschen berechtigt, einander beizuschlafen.

Gott sei Dank gibts es da (zur Zeit ??!!) keinerlei verhinderndes Gesetz.

Im Gegenteil--es ist ausdrücklich verboten,daß unter Betreuung stehende Mädels (Jungs sicher auch?) sterilisiert werden.Und...unter Betreuung stehen oft Leute mit genetisch bedingten "Defekten".

Weil : DAS HATTE DEUTSCHLAND SCHON MAL!!!!!

Wenn die Betroffenen also nicht wegen irgendeiner strafrechtlichen Sache betroffen sind...macht das Gesetz so überhaupt keinen Sinn.

Lt.Grundgesetz müßte jeder Bürger,der ähnliche Bedingungen hat,auch von Staats wegen nicht beischlafen dürfen.

Alle Hilfsschüler--nö
Alle Alkoholkranken--nö--unendlich fortsetzbar.
Alle Mütter,Väter die ein genetisch geschädigtes Kind hatten -nö--denn:es könnte ja "aus Versehen" ein weiteres Kind krank sein.
Bei mir wäre die statistische Wahrscheinlichkeit 25% gewesen!
Ach so..dann unterscheiden wir noch zwischen "geistig Behinderten"--die dürfen nicht..und Körperbehinderten...die dürfen?
Und was ist mit "Mehrfachbehinderung! oder Autisten...
Oh...hätte ich ja Glück gehabt,weil es eine Körperbehinderung war...

ne..ich bin sowas von FASSUNGSLOS!!!!!

Mit welchem Recht wird also hier BEISCHLAF reglementiert...wenn er sonst
NICHT reglementiert wird,es sei denn siehe Strafrecht!

Das ist klare Ungleichbehandlung.

Wenn das Mädel ihn angezeigt hätte wegen Mißbrauch oder Vergewaltigung..das war aber nicht so!

Und..ist nicht außerdem gegen alle rechtlichen Grundsätze der Mann MEHRFACH verurteilt worden?

Ein Beischlaf ist entweder JEDER EINZELNE AKT ---oder der Fakt an sich.
er hatte eine Strafe abgesessen,oder?

Wo ist hier das Verbrechen?
Wenn das "Opfer" sich nicht als Opfer empfindet---und nur die Kinder für's Leben geschädigt sind?

Arrogante Doppelmoral und Willkür !

Ich bleibe dabei --unter Kenntnis der Hintergründe des Falles (!) -
das Urteil ist ein Skandal.
Und..dazu kommt die willkürliche Verschwendung von Steuergeldern--denn: es ist auch kein "Präzedenzfall",den der Staat hätte klären MÜSSEN ...das ist ein absoluter Ausnahmefall.
Liebe unter Verwandten in dieser Form kommt kaum vor.





 
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