Ich hab mich mit dem speziellen Fall schon länger befaßt.
Ich sollte eigentlich, weil mich das Urteil extremst aufregt,gar nicht tippen...
Also: weder finde ich Gewalt gut oder Beischlaf unter "Abhängigen" (wenn das Abhängigkeitsverhältnis als Druckmittel diente),ich verurteile auch
aufs Schärfste Mißbrauch jeglicher Art.
Dazu würde auch gehören,wenn ein gesunder Erwachsener ein geistig extrem beeinträchtigtes Mädchen/Jungen Ü16 zum Beischlaf "überredet"..der Überredete also nicht wirklich wollte oder nicht schnallt,was da an ihm getan wird.
Alle vorgegebenen Gründe lassen sich hier aber nicht reproduzieren.
Das Argument " Überrumpelung" träfe auch zu,wenn ein Mann "vor Liebe blind "ist und ein Luder von Frau ihn eiskalt reinlegt und nur um einer geldbringenden Schwangerschaft/Ehe ihm unter Ausnutzung seiner Umnebelung Liebe heuchelt.
Dann dürfte ich z.B. *grins* nie was anfangen mit "Normalmännern"....weil der IQ so extrem differiert...zu meinen Gunsten,versteht sich! 😀
Die beiden haben freiwillig ihre LIEBE(!) gelebt.
(Ich hab paar Sachen halt als Info.Egal woher.)
Selbst,wenn sie nicht verliebt gewesen wären--- oder nur einer-- es ist auch kein Beischlaf zwischen Freier und käuflicher Dame verboten!
(Ganz zu schweigen von den Ehen,die eingegangen werden.)
Und dort (H***/Freier) ist es ganz eindeutig eine Abhängigkeit!
Die Dame braucht Knete...der Herr eine Erleichterung von seiner Pein.
Es ist nicht verboten ,wenn eine Hausfrau dem Alleinverdiener,der auch noch das Haus besitzt und das Auto und ihr das Taschengeld zuteilt,beischläft.
Denn: beide WOLLEN ES SO! Freiwillige Abhängigkeit.
Gar nicht zu denken an die STAATLICH VERORDNETE UND FESTGESETZTE ABHÄNGIGKEIT VON ALG2-EMPFÄNGERN..die "als Bedarfsgemeinschaft" zusammengezählt werden..und...natürlich kann ein "vom LG-Unterstützter Mann/Frau " kaum ein Argument finden gegen dann nicht mehr so freiwilligen Beischlaf...denn : wenn er/sie rumzickt,steht die Unterstützung auf dem Spiel. denn: so schnell findet der "Sich-Trennenwollende-Sex-Verweigerer" wohl kaum neuen Wohnraum oder verständnisvolle Fallmanager..denn: "Sie haben ja ihren LG,der für sie aufkommt" ...
Staatlich konstruierte Abhängigkeitsverhältnisse !
Sex gegen Unterstützung... siehe diverse Fälle im Forum.
Und.."minderbemittelt"...welcher Richter hat das zu beurteilen?
Fehlt nur noch das altbekannte Vokabular!
Das steht niemandem zu!
Es hat NICHT einer der beiden geklagt! DANN WÄRE ES ANDERS!
Es ist KEIN Kapitalverbrechen,wo der Staat handeln muß!
Richtigerweise sind selbst unter Betreuung stehende "geistig behinderte" Menschen berechtigt, einander beizuschlafen.
Gott sei Dank gibts es da (zur Zeit ??!!) keinerlei verhinderndes Gesetz.
Im Gegenteil--es ist ausdrücklich verboten,daß unter Betreuung stehende Mädels (Jungs sicher auch?) sterilisiert werden.Und...unter Betreuung stehen oft Leute mit genetisch bedingten "Defekten".
Weil : DAS HATTE DEUTSCHLAND SCHON MAL!!!!!
Wenn die Betroffenen also nicht wegen irgendeiner strafrechtlichen Sache betroffen sind...macht das Gesetz so überhaupt keinen Sinn.
Lt.Grundgesetz müßte jeder Bürger,der ähnliche Bedingungen hat,auch von Staats wegen nicht beischlafen dürfen.
Alle Hilfsschüler--nö
Alle Alkoholkranken--nö--unendlich fortsetzbar.
Alle Mütter,Väter die ein genetisch geschädigtes Kind hatten -nö--denn:es könnte ja "aus Versehen" ein weiteres Kind krank sein.
Bei mir wäre die statistische Wahrscheinlichkeit 25% gewesen!
Ach so..dann unterscheiden wir noch zwischen "geistig Behinderten"--die dürfen nicht..und Körperbehinderten...die dürfen?
Und was ist mit "Mehrfachbehinderung! oder Autisten...
Oh...hätte ich ja Glück gehabt,weil es eine Körperbehinderung war...
ne..ich bin sowas von FASSUNGSLOS!!!!!
Mit welchem Recht wird also hier BEISCHLAF reglementiert...wenn er sonst
NICHT reglementiert wird,es sei denn siehe Strafrecht!
Das ist klare Ungleichbehandlung.
Wenn das Mädel ihn angezeigt hätte wegen Mißbrauch oder Vergewaltigung..das war aber nicht so!
Und..ist nicht außerdem gegen alle rechtlichen Grundsätze der Mann MEHRFACH verurteilt worden?
Ein Beischlaf ist entweder JEDER EINZELNE AKT ---oder der Fakt an sich.
er hatte eine Strafe abgesessen,oder?
Wo ist hier das Verbrechen?
Wenn das "Opfer" sich nicht als Opfer empfindet---und nur die Kinder für's Leben geschädigt sind?
Arrogante Doppelmoral und Willkür !
Ich bleibe dabei --unter Kenntnis der Hintergründe des Falles (!) -
das Urteil ist ein Skandal.
Und..dazu kommt die willkürliche Verschwendung von Steuergeldern--denn: es ist auch kein "Präzedenzfall",den der Staat hätte klären MÜSSEN ...das ist ein absoluter Ausnahmefall.
Liebe unter Verwandten in dieser Form kommt kaum vor.