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SGB XIV BSA Höhe

Die Pflegekasse zahlt bei mir auch recht langsam. Momentan ist z.B. immer noch ein Teil des Pflegegeldes für Februar offen. Nach Beschwerde wurden nur die laufenden Rechnungen beglichen, da Schadenersatz angedroht wurde. Ohne regelmäßige Beschwerde läuft meist gar nichts.
Ja, genau so lief es damals auch bei mir. Frag mal bei deiner Pflegekasse nach, ob es eine sichtbare Notitz gibt, dass dein Pflegegeld wegen Zuteilung vom VA manuell freigeschaltet werden muss. Wenn das nicht der Fall sein sollte, lass die Notitz anhängen. Bei mir scheint's wieder rund zu laufen. Geld war pünktlich da...
 
Nur wer erklärt es den Sachbearbeitern bei den Entschädigungsämtern? Wie bei dir, wollten diese bei mir, auch erstmal alles genau überprüfen
Ja, ich hab jetzt heute auch die Meldung bekommen man bräuchte neben dem von mir eingesendeten Pflegebescheid und dem seit 7 Jahren (!) gleichlautenden MDK Gutachten noch den Befundbericht der letzten Psychotherapie 😂 Was hat das bitte mit der Entscheidung der Pflegekasse zu tun? Es ist ohnehin super mies, dass man bei jeder Therapie gefühlt aufpassen muss was man sagt, damit das Amt einem das am Ende nicht falsch auslegen kann.

Das Beste war aber, dass mein SB jetzt meinte ich soll mich bitte mal selbst um d7e zur Prüfung benötigten Auskünfte der Therapeutin kümmern,weil er die seit Monaten anfordert und als ich gefragt habe, was da denn genau stehen soll, damit er was auch immer prüfen kann - keine Antwort 😆 sowas hätte ich mich mal trauen sollen. Da wär mir mein Chef echt aufs Dach gestiegen, wenn ich von einem Leidtungsberechtigten irgendwas will und dann aber nicht sage was ich will 😆

Ein weiteres Problem ist, dass es bei traumabedingter psychischen Pflegebedarf so gut wie keine Pflegesachanbieter gibt. Dadurch muss die Hilfe ggf. anderweitig beschafft werden. Wenn dadurch Pflegegeld bezahlt wird, ist die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Leistungen nach dem SGB XI noch höher. Hier kann es auch bei ergänzenden Pflegeleistungen nach den SGB XIV schwiriger werden.

Oder hattest du es anders gemeint?
Ja nein, da hast du total Recht. Ich meinte es eher so, dass sich das Versorgungsamt da erstmal gerne drauf beruft, dass das Pflegegeld ja eben eine Pauschalabgeltung für privat erbrachte Pflege ist - da wird darüber hinaus nix gezahlt werden, also keine HzP.

Bei Sachleistung ist das natürlich ggf. anders aber wie du sagst im psychischen Bereich super schwierig bzw. meiner Meinung nach oft auch nicht zielführend.
Ich bräuchte zum Beispiel häufig jemanden zur Aktivierung morgens oder Beruhigung nachts wenn ich Probleme habe, aber meine Freundin kann mit dem Pflegegeld des PG 2 natürlich nicht einfach mal in Teilzeit gehen oder unbezahlt frei machen um mich zu unterstützen. Da würde zu viel Geld fehlen. Ich MÖCHTE aber dafür keine wildfremden Leute. Die würden mir auch null helfen, das würde es im Gegenteil eher schlimmer machen.

Aber wie du sagst: Pflege im Bereich psychischer Erkrankungen ist halt noch nicht angekommen. Arbeitgebermodell (sagt dir das was?) gibt es ja generell nach wie vor nur mit Pflegefachkräften und nicht mit privat beschafften Kräften. Angeblich um die Pflege ordentlich zu sichern ...
 
Übrigens gibts zum BSA auch was neues: Auch dafür wird noch der Befund der letzten Psychotherapie gebraucht,obwohl es danach ne Reha mit dem Ergebnis keine Rehafähigkeit und volle Erwerbsminderung gab. Aber angeblich wirds gebraucht um § 89 S. 1 Nr. 2 zu prüfen (also ob Reha o.ä. noch möglich ist). Langsam bin ich echt wieder sauer...

Es gibt bei der Deutschen Rentenversicherung ja genauso den Grundsatz Reha vor Rente. Ich hätte keine Rente,wenn ich anders könnte.

Ich warte jetzt noch ne Woche, dass die mir sagen, was sie denn bitte von der Therapeutin wissen wollen für DIESE Entscheidung... Ich wette was auch immer sie wollen - das bekomme ich binnen einer Woche beschafft und dann bekommen die ne Frist von einem Monat für die Entscheidung - bevor ich einstweilige Anordnung beantrage. Denn dann läuft der BSA Antrag schon wieder seit 8 Monaten und die Pflegeleistungen seit 5 Monaten. Es ist wirklich ein Witz.
 
Ja, genau so lief es damals auch bei mir. Frag mal bei deiner Pflegekasse nach, ob es eine sichtbare Notitz gibt, dass dein Pflegegeld wegen Zuteilung vom VA manuell freigeschaltet werden muss. Wenn das nicht der Fall sein sollte, lass die Notitz anhängen. Bei mir scheint's wieder rund zu laufen. Geld war pünktlich da...

Ich bekomme die Leistungen ohne Zuteilung.

Was hat das bitte mit der Entscheidung der Pflegekasse zu tun? E

Frag doch mal nach, warum nicht das Pflegegutachten reicht um festzustellen, dass es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt. Für die Mitwirkungspflicht benötigt das Amt, wie du wahrscheinlich besser weißt, konkrete Anhaltspunkte oder so ähnlich. Im Komentar zu § 60 steht u.a. "Die ,Zustimmung in die Erteilung der erforderlichen Auskünfte‘ darf nicht pauschal
verlangt und auch nicht pauschal erteilt werden. Es müssen die zur
Auskunftserteilung ermächtigten Personen benannt und die Art der
weiterzugebenden Informationen festgelegt sein. Ohne Vorliegen konkreter
Anhaltspunkte ist ein Verlangen eine überflüssige Ermittlungstätigkeit und damit
nicht erforderlich iSd Vorschrift." Ggf. wäre zu überlegen, ob der Datenschutzbeauftragte mal den Hinweis geben kann, dass nur Erforderlich Unterlagen angefordert werden dürfen und entsprechend muss auch mitgeteilt werden, warum die Sachbearbeiterin davon ausgeht, dass du anders als nach den Pflegebegründen Diagnosen im pflegegutachten Pflege ggf. nicht schädigungsbedingt bekommst. Oder ihm nachkommen und von deiner Therapeutin ein Schreiben einreichen, dass du wegen der anerkannte Schädigungsfolgen Pflege bekommst. Wobei sich die Frage stellt, ob das du Pflege bekommst überhaupt für die Therapie wichtig ist. Vom Gefühl will der Sachbearbeiter eher die Unterlagen, weil es glaubt prüfen zu müssen, ob du ein Anspruch auf Pflege hast. Oder hast du dies bereits klären können? Der Sachbearbeiter müsste dir ansonsten die Rechtlichen Grundlagen nennen, wonach er Unterlagen von deiner Therapeutin benötigt. Mein Sachbearbeiter in einer anderen Sache, hat sich leider nicht darauf eingelassen und nur gemeinst, er bräuchte es und für Rechtsgrundlagen, gäbe es den Rechtsweg. Wobei ihn meine Angaben dann auch nicht gereicht haben. Also muss jetzt ein Richter prüfen, ob und wenn warum es genauere Angaben benötigt.
als ich gefragt habe, was da denn genau stehen soll, damit er was auch immer prüfen kann - keine Antwort 😆

die Vermutung liegt nahe, dass er selber nicht weiß, was er braucht. Manchmal kommt es mir so vor, als wenn Unterlagen nur angefordert werden, um sie in der Akte (ohne sie evtl. zu lesen) ablegen zu können. Ironisch: Vielleicht gibt es beim Versorungsamt ja ein Profision, wenn die Akte besonders voll ist.

a nein, da hast du total Recht. Ich meinte es eher so, dass sich das Versorgungsamt da erstmal gerne drauf beruft, dass das Pflegegeld ja eben eine Pauschalabgeltung für privat erbrachte Pflege ist - da wird darüber hinaus nix gezahlt werden, also keine HzP.

Einzige möglichkeit wäre im Arbeitgebermodell. Wobei ich nicht weiß, ob beim SGB XIV, ervtl. im Persönlichen Budget auch unter anderen Voraussetzungen als nach dem SGB XI möglich wäre.
Das Problem mit nicht vorhandenen Sachanbietern und damit auch nur beschränkt die mölgihckeit auf ergänzende Pflegeleistungen scheint der Gesetzgeber nicht bedacht zu haben.

Aber wie du sagst: Pflege im Bereich psychischer Erkrankungen ist halt noch nicht angekommen. Arbeitgebermodell (sagt dir das was?) gibt es ja generell nach wie vor nur mit Pflegefachkräften und nicht mit privat beschafften Kräften. Angeblich um die Pflege ordentlich zu sichern .

Ja Arbeitgebermodell sagt mir was. Allerdings nicht ob es nur mit Pflegefachkräften für die Pflege geht. Ich denke es kommt auf die Art der Pflege an. Arbeitgebermodell hat aus meiner Sicht u.a. den Nachteil, dass die Betriebsausgaben, welche daneben entstehen, laut SGB XIV zwar angemessen gegeben werden sollen. Allerdings im zweiten Satz steht, dass angemessen ein Betrag von € 30,-- wäre. Ein Witz. Für den Betrag würde noch nicht mal ein Steuerberater den Lohn abrechnen. Ganz abgesehen, von weiteren Betriebsausgaben. Besonders wenn es Leute benötigst, welche sich auch mit dem Beschwerdebild auskennen etc. benötigen diese eben auch Weiterbildung, Superversion u.ä.. Daneben kommen noch andere Kosten für Arbeitsmittel, evtl. Fahrtkosten u.ä. hinzu. Statt € 30,--, sollte es heißen 30% von den Gesamtgehaltskosten (also incl. Sozialversicherung und Mehreinstellung die wegen evtl. Krankheit, Urlaub zusätzlich bezahlt werden müssten) hinzu. Da wäre es einfacher, entsprechend § 29 SGB IX, bis zur höhe was für Sachkosten bezahlt werden müsste, zu zahlen. Wobei da meist das Arbeitsgebermodell über Persönliches Budget läuft, evtl. auch entsprechent § 29 SGB IX bezahlt werden müsste.
 
Übrigens gibts zum BSA auch was neues: Auch dafür wird noch der Befund der letzten Psychotherapie gebraucht,obwohl es danach ne Reha mit dem Ergebnis keine Rehafähigkeit und volle Erwerbsminderung gab. Aber angeblich wirds gebraucht um § 89 S. 1 Nr. 2 zu prüfen (also ob Reha o.ä. noch möglich ist). Langsam bin ich echt wieder sauer..

Ich habe teilweise gehört, dass das Amt davon ausgeht, dass eine Psychotherapie eine Reha ist. Sprich solange noch Psyotherapie meint, dann wäre Reha noch nicht abgeschlossen bzw. könnte irgendwann nach Therapie noch Erfolgsversprechend gemacht werden.

Ich denke mit den Fristsetzungen und ggf. der Einstweiligen Verfügung, soweit die Eilbedürftigkeit gegeben ist, ist es ein guter Weg.
 
@logig
Dein Sachbearbeiter scheint sich an deinem Fall festgebissen zu haben, so sehr besteht er auf seine Art deine Angelegenheiten erledigen zu müssen. Da könnte man es vielleicht auch mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen. Ich finde so ein Verhalten schon recht missbräuchlich, sieht fast nach Machtspielchen seinerseits aus.
Ehrlich gesagt, so mit kranken Menschen umzugehen ist schon ein niedriges Niveau. Vielleicht ärgert ihn, dass du so wehrhaft bist, aber damit sollte er umgehen können, wenn jemand für seine Rechte einsteht.

@Arlonia
Ich finde du bist dem BSA grundsätzlich schon ein Stück näher gekommen, wenn jetzt deine Therapeutin etwas zu deiner Situation schreiben soll (auch wenn es natürlich nur ein Strohhalm des Amtes ist, noch Gründe für eine Ablehnung zu suchen). 1. Wird die Therapeutin sich ja mit dir einig sein, was die aktuelle Situation betrifft und 2. scheint es von Amtsseite wohl keine weiteren Argumente für eine Ablehnung zu geben, außer auf diesem Weg zu schauen, ob bei dir noch was gehen könnte. Ich würde es als gutes Zeichen sehen.
Das solche Prozeduren absolut nervig sind, keine Frage.
 
Frag doch mal nach, warum nicht das Pflegegutachten reicht um festzustellen, dass es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt.
Hab ich gemacht und wie gesagt auch was er denn angefordert hat und wozu er das braucht. Seitdem keine Antwort mehr. Vielleicht sollte ich ihn mal auf SEINE Mitwirkungspflichten hinweisen 😁 kleiner Spaß am Rande. Tatsächlich regt mich das alles furchtbar auf.
Vom Gefühl will der Sachbearbeiter eher die Unterlagen, weil es glaubt prüfen zu müssen, ob du ein Anspruch auf Pflege hast.
Den Eindruck hatte ich bereits, als er verlangte,dass ich meine Pflegekasse um Neubegutachtung bitte. Dabei wirds eh alle 2 Jahre überprüft. Zuletzt Tatsächlich nur nach Aktenlage,weil die eben auch merken es ändert sich bei mir nix. Ich hab ihm auch gesagt,dass ich weder eine Begutachtung wünsche, noch sie notwendig ist,weil ja ein Gutachten und eine Entscheidung seit 7 Jahren unverändert vorliegen ... normal bin ich sehr kooperativ aber da dachte ich mir "was soll das denn bitte???"
Das Problem ist,dass mich in meinem Versorgungsamt manche noch als "funktionierende" Kollegin kennen. Ich hatte aber bereits vor Jahren einen Antrag auf Hilfsmittel bei einer anderen Kollegin gestellt,der damals mega zackig und schädigungsbedingt bewilligt wurde,damit ich weiterarbeiten kann. Ist also nicht so,dass die nicht wissen,dass bei mir eben nicht alles so gut funktionierte.
Also muss jetzt ein Richter prüfen, ob und wenn warum es genauere Angaben benötigt.
Das tut mir super leid für dich. Das war für mich vor vielen Jahren während mein Verfahren lief einer der Gründe umzuschulen,weil ich genau so ein SB nicht sein wollte und es meiner Meinung nach auch während meiner Beschäftigung nicht war. Ich hab immer versucht super transparent zu sein wieso ich was genau brauche und hab auch versucht nix unnötiges anzufordern
die Vermutung liegt nahe, dass er selber nicht weiß, was er braucht. Manchmal kommt es mir so vor, als wenn Unterlagen nur angefordert werden, um sie in der Akte (ohne sie evtl. zu lesen) ablegen zu können. Ironisch: Vielleicht gibt es beim Versorungsamt ja ein Profision, wenn die Akte besonders voll ist.
Das wird bei uns eh durch einen Versorgungsmediziner geprüft kausalitätstechnisch. Sprich ich denke der will einfach alle letzten Befunde um die gesammelt dahin zu geben und denkt null darüber nach,was da dann eigtl geprüft wird.
Einzige möglichkeit wäre im Arbeitgebermodell. Wobei ich nicht weiß, ob beim SGB XIV, ervtl. im Persönlichen Budget auch unter anderen Voraussetzungen als nach dem SGB XI möglich wäre.
Hab mal grad in die Kommentare geguckt. Tatsächlich ist das im SGB XIV etwas anders geregelt als im SGB XI. Es dürfen auch Verwandte sein und grade NICHT nur ausgebildete Pflegekräfte. Allerdings - und das ist die Krux - wird man sich nach den Vorgaben richten die auch für das SGB XI gelten - nur die notwendigen Ausgaben zahlen. Bei Nichtfachkräften ist das Mindestlohn. Das dürfte die meisten Angehörigen also schlechter stellen,wenn sie private Pflege übernehmen statt zu arbeiten... abgesehen davon soll die Pflege "fachgerecht sichergestellt" sein... würde mich mal interessieren, wie das aussehen soll...
Ich habe teilweise gehört, dass das Amt davon ausgeht, dass eine Psychotherapie eine Reha ist. Sprich solange noch Psyotherapie meint, dann wäre Reha noch nicht abgeschlossen bzw. könnte irgendwann nach Therapie noch Erfolgsversprechend gemacht werden.
Wenn die damit argumentieren schicke ich ihnen die Definitionen und was der Unterschied zwischen Heilbehandlung und Rehabilitation ist 😉 abgesehen davon dürfen keine rein prognostischen Entscheidungen ohne Basis getroffen werden. Die müssen gucken, ob es tatsächlich möglich wäre eine Reha zu machen und es muss auch ein Angebot bestehen, dass die konkret benennen können und wenn sie das bei einer Therapie können und bereit sind das zu zahlen, dann sehr gerne. Würde mich freuen,wenn man mir konkret einen Therapieplatz anbieten kann 😆
Ehrlich gesagt, so mit kranken Menschen umzugehen ist schon ein niedriges Niveau. Vielleicht ärgert ihn, dass du so wehrhaft bist, aber damit sollte er umgehen können, wenn jemand für seine Rechte einsteht.
Es gibt aus meiner Erfahrung leider SEHR VIELE SB, die versuchen Leistungsberechtigte möglichst klein zu halten, weil sie es persönlich nehmen,wenn man ihnen Arbeit macht. Ich zum Beispiel habe bloße "Meckerer" nicht gerne gehabt. Wenn mir jemand aber rechtliche Fragen gestellt hat oder mir Hinweise auf falsches Handeln gegeben hat,war ich immer sehr dankbar. Man ist ja auch keine Maschine und Fehler passieren.
Ich finde du bist dem BSA grundsätzlich schon ein Stück näher gekommen, wenn jetzt deine Therapeutin etwas zu deiner Situation schreiben soll (auch wenn es natürlich nur ein Strohhalm des Amtes ist, noch Gründe für eine Ablehnung zu suchen). 1. Wird die Therapeutin sich ja mit dir einig sein, was die aktuelle Situation betrifft und 2. scheint es von Amtsseite wohl keine weiteren Argumente für eine Ablehnung zu geben, außer auf diesem Weg zu schauen, ob bei dir noch was gehen könnte. Ich würde es als gutes Zeichen sehen.
Das solche Prozeduren absolut nervig sind, keine Frage.
Danke für das Fünkchen Hoffnung, ich bin wirklich gespannt. Was mich halt auch ärgert...selbst wenn die zu meinen Gunsten entscheiden, haben die bisher wirklich absolut NICHTS angefordert um das berechnen zu können. Das wird dann also auch nochmal dauern und so eine Verschleppung verstehe ich auch nicht.
 
Hab ich gemacht und wie gesagt auch was er denn angefordert hat und wozu er das braucht. Seitdem keine Antwort mehr. Vielleicht sollte ich ihn mal auf SEINE Mitwirkungspflichten hinweisen 😁 kleiner Spaß am Rande. Tatsächlich regt mich das alles furchtbar auf.

ich versuche ähnlich alles zu sehen. Es wäre leichter, würde es nicht so aufregen. Mich regt es auch immer extrem auf und dann geht erstmal nichts mehr.

Dabei wirds eh alle 2 Jahre überprüft. Zuletzt Tatsächlich nur nach Aktenlage,weil die eben auch merken es ändert sich bei mir nix. Ich hab ihm auch gesagt,dass ich weder eine Begutachtung wünsche, noch sie notwendig ist,weil ja ein Gutachten und eine Entscheidung seit 7 Jahren unverändert vorliegen ... normal bin ich sehr kooperativ aber da dachte ich mir "was soll das denn bitte???"

Bei mir wurde ein Pflegegutachten bzw. noch eins im Widerspruchsverfahren (weil ich es wollte, nach Aktenlage, zumal mir reichte, dass ein Modul überprüft wird) gemacht und damit wird es auf Dauer gewährt. Ich meine steht auch im Gutachten. Teoretisch, würde vom Bedarf mitlerweile eine höherer Pflegegrad vorliegen. Nur da bei psychischen Belastungen einiges eher zu gering bewertet wird, lohnt es sich nicht. Zumal mir ein erneutes Gutachten zu viel Stress etc. wäre.
Das Problem ist,dass mich in meinem Versorgungsamt manche noch als "funktionierende" Kollegin kennen

Ist wahrscheinlich noch ein größeres Problem, wenn sie dich kennen. Teilweise habe ich auch das Gefühl, da ich in gewissen Dingen recht kompett scheine und evtl. auch bin, können einige Sachbearbeiter sich kaum vorstellen, warum ich soviel Hilfe etc. benötige. Bei Angehörigen, wäre es meine ich nur nach dem SGB XIV möglich. Da dies allerdings voraussetzt, dass damit eine Fachgerechte Pflege gewährleistet ist, sprich wahrscheinlich auch nur Angehörige leisten dürfen, welche Pflegefachkräfte sind oder wenigsten in der Pflege arbeiten, sollten diese auch entsprechend einer Pflegefachkraft bezahlt werden. Hier wird mitlerweile mind. nach Tarifvertrag bezahlt. Wobei das der Gesetzgeber unter angemessen ganz andere Vorstellungen hat, als angemessen (z.b. was überlicherweise bezahlt wird bzw. an Kosten anfällt) kann bei den Kosten die mitlerweise gerade mal € 35 pro Monat betragen könnten (fragt sich nur wie es geschafft werden soll, schon nur für Büromateriall, EDV-Bedarf u.ä. fallen höhere Kosten an. Da scheint die 0 am Ende vergessen wurden zu sein. Mich würde auch nicht wundern, wenn es unter Mindesstundensatz ist. Zumal schnell die Mehrkosten wegen Urlaub, Krankheit etc. vergessen werden

würde mich mal interessieren, wie das aussehen soll...

gute Frage. Nur eine Antwort wird es wohl nicht geben, weil es eben meist nicht möglich ist. In § 29 SGB IX ist geregelt, dass bis zum Betrag (laut Urteil: im Ermessen des Antragsstellers), welcher auch in der Sachleistung bezahlt werden würde, gewährt werden soll. Wobei nach § 76 SGB XIV extra geregelt ist und wie du schreibst ist "angemessen" sehr dehnbar. Trotzdem könnte versucht werden auf § 29 SGB IX zu verweisen oder eben nach § 29 SGB IX zu beantragen.

haben die bisher wirklich absolut NICHTS angefordert um das berechnen zu können.
bei mir lediglich, mein letzter Nachweis über meinen Beruf angefordert. Alles andere was teoretisch wichtig wäre, scheint nicht beachtet wurden zu sein. Wie bei mir üblich auch ohne Begründung.
 
Hallo ihr Lieben, mal wieder ein Update von mir nach nunmehr 9 Monaten Antragslaufzeit...

Meine Akte liegt jetzt endlich mal beim medizinischen Dienst - wie lange der dann braucht für die Kausalitätsthematik...wer weiß das schon.
 
Geht es dabei um den BSA oder um Pflege nach dem SGB XIV?

Wenn bei Pflege im Pflegegutachten steht: Pflegebegründende Diagnose PTBS und PTBS anerkannt ist, müssen immerhin noch die Buchstaben überprüft werden. Ich dachte es sei ein selbstläufer. Ich hoffe nur, dass es bei mir nicht solange dauert, weil ich es so verstanden habe, dass es reicht alles einzureichen, wenn ich auch höhere Pflegeleistungen in Anspruch nehme. Dann allerdings die Pflegedienste auch zeitnah ihr Geld benötigen.
 

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