Ja, genau so lief es damals auch bei mir. Frag mal bei deiner Pflegekasse nach, ob es eine sichtbare Notitz gibt, dass dein Pflegegeld wegen Zuteilung vom VA manuell freigeschaltet werden muss. Wenn das nicht der Fall sein sollte, lass die Notitz anhängen. Bei mir scheint's wieder rund zu laufen. Geld war pünktlich da...
Ich bekomme die Leistungen ohne Zuteilung.
Was hat das bitte mit der Entscheidung der Pflegekasse zu tun? E
Frag doch mal nach, warum nicht das Pflegegutachten reicht um festzustellen, dass es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt. Für die Mitwirkungspflicht benötigt das Amt, wie du wahrscheinlich besser weißt, konkrete Anhaltspunkte oder so ähnlich. Im Komentar zu § 60 steht u.a. "Die ,Zustimmung in die Erteilung der erforderlichen Auskünfte‘ darf nicht pauschal
verlangt und auch nicht pauschal erteilt werden. Es müssen die zur
Auskunftserteilung ermächtigten Personen benannt und die Art der
weiterzugebenden Informationen festgelegt sein. Ohne Vorliegen konkreter
Anhaltspunkte ist ein Verlangen eine überflüssige Ermittlungstätigkeit und damit
nicht erforderlich iSd Vorschrift." Ggf. wäre zu überlegen, ob der Datenschutzbeauftragte mal den Hinweis geben kann, dass nur Erforderlich Unterlagen angefordert werden dürfen und entsprechend muss auch mitgeteilt werden, warum die Sachbearbeiterin davon ausgeht, dass du anders als nach den Pflegebegründen Diagnosen im pflegegutachten Pflege ggf. nicht schädigungsbedingt bekommst. Oder ihm nachkommen und von deiner Therapeutin ein Schreiben einreichen, dass du wegen der anerkannte Schädigungsfolgen Pflege bekommst. Wobei sich die Frage stellt, ob das du Pflege bekommst überhaupt für die Therapie wichtig ist. Vom Gefühl will der Sachbearbeiter eher die Unterlagen, weil es glaubt prüfen zu müssen, ob du ein Anspruch auf Pflege hast. Oder hast du dies bereits klären können? Der Sachbearbeiter müsste dir ansonsten die Rechtlichen Grundlagen nennen, wonach er Unterlagen von deiner Therapeutin benötigt. Mein Sachbearbeiter in einer anderen Sache, hat sich leider nicht darauf eingelassen und nur gemeinst, er bräuchte es und für Rechtsgrundlagen, gäbe es den Rechtsweg. Wobei ihn meine Angaben dann auch nicht gereicht haben. Also muss jetzt ein Richter prüfen, ob und wenn warum es genauere Angaben benötigt.
als ich gefragt habe, was da denn genau stehen soll, damit er was auch immer prüfen kann - keine Antwort 😆
die Vermutung liegt nahe, dass er selber nicht weiß, was er braucht. Manchmal kommt es mir so vor, als wenn Unterlagen nur angefordert werden, um sie in der Akte (ohne sie evtl. zu lesen) ablegen zu können. Ironisch: Vielleicht gibt es beim Versorungsamt ja ein Profision, wenn die Akte besonders voll ist.
a nein, da hast du total Recht. Ich meinte es eher so, dass sich das Versorgungsamt da erstmal gerne drauf beruft, dass das Pflegegeld ja eben eine Pauschalabgeltung für privat erbrachte Pflege ist - da wird darüber hinaus nix gezahlt werden, also keine HzP.
Einzige möglichkeit wäre im Arbeitgebermodell. Wobei ich nicht weiß, ob beim SGB XIV, ervtl. im Persönlichen Budget auch unter anderen Voraussetzungen als nach dem SGB XI möglich wäre.
Das Problem mit nicht vorhandenen Sachanbietern und damit auch nur beschränkt die mölgihckeit auf ergänzende Pflegeleistungen scheint der Gesetzgeber nicht bedacht zu haben.
Aber wie du sagst: Pflege im Bereich psychischer Erkrankungen ist halt noch nicht angekommen. Arbeitgebermodell (sagt dir das was?) gibt es ja generell nach wie vor nur mit Pflegefachkräften und nicht mit privat beschafften Kräften. Angeblich um die Pflege ordentlich zu sichern .
Ja Arbeitgebermodell sagt mir was. Allerdings nicht ob es nur mit Pflegefachkräften für die Pflege geht. Ich denke es kommt auf die Art der Pflege an. Arbeitgebermodell hat aus meiner Sicht u.a. den Nachteil, dass die Betriebsausgaben, welche daneben entstehen, laut SGB XIV zwar angemessen gegeben werden sollen. Allerdings im zweiten Satz steht, dass angemessen ein Betrag von € 30,-- wäre. Ein Witz. Für den Betrag würde noch nicht mal ein Steuerberater den Lohn abrechnen. Ganz abgesehen, von weiteren Betriebsausgaben. Besonders wenn es Leute benötigst, welche sich auch mit dem Beschwerdebild auskennen etc. benötigen diese eben auch Weiterbildung, Superversion u.ä.. Daneben kommen noch andere Kosten für Arbeitsmittel, evtl. Fahrtkosten u.ä. hinzu. Statt € 30,--, sollte es heißen 30% von den Gesamtgehaltskosten (also incl. Sozialversicherung und Mehreinstellung die wegen evtl. Krankheit, Urlaub zusätzlich bezahlt werden müssten) hinzu. Da wäre es einfacher, entsprechend § 29 SGB IX, bis zur höhe was für Sachkosten bezahlt werden müsste, zu zahlen. Wobei da meist das Arbeitsgebermodell über Persönliches Budget läuft, evtl. auch entsprechent § 29 SGB IX bezahlt werden müsste.