Selbst wenn eine Tat zweifelsfrei bewiesen ist, muss man als Verteidiger ja mit allen Tricks versuchen, das kleinste Strafmaß rauszuholen, bspw. indem man dem Opfer einen Teil der Schuld in die Schuhe schiebt oder den Umständen oder oder.Aber vor Gericht fängt es ja schon da an: welche Tat ist zweifelsfrei bewiesen?
Egal wie die persönliche Sicht darauf ist.