Selbst wenn die Vaterschaft nichts beweist, sollte die TE den Täter anzeigen. Es könnte ja sein, dass sie nicht die erste und nicht die letzte Frau ist, die er vergewaltigt, und wenn jede Frau so handelt und ihn nicht anzeigt, dann hat er wesentlich leichteres Spiel. Bei einer Anzeige steht er zukünftig zumindest unter Druck, seine Tat nicht mehr zu wiederholen oder eben doch irgendwann, falls er eine weitere Frau vergewaltigt, eine Gefängnisstrafe zu erleben.