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In möblierter Wohnung zu viel Strom verbraucht

Kioto

Mitglied
Hallo liebes Forum,

habe die letzten Monate in einer möblierten Wohnung gewohnt und viel zu viel Strom verbraucht. Dies liegt vor allem an einem Klimagerät, das die Warme Luft nach draußen führt und kalte nach innen. Die Wohnung war unerträglich ohne dieses Gerät, da selbst abendliches Lüften die Wohnung nicht abgekühlt hat und ich nicht schlafen konnte. Mit dem Gerät war es super. Nun hat mein Vermieter wohl ein Schreiben bekommen, dass irgendetwas mit dem Zähler nicht stimmt und dieser überprüft werden muss, ich habe aber nichts weiter dazu gesagt und bin jetzt auch ausgezogen.

Gäbe es die Möglichkeit von Seiten des Vermieters die erhöhten Stromverbrauchskosten von mir zurückzufordern? Ich habe aber auch keinen Vertrag unterschrieben, sondern die, von dem Vermieter veranschlagte Pauschale, für die Miete bezahlt.

Danke für Eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Nö, wenn kein Vertrag und nur Festpauschale, dann auch keine Stromnachzahlung. Ohne Vertrag gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, dass Du für die Stromkosten verantwortlich zu machen bist.

ich nehme an, es gibt sowieso keine Zählerablesung bei Ein- und Auszug?
 

weidebirke

Urgestein
Ja, man geht in so einem Fall vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, 313 BGB aus, wenn der Verbrauch mehr als doppelt so hoch ist, wie in der Pauschale angenommen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__313.html

Der Vermieter kann dann 4 Jahre lang (195 BGB) den tatsächlich verbrauchten Betrag zurück verlangen.
Das setzt voraus, dass in der Pauschale überhaupt etwas angenommen wurde. Wenn es keinen Vertrag gibt, dann wird es schwer, auch nur irgendeine Annahme zu begründen.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Nö, wenn kein Vertrag und nur Festpauschale, dann auch keine Stromnachzahlung. Ohne Vertrag gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, dass Du für die Stromkosten verantwortlich zu machen bist.

ich nehme an, es gibt sowieso keine Zählerablesung bei Ein- und Auszug?
Klar ist es eine Frage der Beweismittel.

In dem mir bekannten Fall ging es um einen großen Heizlüfter in einem Wintergarten, der 5 Monate im Winter non-stop betrieben wurde. Das hatte einen Mehrverbrauch von 2000 Euro zur Folge. Im Verfahren gab es Zählerablesungen alle 3 Monate, so dass der Mehrverbrauch vom Gericht über den übliche Verbrauch der letzten Jahre geschätzt werden konnte. Die vereinbarte Inklusivmiete (Strom war dort enthalten) war damit gegenstandslos, weil der Heizlüfter auch nicht vom Vermieter gestellt worden war.

Falls das Klimagerät hier vom Vermieter stammt, wären das Argumente für den TE. Falls er es selbst eingebracht hat, starke Argumente für den Vermieter.
 

weidebirke

Urgestein
Mir stellt sich die Frage, warum Du den von Dir verbrauchten Strom nicht zahlen möchtest?
Wenn Du jeden Morgen beim Bäcker 2 Brötchen kaufst, und plötzlich benötigst Du einmal 5, bezahlst Du doch auch 5.
Und wenn Du mal Überstunden machst, erwartest Du doch auch, das das irgendwie vergütet oder ausgeglichen wird.
Das ist zu moralisch.

Brötchen und Überstunden werden vergütet, wenn/ weil man das vertraglich entsprechend geregelt hat.

Brötchen gibt es zum Stückpreis. Hätte man eine Brötchenflat gebucht, müsste man sie nicht einzeln zahlen.

Ich habe mit den Vermietern solcher Wohnungen wenig Mitleid. Sie umgehen mit dieser Art Mietverträgen die Mieterrechte.

Hier ist ja noch gar nicht klar, ob es einen bekannten Zählerstand bei Ein- und Auszug gibt.
 

Kioto

Mitglied
Mir stellt sich die Frage, warum Du den von Dir verbrauchten Strom nicht zahlen möchtest?
Wenn Du jeden Morgen beim Bäcker 2 Brötchen kaufst, und plötzlich benötigst Du einmal 5, bezahlst Du doch auch 5.
Und wenn Du mal Überstunden machst, erwartest Du doch auch, das das irgendwie vergütet oder ausgeglichen wird.
Mir geht es hier vor allem um die rechtliche Grundlage, ob ich überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann für den Verbrauch. Die Möbel in der Wohnung waren zum Großteil auch nicht besonders ansprechend, bzw. die Wohnung nicht besonders schön eingerichtet. Es haben auch einige Dinge gefehlt und der Vermieter hat mir die Wohnung mit defekten Leuchtmitteln und leeren Batterien in den Fernbedienungen übergeben. Es gab zwar eine Rechnung, aber ich habe keinen Vertrag unterschrieben. Der Vermieter weiß auch nichts von dem Klimagerät. Und normalerweise wird der Zählerstand ja auch bei Ein- und Auszuge gemeinsam abgelesen, was auch nicht stattgefunden hat.
 

Kioto

Mitglied
Das ist zu moralisch.

Brötchen und Überstunden werden vergütet, wenn/ weil man das vertraglich entsprechend geregelt hat.

Brötchen gibt es zum Stückpreis. Hätte man eine Brötchenflat gebucht, müsste man sie nicht einzeln zahlen.

Ich habe mit den Vermietern solcher Wohnungen wenig Mitleid. Sie umgehen mit dieser Art Mietverträgen die Mieterrechte.

Hier ist ja noch gar nicht klar, ob es einen bekannten Zählerstand bei Ein- und Auszug gibt.
Genau, ich sehe das Vermieten von möblierten Wohnungen auch etwas kritisch, aber ich habe halt sehr weit entfernt von meinem Heimatsort gearbeitet und wusste nicht genau, ob ich mich an dem Arbeitsort niederlassen werde, oder nicht.

Es hat halt seine Vorteile, wenn man schnell ausziehen muss. Allerdings habe ich schon in vielen möblierten Wohnungen gewohnt und ich muss sagen, dass es eigentlich immer besser und billiger gewesen wäre, wenn ich mir meine eigene Wohnung gesucht hätte und nur das nötigste von Ikea gekauft hätte und beim Auszug dann beim örtlichen Bauhof einfach entsorgt hätte.

Es gibt halt aber auch Gegenden, wo es sehr schwer ist überhaupt eine Wohnung zu finden in Deutschland. Da hat man es dann kurzfristig leichter mit möblierten Wohnungen. Ich fand die Wohnung auch zu teuer, aber was soll ich machen? Ohne Vertrag kann mich der Vermieter ja einfach rausschmeißen und ich kann gar nichts dagegen machen, da bin ich dann doch lieber ruhig.

Was ich sagen will und was du ja auch sagst ist, dass ich auch kein Mitleid mit meinem Vermieter habe. Die Miete der Wohnung war überteuert, es war unerträglich mit der Hitze. Alle Möbel waren Billigware von Ikea und noch einige Sachen, die ich nicht weiter ausführen möchte. Also warum soll ich etwas zahlen, wenn ich es nicht muss?
 

kasiopaja

Urgestein
Das ist zu moralisch.

Brötchen und Überstunden werden vergütet, wenn/ weil man das vertraglich entsprechend geregelt hat.

Brötchen gibt es zum Stückpreis. Hätte man eine Brötchenflat gebucht, müsste man sie nicht einzeln zahlen.

Ich habe mit den Vermietern solcher Wohnungen wenig Mitleid. Sie umgehen mit dieser Art Mietverträgen die Mieterrechte.

Hier ist ja noch gar nicht klar, ob es einen bekannten Zählerstand bei Ein- und Auszug gibt.
Wir vermieten auch nur als FeWo. Wir würden sowas als persönliches Pech verbuchen und nie mehr an diese Personen vermieten.
 

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