Dass der Sohn so wurde, liegt gewiss nicht daran, dass deine Partnerin ihn mit 19 "verlassen" hat. In dem Alter ist man schließlich volljährig. Ich kenne sogar viele junge Männer und Frauen, welchen das "passiert" ist, also dass die Eltern sich trennen wenn die Kinder volljährig sind. Meist, weil mindestens ein Elternteil die Trennung eigentlich schon Jahre wollte, den Kindern zuliebe jedoch bis zu deren Volljährigkeit noch geblieben ist, auch, um einen Sorgerechtstreit zu vermeiden. Stattdessen aber hat jedes der mir bekannten betroffenen "Kinder" einen Beruf erlernt und kann nun, mit Anfang 30, sämtliche Rechnungen selber zahlen (konnten die mit Mitte 20 alle schon).
Daher braucht deine Partnerin wirklich kein schlechtes Gewissen haben. Dass sie ihn "verlassen" hat, hat ihn gewiss nicht kriminell gemacht. Um auf die Idee zu kommen, mit nichtexistenten Gütern zu handeln, braucht man schon eine gewisse kriminelle Grundader. Und die wird ausgeprägter, je mehr man sie ihm durchgehen lässt.
Solange ihm regelmäßig jemand Geld zusteckt, wird er jedenfalls keinen Umgang damit lernen. Ich habe auch so einen Cousin, der weit über seine Verhältnisse lebte. Bis er einen hohen Schuldenturm (sicher so 50k€) hatte und ihm niemand mehr was gab, weil er bei wirklich jedem Bekannten in der Kreide stand und er nie was zurückgezahlt hatte. Gezwungenermaßen musste er in Privatinsolvenz und ein paar Jährchen mit dem Selbstbehalt auskommen. Erst da lernte er, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen, eben weil ihm nichts mehr anderes übrig blieb.
Auch dein Stiefsohn wird erst lernen, wenn er mal die Konsequenzen sieht. Wenn er Sozialstunden kriegt oder gar gleich ein paar Monate hinter schwedischen Gardinen verbringt. Wenn er wirklich mal 3 Tage nix zum essen hat und froh sein kann, wenn er bei euch mitessen darf (am besten was kochen, was er nicht so mag, dass das nicht zur neuen Gewohnheit wird).
Das Einzige, was ich ggf. noch finanzieren würde, wäre der Deutschkurs der Partnerin. Aber direkt bei der Sprachschule zahlen (dass das Geld nicht zweckentfremdet wird) und den Folgekurs würde ich nur dann zahlen, wenn sie eine Bestätigung der Sprachschule mitbringt, dass sie am bereits bezahlten Kurs fleißig teilgenommen hat.