tyrellarson
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Ich habe eine Frage zum Sorgerecht. Ich und die Mutter meines Kindes haben eine recht ungewöhnliche Situation. Wo soll ich anfangen.... Die Mutter meines Kindes und ich nicht verheiratet. Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander und beabsichtigen, unser Kind als Freunde zu erziehen und ein gutes Einvernehmen zu haben. Sie wohnt jedoch in einer anderen Stadt als ich, ziemlich weit weg (400 km). Unser Kind ist 9 Monate alt. Die Komplikation ergibt sich daraus, dass sie technisch gesehen noch mit einem anderen Mann verheiratet ist. Sie sind seit mehr als 7 Jahren getrennt. Hinzu kommt, dass sie Japanerin ist (obwohl sie seit mehr als 20 Jahren in Deutschland lebt, mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis). Ihr Ehemann ist ebenfalls Japaner und ihre Ehe wurde vor einem japanischen Gericht geschlossen. Ihr Ex-Ehemann (obwohl er technisch gesehen kein Ex-Ehemann ist) lebt seit vielen Jahren in Japan und hat keinen Wohn- oder Arbeitsstatus in Deutschland. Sie haben seit mindestens 5 Jahren keinen Kontakt mehr zueinander. Eine Scheidung in dieser Situation ist teuer und zeitaufwändig, und ihr Mann ist eine sehr problematische Person. Daher war dies bisher kein Thema, und da sie nicht vorhatte, ein Kind zu bekommen, wurde eine offizielle Scheidung nie angestrebt. Sobald sie erfuhr, dass sie schwanger war, leitete sie die Scheidung ein. Der Ehemann weiß nun aber von der Geburt des Kindes und will weder mit ihr noch mit dem Kind etwas zu tun haben. Er weigert sich sogar, auf jegliche Korrespondenz mit den japanischen Gerichten bezüglich der Scheidung und wichtiger Bestätigungen für mein Kind zu antworten. Es hat 7 Monate gedauert, nur um die Geburtsurkunde zu klären. Die Scheidung ist immer noch nicht abgeschlossen, obwohl das Verfahren vor mehr als 15 Monaten eingeleitet wurde.
Nun zur Frage. Wenn sie das Alleinsorgerecht für unser Kind bekommen soll, welche Rechte habe ich dann für mein Kind. Zum Beispiel alleine mit unserem Baby zu reisen. Ich möchte auch, dass unser Kind sowohl meinen als auch ihren Nachnamen trägt. Ich bin Kanadier (ich lebe in Deutschland und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis), so dass es nach kanadischem Namensrecht legal ist, unser Kind mit beiden Nachnamen zu benennen. Ist dies jedoch möglich, wenn sie ein Alleinsorgerecht hat? Aus Kostengründen (der Kindergarten wird z. B. nach dem Haushaltseinkommen berechnet. Wenn sie allein lebt, wird nur ihr Einkommen berücksichtigt und nicht unser gemeinsames. Das macht Sinn, denn da wir in verschiedenen Städten leben, haben wir im Grunde kein einheitliches Haushaltseinkommen), macht elterngeld und kindergeld etc alleinsorgerecht am meisten Sinn, aber ich bin mir über die Nachteile nicht ganz sicher. Wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Vielen dank.
Nun zur Frage. Wenn sie das Alleinsorgerecht für unser Kind bekommen soll, welche Rechte habe ich dann für mein Kind. Zum Beispiel alleine mit unserem Baby zu reisen. Ich möchte auch, dass unser Kind sowohl meinen als auch ihren Nachnamen trägt. Ich bin Kanadier (ich lebe in Deutschland und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis), so dass es nach kanadischem Namensrecht legal ist, unser Kind mit beiden Nachnamen zu benennen. Ist dies jedoch möglich, wenn sie ein Alleinsorgerecht hat? Aus Kostengründen (der Kindergarten wird z. B. nach dem Haushaltseinkommen berechnet. Wenn sie allein lebt, wird nur ihr Einkommen berücksichtigt und nicht unser gemeinsames. Das macht Sinn, denn da wir in verschiedenen Städten leben, haben wir im Grunde kein einheitliches Haushaltseinkommen), macht elterngeld und kindergeld etc alleinsorgerecht am meisten Sinn, aber ich bin mir über die Nachteile nicht ganz sicher. Wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Vielen dank.