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Gelöscht 77808
Gast
Kann sie? Zitat ausDerzeit haben wir also ein in der Ehe geborenes Kind, dessen Eltern die Eheleute sind und die gemeinsam das Sorgerecht ausüben. Im Zuge der Ehescheidung kann die Mutter beantragen, dass sie die alleinige elterliche Sorge erhält. Gleichzeitig kann der Vater, also du, die Feststellung der Vaterschaft beantragen bei Gericht.
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"Ein weiterer Problembereich im japanischen Abstammungsrecht ist die Ehelichkeitsvermutung und deren Anfechtung. Wird ein Kind während der Ehe der Mutter empfangen, wird die Vaterschaft des Ehemannes vermutet, auch wenn tatsächlich ein Dritter der leibliche Vater ist. Die Eintragung des Kindes im Familienregister als „eheliches“ kann nur im Wege einer Ehelichkeitsanfechtung korrigiert werden, zu der aber ausschließlich der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater berechtigt ist. Klagt dieser nicht fristgemäß auf Anfechtung, ist seine Vaterschaft kaum noch zu widerlegen."
Möglicherweise tut aber gerade das der japanische Vater, denn der will ja weder mit dem Kind noch mit @TE etwas zu tun haben.
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