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Sozialamt will uns Haus wegnehmen

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Erbschaftssteuer muss man nur zahlen, wenn der Wert der Erbschaft über 500 000 Euro ist.
Über 400 000 wenn man das Kind des Erblassers ist. Aber das ist in München sowieso schnell genug erreicht. Aktuell werden ungefähr 2000 Euro pro qm Grund vom Finanzamt angesetzt.
Also selbst wenn man eine Butze erbt, die nurnoch abbruchreif ist, so ist man da eigentlich immer drüber- und die meisten älteren Häuser haben ja mehr als 200qm Grund.
Erbschaftssteuer wird so oder so anfallen, da das Geld ja meinen Großeltern gehört. Natürlich wäre es besser es jetzt zu verkaufen und keine Schulden zu machen. Das Problem ist, finde in München und Umgebung bezahlbare Mietwohnung wo nicht schon dutzende Bewerber davor warten. Da wir 3 Zimmer brauchen müssen wir sehr weit raus und ganz knapp kalkulieren wenn dan Mieterhöhung kommen wird es sehr eng.
aber dann wäre ja wirklich ein Teilverkauf eine Option: Nur eine Wohnung verkaufen und schon seid ihr ausm Schneider. Das geld würde dann doch sicher reichen, um die Pflege zu bezahlen UND es wird ein Rest übrig bleiben, von dem ihr dann später die Erbschaftssteuer für die zweite Wohnung bezahlen könnt.
Und umziehen und was neues suchen (was in München in der TAt kaum möglich ist) müsst ihr dann auch nicht.
ich kenne mich da zwar nicht aus, aber evtl wäre es auch möglich, die eine Wohnung auf Erbpachtbasis zu verkaufen (also wenn es euch wichtig ist, das Grundstück komplett zu behalten). Dann bekommt man zwar weiger, aber in München immernoch ein stolzes Sümmchen....
 
noch mal.

Könnt Ihr das Haus nicht von Euren Großeltern für den Preis kaufen, den Ihr Euch leisten könnt?

Dann haben Eure Großeltern kein Haus mehr und da Ihr es gekauft habt,
 
(...) und einen Anwalt suchen.
Zufällig gab's auf einem Rechtsportal eine Anfrage mit nahezu vergleichbarem Inhalt, an der Ihr Euch etwas orientieren könnt:
 
Mal angenommen alle Stricke reißen, dann würden wir nur meinen Großvater nachhause holen und einen Pfleger dreimal täglich kommen lassen. Dann dürfet das Sozialamt nicht verlangen, dass wir das Haus jetzt verkaufen oder? Und sie müssten die Kosten für Pflegeheim Großmutter und Pflegedienst Großvater übernehmen?
 
Das Sozialamt prüft genau, ob im Pflegefall nicht auch Privatvermögen in Form von Immobilien herangezogen werden kann.
Dann kann der Staat Vermögen in Form von Immobilien belangen.
Unter anderem ist nach § 90 Abs. 2 Ziffer 8 SGB XII die Größe des Hausgrundstücks ausschlaggebend. Bewohnen der Betroffene oder der Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder oder Angehörige das Haus, oder soll es nach dessen Tod von Erben bewohnt werden, muss angemessen abgewogen werden:.
Einfamilienhäuser oder Einliegerwohnungen bleiben nur dann geschützt, wenn es sich nur um eine einzelne Wohnung handelt.
Bei Familienheimen wird weiter differenziert.
Eine gute Möglichkeit besteht darin, das Haus im Vorfeld auf die Kinder zu übertragen.
Wichtig sind hier insbesondere der Zeitpunkt der Schenkung und das Aufsetzen des Übergabevertrages.
Der Träger der Sozialhilfe kann nämlich das Haus zurückfordern.
Es sei denn, die Schenkung liegt mehr als 10 Jahre zurück.
In vielen Fällen lassen sich Pflegefälle vorhersagen, doch warten bis sie eintreten, ist in jedem Fall kontraproduktiv.
Verschenken statt vererben: Warum das Sozialamt zum Risiko wird - FOCUS Online
 
Ja..

Versuche das Haus durch die Großeltern auf euch übertragen zu lassen.
Das Amt sagt dann das wäre eine Schenkung und wenn es keine 10 Jahre her ist, wird die Schenkung von amtswegen rückgängig gemacht werden.

In Deutschland musst du entweder sehr reich sein und Tricks kennen oder arm und nichts besitzen. Außerdem muss alles furchtbar kompliziert sein.
 
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