Ah, das ist ja echt interessant: Mir hat mein Steuerberater damals gesagt, dass man aufpassen muss, dass das Finanzamt keine Schenkung (also eine Schnekung der monatlichen Miete) ansetzt, wenn man jemanden umsonst wohnen lässt.Zitat aus https://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterlass--f371158.html: Der BGH urteilt weiterhin in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 27.1.2016 – XII ZR 33/15) dass eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnraum regelmäßig keine (ggf.steuerpflichtige) Schenkung, sondern eine Leihe darstellt.
Ist wirklich teressant, dass es diesen Weg auch zu geben scheint, es sozusagen zu "leihen". Danke für die Info👍. Werde mich da mal schlau machen.