Hast Du eine gerichtliche Betreuung , die angeordnet wurde ? Hast Du im Rahmen der Betreuung Deine Geschäftsfähigkeit behalten oder nicht ?
Das ist nämlich ein wichtiger Punkt, weil wenn Du deine Geschäftsfähigkeit behalten hast, dann darfst Du arbeiten gehen, wenn Du kannst und darfst Geschäfte machen.
Du dürftest als Gegenstand A kaufen für einen Betrag und dürftest den dann für einen höheren Betrag verkaufen, das verdiente würde dann angerechnet ( auf die Grundsicherung ) wäre das verdiente höher als die Grundsicherung , wärst Du aus der Grundsicherung raus.
Sollte Dir allerdings die Geschäftsfähigkeit abgesprochen worden sein, so kannst Du da nur wieder raus, indem Du ein psychologisches Gegengutachten erstellen läßt, das Dir eben die Geschäftsfähigkeit bescheinigt.
Zur Grundsicherung - Miete -Krankenkasse- Rente - alles bezahlt ohne das Du etwas dafür tust.
Zusätzlich Geld zum Leben ( für Kleidung und Essen etc. ) ca 400 Euro , davon läßt sich doch leben.
Man kann zur Tafel gehen und dort Essen holen, andere Vergünstigungen nutzen, die für Sozialhilfeempfänger geboten werden.
Als ich Hartz4 Empfänger war bin ich Dienstags und Donnerstags zur Tafel gegangen und jedesmal mit einer vollen Tüte Eßware wieder nach Hause , hätte ich das kaufen müssen wären das locker 50 Euro die Woche gewesen, so konnte ich jeden Monat locker 200 Euro sparen.
Also immer Grundsicherung oder nicht -liegt ganz alleine bei Dir, wie Du mit dem Geld umgehst, ob Du zur Tafel gehst oder nicht.....
wird es durch die Betreuung vorgegeben, wenn diese gerichtlich angeordnet ist, dann muß der Betreuer / -rin Rücklagen bilden , also Geld ansparen, dafür gibt es Vorgaberichtlinien.
Also 400 Euro zum Leben umsonst - Miete, Krankenkasse, Rente etc. bezahlt , das ist doch nicht wenig Geld......