Erstmal er hat mich betrogen natürlich habe ich ihn danach verlassen.
Alle persönlichen Geschichten der elterlichen Beziehung würde ich vollständig weg lassen.
Er muss kein Kontakt zu mir aufnehmen aber zu seinen Kindern schon und das macht er nun mal nicht.
Nein, er kann zu seinen Kindern auch unregelmäßig Kontakt halten - wie er will.
Hauptsache er zahlt. So ist das Gesetz.
Ein Vater wird zu Unterhalt verpflichtet - fast immer tituliert (Gerichtsvollzieher). Geldleistung ist die Erziehungsleistung des Mannes. Dafür ist Er von der Erziehungsleistung durch Betreuung entbunden.
Ich finde diese urkonservative Regelung der Rechtsprechung auch nicht gut.
Leider gibt es per Gesetz nur "entweder - oder".
Wer sich familiär streitet und vor das Gericht zieht, findet aber nunmal diese Regelung vor:
Eine (meist Frau) erzieht - einer (meist Mann) finanziert.
Man nennt die Mutter auch den "erziehenden Elternteil", der zum Ausgleich der Erziehungsleistung einen Finanztransfer erhält.
Man nennt den Vater auch den "umgangsberechtigten, unterhaltsverpflichteten Elternteil", der neben seiner Finanzleistung das Recht erhält, sich über den Zustand des Kindes zu vergewissern.
Diese Vergewisserung kann auch 1x im Jahr bei einem gemeinsamen Zoobesuch erfolgen, wo der Vater kontrolliert, ob der Scheitel ordentlich gekämmt ist.
Aber hier will ja der Vater mehr.... er will mehr Umgang. Ich würde diese Brücke nicht abreißen - auch wenn es für Dich schwer ist.
Wer für seine Kinder etwas anderes will, als diese schreckliche schwarz-weiß Regelung der Gerichte, der sollte dem anderen Elternteil Angebote machen.
Auf zu mehr gegenseitiger Fairness...
--> Du könntest z.B. auf 30% des Unterhalts verzichten, wenn er im Gegenzug den Umgang regelmäßig (z.B. 14-tägig) wahrnimmt.
D.h. er wird etwas zur aktiven Kinderbetreuung leisten - dafür zahlt er weniger.
Gerichte sehen eine solche Regelung nicht vor. Ihr müsst das selber machen.
Er ist eines Tages an der Grenze zur Schweiz gezogen, weil er dort eine arbeistellte bekommen hat.
Wie viel KM wohnt er weg?
300, 400, 800km?
Nehmen wir 400km...
--> 1) er hätte 1600 km (kosten 320,-€/Monat) bzw. 3200 km (Kosten 640,-€/Monat) Fahrtweg pro Monat bei dem sinnvollen 14-tägigen Umgang (Fr-So, 2x im Monat).
-- > 2) er müsste sich entweder vor Ort ein Hotel nehmen (1600km FW) oder ein Kinderzimmer bei sich einrichten (1600 km FW, Fr hin und zurück 800km und So hin und zurück nochmal 800 km). Ein Kinderzimmer kostet je nach Miete/Einrichtung ca. 250,-€/Monat. Ein Hotel/Ferienwohnung vor Ort ähnlich.
Für die Wahrnehmung des Umgang gibt es für Väter keinerlei steuerliche oder andere staatliche Förderung.
Es wird als reiner Luxus, reines Privatvergnügens, ähnlich eines Mallorca-Urlaubes angesehen. Der Vater ist auf sich allein gestellt.
--> die erhöhte Fahrtzeit müsste er noch mit seinem Chef abstimmen, da Du sicher nicht wollen würdest, dass er Freitag um 23 Uhr nachts bei dir aufkreuzt und die Kinder holt. Er müsste spätestens um 19 Uhr da sein und müsste deshalb schon bei sich um 13-14 Uhr losfahren.
Fazit:
- seine Zusatzkosten belaufen sich auf ca. 570,-€ bis 890,-€/Monat
- er hat keine Rechte, wie z.B. ein Recht früher von der Arbeit zu gehen, weil er den Status Umgangselternteil hat.
--> dies alles könnte ein Grund sein, weshalb er diese "Durchhänger" hat. Es wäre nachvollziehbar, oder?
Ich kenne Deinen genauen Fall nicht.
Wenn Du wirklich einen zuverlässigen Vater willst - dann musst Du Brücken bauen. Der Staat macht das nicht.