H
Henry der 8
Gast
Ja so war es die Küche war noch im guten Zustand und eine Verschwendung gewesen sie wegzuschmeißen.Du hast also eine Einbauküche als Eigentümer besessen und die Wohnung vertragsgemäß gebraucht, also sie dort eingebaut.
Zu Beendigung des Mietverhältnisses kam die Frage auf, was man damit macht.
Also habe ich den Vermieter damals gefragt ob sie nicht in der Wohnung bleiben kann er hat sich die Küche angesehen und gemeint wenn die Nachmieter sie übernehmen wäre er einverstanden damit.
Am sonsten hätte ich sie abbauen müssen.