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Ehemaliger Vermieter will Geld für Schimmel Beseitigung

H

Henry der 8

Gast
Ich habe folgendes Problem ich erhielt vor paar Tagen ein Brief von meinen ehemaligen Vermieter mit einer Rechnung für eine Beseitigung von Schimmel.
Ich bin vor drei Jahren aus seiner Wohnung ausgezogen.
Ich rufe ihn an und frag ihn was das soll ich wohne ja schließlich nicht mehr da.
Er erklärte mir das die Nachmieter mittlerweile ausgezogen sind und wo sie meine ehemalige Küche die die Nachmieter übernommen haben angebaut wurde entdecken sie wohl Zentimeter dicken Schimmel.

Mein ehemaliger Vermieter meinte auch das es durch meine Küche passiert ist und die Nachmieter wussten nichts davon.
Deswegen soll ich die Rechnung bezahlen.
Ich habe auch bei den Mieterverein angerufen und habe für nächsten Montag auch einen Termin da.
Ich hoffe sehr das ich den Blödsinn nicht zahlen muss das wären nämlich paar hundert Euro.
 
G

Gelöscht 84793

Gast
Ich bin bei aller Liebe kein Jurist, aber mich würde überraschen, dass das bei irgendeinem Gericht durckommt dir die Schuld an einem Schimmel in einer Wohnung zu geben, wo du selbst seit 3 Jahren nicht mehr gewohnt hast.

Warte am besten den Termin ab, ich bin mir sehr sicher, dass dir da niemand was kann.
 

Rose

Urgestein
Der ist doch nicht mehr frisch im Kopf. Mit Auszahlung der Kaution hast du mit der Wohnung nichts mehr zu tun. Der Schimmel kann auch durch die Nachmieter entstanden sein. Schimmel entsteht u.a. durch nicht oder falsches Lüften. Gerade beim Kochen sollte man mal ein Fenster aufmachen und danach sowieso.

Du brauchst dir da echt keine Sorgen machen. Ich hätte den Vermieter nicht mal angerufen. Der sucht einen Deppen, der das zahlen soll, nichts weiter.
 
H

Henry der 8

Gast
Er hat als Begründung angegeben das die Küche viel zu nah an der Wand war und deswegen nie Luft dahin gekommen ist.
Und die Nachmieter die meine Küche übernommen haben gesagt das sie vom Schimmel nichts wussten, weil es direkt hinter Küche war.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Wenn eine Wohnung bauphysikalisch problematisch ist und Möbel nicht an die Wand gestellt werden dürfen, dann hat der Eigentümer dem Mieter das bereits vor dem Mietvertrag mitzuteilen.

Nun kommt noch hinzu, dass Küchenmöbel gar nicht frei im Raum aufgestellt werden können, weil die Lage durch die Anschlüsse vorgegeben ist. Außerdem werden Küchenmöbel immer an die Wand gestellt, damit der Anschluss Arbeitsplatte - Wand abgedichtet werden kann.

Sofern du nicht fahrlässig gehandelt hast - z.B. Heizung abgedreht, Wäschetrocknen in Küche - und die Küche normal genutzt hast, handelt es sich vermutlich um Bau- und Planungsfehler.

Was man dir eventuell vorwerfen könnte, das wäre eine Verletzung der Anzeigepflicht, wenn der Schaden hätte erkannt werden können. Das ist aber bei Küchenmöbeln, die man nicht einfach zum Saubermachen vorrücken kann, eher unwahrscheinlich.
 
H

Henry der 8

Gast
Sofern du nicht fahrlässig gehandelt hast - z.B. Heizung abgedreht, Wäschetrocknen in Küche - und die K
Wäsche habe ich in der Küche nicht aber ich musste da meine Waschmaschine damals anschließen, weil der Anschluss nun mal in der Küche war.


Was man dir eventuell vorwerfen könnte, das wäre eine Verletzung der Anzeigepflicht, wenn der Schaden hätte erkannt werden können. Das ist aber bei Küchenmöbeln, die man nicht einfach zum Sauberm
Wie schon gesagt ich wusste es ja nicht.
Meine ehemalige Küche war eine Einbauküche und für die neue Wohnung war sie nicht zu gebrauchen und die damaligen Nachmieter haben sie dankend übernommen.
Habe damals sogar eine Rechnung gemacht weil sie die mir abgekauft haben.
 

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