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Mann ist mit Geld abgehauen

G

Gelöscht 98679

Gast
Deshalb würde ich wie folgt vorgehen:

1. Strafanzeige stellen, weil er einfach ohne Rücksprache mehr vom Konto abgeräumt hat als er dürfte und die Differenz auch nicht ausgleicht.

Endet die mit einem Fingerzeig, wie beispielsweise einer kleinen Geldstrafe oder ein paar Tagen Sozialarbeit, hat Dich das nichts gekostet.

2. Zivilklage einreichen und auf die Verurteilung im Strafprozess verweisen. Eventuell könnte man auch gleich den Mahnbescheid rausjagen - dazu reicht mein laienhaftes Wissen aber nicht aus. Wenn er diesem nicht widerspricht, hast Du zumindest erst einmal einen Titel. Widerspricht er diesem, trägst Du den Sachverhalt vor mit Verweis auf das Strafverfahren und guckst, was passiert. Das geht auch ohne Rechtsanwalt und die Kosten sind überschaubar.
 

Yado_cat

Aktives Mitglied
Sie kann beides machen so lange dauert es nicht bei der Polizei die Anzeige zu machen.
Doch, leider sitzt man ewig bei der Polizei herum und wartet bis ein Beamter Zeit hat, denn auch da sind sie unterbesetzt.

Ich habe meinen Ex angezeigt, weil er keinen Unterhalt bezahlt hat.
Vielleicht wäre auch schneller jemand für mich dagewesen, hätte ich ein blaues Auge und eine genähte Lippe gehabt.
Wer weiß....

Jetzt momentan bringt es sicher nichts, wenn du deinen Ehemann anzeigst der das gemeinsame Konto leergeräumt hat.
Der kriegt sein Fett noch früh genug weg.
 

mikenull

Urgestein
Ich weiß nicht, ob das hier so ist - aber Alimente für die Kinder muß er zahlen. Und wenn er nicht kann, das Jugendamt vorstrecken.
Fürs Abhauen und fürs Geld abheben kann er nicht bestraft werden.
Man müßte die Umstände kennen. Ob das ein kurzfristiger Entschluß war, oder lange geplant war - Freundin? - oder ins Ausland abgesetzt.
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Ein Mahnbescheid ist bei Unterhaltsansprüchen oder dem abgeräumten Konto nicht möglich, denn es müsste ein Vertrag mit einer erbrachten Leistung und einer noch nicht erbrachten Gegenleistung zugrunde liegen und das ist hier nicht der Fall. Das Gericht würde diesen Mahnbescheid nicht ausstellen.

Auch eine Strafanzeige wegen unerlaubten Kontoabräumens wird nicht funktionieren, wenn beide Zugriff auf das Konto hatten. Ein privates Konto zu leeren, ist kein Straftatbestand und müsste vor dem Familiengericht eingeklagt werden. Und selbst wenn das Familiengericht der TE die Hälfte zuspricht, wenn er das Geld nicht mehr hat, kann auch das Gericht nichts machen.

Warum also mit solchen Aktionen Geld und Zeit verschwenden?
 

mikenull

Urgestein
Ein Mahnbescheid wäre natürlich rechtlich möglich, weil niemand - und schon gar kein gericht - einen Anspruch nachprüft. Das würde erst passieren, wenn der Mann dagegen Einspruch einlegt und die Klägerin eine Vorauszahlung leistet. Also auf gar keinen Fall machen!
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Warum tun sich manche so schwer die Meinung der TE zu akzeptieren und zu respektieren.

@ Sonnenblume: Sorry, warum willst du der TE noch dazu ein schlechtes Gewissen machen?
Ihr Verhalten zeigt einfach eine vernünftige Frau, die nicht von Rachegedanken( wenn es auch nachvollziehbar wäre) getrieben, sondern ihren Kindern ein Vorbild ist und die Kinder durch ihr vorbildliches Verhalten schützt.
 

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