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Ex-Mann kürzt Unterhalt ohne Absprache

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S

Schokolina73

Gast
Hallo,

ich hsbe da ein paar Fragen. Mein Ex Mann hat aus gutem Willem die letzten zwei Jahre, soweit ich weiss etwas mehr bezahlt, sls uns lt Tabelle zu steht. Allerdings habe ich keinen Einblick in seine Abrechnungen gehabt.
Jetzt hat er sich im Juni aus einem sehr gut bezahlten Job kündigen lassen. Es wäre ihm alles zuviel. Zu stressig und so. Nach kurzer Zeit merkte er das ihm auch die Anforderungen des Arbeitsamts zuviel sind. Drei Bewerbungen die Woche? Termine die man einhalten muss? Neee … warum das denn!
Ich hatte ihm (ich bin doof ich weiss) angeboten den Unterhalt etwas zu kürzen, weil er ja nur Alg bekommt. Hat er gemacht … ok.
Aber plötzlich wurde ihm der Druck des Amts zuviel und kam auf die Idee zu gründen. Das bedeutet das er alg für mehrere Monate im voraus susgezahlt bekommt.
Dazu kam jetzt auch noch die neue Freundin die in gewissen Punkten Druck macht und schwupps habe ich -50% weniger Unterhalt ohne das es mit mir persönlich besprochen wurde.
Ich bin mir nicht sicher ob die Summe jetzt wirkürlich ist da ich seine Einkünfte nicht einschätzen kann. Vielleicht sind sie ja monatlich bei null weil er sich das alg hat auszahlen lassen? Aber ist das dass Problem meiner Tochter und mir das der Erzeuger auf Selbstfindungtrip ist?
Was mache ich jetzt? Wie bekomme ich echte Daten zum Unterhalt? Ich möchte ungern von ihm und der neuen Prinzessin vereimert werden. Und wäre da nicht vorab mal ein Gespräch angebracht gewesen, bei einer Kürzung von 50% ????

Hat er jetzt ein recht darauf in nächster Zeit das eventuell zuviel gezahlte zurückzubekommen? Habe ich ein Recht darauf nicht aufeinmal ohne Ankündigung 50% weniger Geld zu erhalten und das in Zeiten wo alleKosten extremst gestiegen sind? Was mache ich jetzt bloss? Ich muss da auch an mein Kind denken. 😓

LG
 

Piepel

Aktives Mitglied
Normalerweise geht man als Unterhaltspflichtiger zum Jugendamt, erwirkt dort einen Titel gegen sich selber, der vollstreckbar ist und somit den Unterhalt des Kindes sicher stellt.

Dass Dein Ex zuviel gezahlt hat, kann man als dumm oder nett bezeichnen, allerdings ist eine Aufrechnung mit künftig zu zahlendem Unterhalt nicht statthaft, da der gezahlte Unterhalt verbraucht wurde. Das Kind ist "entreichert".
Um nun als Unterhaltsempfänger zu erfahren, welche Ansprüche man hat, stellt man dem Unterhaltsschuldner die Frage nach seinen Einkünften. Bereits ab da schuldet der Schuldner nach seinen Verhältnissen.
Nun geht es in eine neue Runde, und gibt es nun weniger Unterhalt als zuvor und man kann dem Verpflichteten nachweisen, dass er den Minderbetrag durch kündigen-lassen selber verursacht hat, so wird ihm angerechnet, was er ansonsten verdient hätte. Er muss ja nicht arbeiten, aber zahlen.
 

Daoga

Urgestein
Klär die wichtigsten Fragen erst mal beim JA ab, das kennt sich auch mit Unterhaltsforderungen aus. Da kostet die Beratung nämlich nichts, beim Anwalt schon. Den brauchst Du ggf. anschließend, wenn Du Deine Forderungen schriftlich anmeldest. Außer Du schaffst es, Dich mit Deinem Ex direkt zu vergleichen, ohne daß gleich ein Anwalt ins Spiel kommen muß, wenn Du ihm die rechtlichen Karten auf den Tisch legst.
 

Zaphod

Aktives Mitglied
Wie wäre es, wenn Du Dich erst informierst, wieviel Dir zusteht und dann erst, wenn es wirklich zu wenig ist, in den Kampfmodus gehst?

Aber ist das dass Problem meiner Tochter und mir das der Erzeuger auf Selbstfindungtrip ist?
Ja. Er hat jedes Recht dazu.
Im Übrigen ist das Eure Tochter!
Aber ich verstehe nicht, wieso es Dein Problem ist? Du bekommst doch keinen Unterhalt, der ist für's Kind. Und wenn Du jetzt meinst, Euer Kind bekommt zu wenig, dann kann er ja öfter das Kind nehmen, jetzt, wo er selbständig ist.
 

weidebirke

Urgestein
Naja ...

In welcher Form war der Unterhalt denn bisher festgelegt? Gibt es einen Titel?

Wenn es gar nichts schriftliches gibt, würde ich ihn zur Offenlegung seiner Einkünfte auffordern und mit diesen Auskünften dann den zustehenden Kindesunterhalt einfordern. Wieviel das ist, erfährst Du aus der Düsseldorfer Tabelle https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/.

Wenn es dabei Schwierigkeiten gibt, würde ich den Unterhalt titeln lassen. Das geht beim Jugendamt kostenfrei (allerdings muss der Unterhaltspflichtige den Titel nicht unterschreiben) oder über eine Unterhaltsklage beim zuständigen Amts- oder Familiengericht. Das ergibt dann ein Urteil, das wie ein titel wirkt und gegen den der Unterhaltspflichtigge allenfalls klagen/ Widerspruch einlegen kann.
 

Mayamaus99

Aktives Mitglied
Vermutlich lässt ER sich auch beraten und muss nun - je nach Einkommen- weniger Unterhalt zahlen. Wäre ja auch nur fair, wenn er sich selbstständig macht.
Von nichts kann er auch nichts bezahlen.
 

weidebirke

Urgestein
Vermutlich lässt ER sich auch beraten und muss nun - je nach Einkommen- weniger Unterhalt zahlen. Wäre ja auch nur fair, wenn er sich selbstständig macht.
Von nichts kann er auch nichts bezahlen.
Das ist zwar richtig, aber er ist überobligatorisch zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, er kann sich eben nicht selbstständig machen und dann mit Berufung darauf die Unterhaltszahlung einstellen. KindesUnterhalt geht in diesem Fall vor der Erfüllung seiner Träume.

Nun war ja nur die Rede von Reduzierung des Unterhalts. So lange er wenigstens Mindestunterhalt zahlt, dürfte das nicht anfechtbar sein.
 
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