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Pflege-Streit in der Familie

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Re: Pflege-Streit in der Familie
Dir steht als pflegende Angehörige auch eine Kur zu.



Ich stehe aber nicht offiziell in den Papieren, als pflegender Angehöriger. Das sind nur meine Tante und meine Mutter.

Und das jetzt noch für die letzten Wochen machen? Der Aktiv-Urlaub wird mir gut tuen und besser sein als jede Kur. 🙂
 
Nein, weil wie gesagt die Hauptlast meine Mutter und Tante machen. Und ggf. könnten auch Pflegeleistungen auf mein ALG2 angerechnet werden.

Du schreibst DIE HAUPTLAST.
Sie sind Vollzeit beschäftigt und du den ganzen Tag zu Hause.Da ist die Hauptlast doch bei dir.
Sie kassieren das Pflegegeld und du machst die Arbeit.Fahre unbedingt in deinen verdienten Urlaub und erhole dich gut.
 
Nein, weil wie gesagt die Hauptlast meine Mutter und Tante machen. Und ggf. könnten auch Pflegeleistungen auf mein ALG2 angerechnet werden.

Unter bestimmten Voraussetzung ist Pflegegeld nicht anzurechnen:

https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/
"
Nach § 11 Abs. 3 SGB II wird Einkommen, soweit es als zweckbestimmte Einnahme gezahlt wird, nicht auf das ALG II angerechnet. Hierzu zählt auch das Pflegegeld, das jemand bekommt, der jemanden pflegt. Präzisiert wurde dieses in einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt und klargestellt, dass eine Anrechnung unter bestimmten Umständen nicht erfolgt. Anrechnungsfrei sind

  • nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn Angehörige gepflegt werden;
  • Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zur häuslichen Pflegehilfe (§ 36 Abs. 1
    SGB XI), wenn damit die häusliche Pflege sichergestellt wird;
  • Pflegegeld aus privater Pflegeversicherung (§§ 23 Abs. 1, 110 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI);
  • Pauschalbeihilfe nach den Beihilfevorschriften bei häuslicher Pflege, jedoch nicht Geldleistungen nach § 37 Abs. 4 SGB V.
Diese Vorgaben sind dringend einzuhalten, ansonsten erfolgt eine Anrechnung. Anrechnungsfrei ist nur Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen, wobei hierdurch auch die häusliche Pflege abgedeckt sein muss."

LG Jedi
 
Du schreibst DIE HAUPTLAST.
Sie sind Vollzeit beschäftigt und du den ganzen Tag zu Hause.Da ist die Hauptlast doch bei dir.
Sie kassieren das Pflegegeld und du machst die Arbeit.Fahre unbedingt in deinen verdienten Urlaub und erhole dich gut.

Ja, es hängt auch immer von dem Gesundheitszustand, der Haushaltshilfe (sie müssen laut Gesetz alle zwei Monate wechseln. Wir hatten schon sehr gute und eher schlechte), Jahreszeit (wegen Grundstückspflege) und anderen Faktoren ab. Dementsprechend variiert meine Stundenanzahl, wenn man das mal so nenen mag. Weil ich gelegentlich auch "auf Bereitschaft" bin.

Momentan läuft es recht gut. Oma und Opa geht es verhältnismäßig gut, die Haushaltshilfe ist engangiert und ihr Deutsch wird von Tag zu Tag besser. Das war auch ein Grund, warum ich jetzt fahren werde.
 
Momentan läuft es recht gut. Oma und Opa geht es verhältnismäßig gut, die Haushaltshilfe ist engangiert und ihr Deutsch wird von Tag zu Tag besser. Das war auch ein Grund, warum ich jetzt fahren werde.


Ja tu das und komme mit Kraft und Power zurück.:daumen:
 
Unter bestimmten Voraussetzung ist Pflegegeld nicht anzurechnen:

https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/
"
Nach § 11 Abs. 3 SGB II wird Einkommen, soweit es als zweckbestimmte Einnahme gezahlt wird, nicht auf das ALG II angerechnet. Hierzu zählt auch das Pflegegeld, das jemand bekommt, der jemanden pflegt. Präzisiert wurde dieses in einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt und klargestellt, dass eine Anrechnung unter bestimmten Umständen nicht erfolgt. Anrechnungsfrei sind

  • nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn Angehörige gepflegt werden;
  • Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zur häuslichen Pflegehilfe (§ 36 Abs. 1
    SGB XI), wenn damit die häusliche Pflege sichergestellt wird;
  • Pflegegeld aus privater Pflegeversicherung (§§ 23 Abs. 1, 110 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI);
  • Pauschalbeihilfe nach den Beihilfevorschriften bei häuslicher Pflege, jedoch nicht Geldleistungen nach § 37 Abs. 4 SGB V.
Diese Vorgaben sind dringend einzuhalten, ansonsten erfolgt eine Anrechnung. Anrechnungsfrei ist nur Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen, wobei hierdurch auch die häusliche Pflege abgedeckt sein muss."

LG Jedi

Danke für die Info. Kommt aber bissl spät. 😉

Wir haben das aber eh so geregelt, dass ich von Opa (falls er nicht mehr lebt, dann von meiner Tante, für die Dauer der zweijährigen Ausbildung einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Monat bekomme. Das finde ich auch fair und gerecht, sofern die verienbarte Summe auch so wirklich gezaht wird und es an keine weiteren Bedingungen (wie z.B. Du musst drei Mal im Jahr nach Hause kommen) geknüpft wird.
 

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