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Tochter gegen den Willen der Mutter treffen?

In dieser Situation brauchst Du einen langen Atem und egal wie Du es anstellst, es wird immer etwas schief gehen, falsch verstanden oder anders gesehen werden, wie Du es beabsichtigt hast. Der Punkt ist: wirst Du einmal selbst sagen können "Ich habe mein möglichstes getan und wollte und will meiner Tochter ein Vater sein, so gut ich kann". Das wird Deine Tochter hoffentlich mitbekommen und spüren, wenn es bei Dir von Herzen kommt. Für Deine Tochter wirst Du noch so manche "Kröte schlucken" müssen. Da ist es wenig sinnvoll, sich schon um Vorfeld "Hintertürchen" und "Fluchtwege" einzubauen, denn die nimmt man dann all zu schnell. Das ist kein "Projekt". Steh zu Deiner Tochter. Wenn-dann-Spielchen haben dabei nichts verloren.
 
Ja, ein Recht des Vaters auf Umgang gibt es. Nur wie soll es durchgesetzt werden, wenn es die Mutter nicht will. Das Gesetz ist eine lame Ente!

Wenn ich von meinem Unterfangen lassen sollte, dann will ich aber nicht in 8 Jahren, falls ich hier wieder schreibe, vorwerfen lassen: "Du hast dich 16 Jahre nicht gekümmert, wie verantwortungslos!!!!!!".

Naja, was wir davon halten, ist ja weder relevant für Dich und schon gar nicht für Deine Tochter.

Bis jetzt hast Du Dich acht Jahre nicht gekümmert.

Warum willst Du sie eigentlich treffen?

Was das Umgangsrecht vor Gericht angeht: Du stellst Antrag auf gewrichtliche Regelung des Umgangs beim zuständigen Familiengericht. Dabei musst Du angeben, was für ein Modell Du anstrebst. Du kannst gleichzeitig die Einsetzung eines Umgangspflegers beantragen, der anfangs dafür sorgt, dass der Umgang auch stattfindet. Außerdem solltest Du die Festlegung eines Bußgeldes gegen die Mutter beantragen, sollte sie den Umgang vereiteln. Eine übliche Höhe liegt bei 10.000 €. Außerdem kannst Du die vorsichtige Annäherung beantragen. Du musst mit der Frage nach Deinem Motiv rechnen und solltest es benennen können.

Für all das brauchst Du keinen Anwalt.

Das Gericht wird dann das Jugendamt einschalten und ggf. einen Verfahrensbeistand für Deine Tochter einsetzen. Das JA wird eine Empfehlung abgeben, der Verfahrensbeistand die Tochter vertreten. Dann gibt es die Verhandlung und es ergeht ein Beschluss.

Familiensachen werden schnell verhandelt.

Diese Ente ist nicht lahm und sehr effektiv.

Du könntest natürlich vorab das JA um Vermittlung bitten.
 
Familiensachen werden schnell verhandelt.

Diese Ente ist nicht lahm und sehr effektiv.
Das Familiengericht MUSS innerhalb eines Monats einen Verhandlungstermin stellen. Denn es geht um ein Kind und da darf es keinen Aufschub geben.

Ansonsten überlege dir wirklich genau, was deine Motive sind, deine Tochter jetzt kennenlernen zu wollen. Bist DU wirklich bereit und in der Lage die Kontinuität zu leisten, die das benötigt? Und zwas in alle Richtungen?
Ein paar Beispielmöglichkeiten von unendlich vielen:

Es wäre möglich, dass deine Tochter sich dir offen zuwendet, dann reichen nicht 2-3 Besuche, bis sie Volljährig ist.

Es könnte passieren, dass deine Tochter zwar interesse hat, aber in einen loyalitätskonflikt ihrer gegenüber ihrer Mutter und auch dem Stiefvater gegenüber rutscht. Bringst du die Energie und Geduld auf, das gemeinsam aufzulösen?

Es könnte sein, dass deine Tochter erstmal kein Interesse an dir hat, hast du dir Gedanken gemacht, wie du damit umgehen willst? Willst du dann auch nicht mehr und klemmst beleidigt den Schwanz ein oder bist du Vater und zeigst auch hier Kontinuität ohne sie zu etwas zu zwingen?

Was amchst du, wenn sie absolut keinen Kontakt will? Bist du in der Lage ihr dennoch zu vermitteln, dass du für sie da sein wirst, wenn sie irgendwann iher Meinung ändern sollte?

Es gibt so viele Möglichkeiten, wie sich der Umgang mit deiner Tochter entwickeln kann. Bist du wirklich dazu bereit oder willst du einfach nur, dass sie weiß wer du bist?
 
Was das Umgangsrecht vor Gericht angeht: Du stellst Antrag auf gewrichtliche Regelung des Umgangs beim zuständigen Familiengericht. Dabei musst Du angeben, was für ein Modell Du anstrebst. Du kannst gleichzeitig die Einsetzung eines Umgangspflegers beantragen, der anfangs dafür sorgt, dass der Umgang auch stattfindet. Außerdem solltest Du die Festlegung eines Bußgeldes gegen die Mutter beantragen, sollte sie den Umgang vereiteln. Eine übliche Höhe liegt bei 10.000 €. Außerdem kannst Du die vorsichtige Annäherung beantragen. Du musst mit der Frage nach Deinem Motiv rechnen und solltest es benennen können.

Für all das brauchst Du keinen Anwalt.

Das Gericht wird dann das Jugendamt einschalten und ggf. einen Verfahrensbeistand für Deine Tochter einsetzen. Das JA wird eine Empfehlung abgeben, der Verfahrensbeistand die Tochter vertreten. Dann gibt es die Verhandlung und es ergeht ein Beschluss.

Familiensachen werden schnell verhandelt.

Diese Ente ist nicht lahm und sehr effektiv.

Du könntest natürlich vorab das JA um Vermittlung bitten.


Hallo,

vielen Dank für den möglichen Verfahrensablauf. Er ist natürlich grundsätzlich gehbar, wobei er bei Verweigerung der Mutter sehr zäh und nervenaufreibend wird. Daran scheitert es final nicht. Habe jedoch in Gesprächen mit anderen immer wieder gehört, dass der Gerichtsbeschluss am Ende nicht mehr Wert ist als Klopapier. Dann sitzt ein Kind im JA total verwirrt vor einem fremden Mann, von dem sie bislang nur Böses gehört hat. Wahrscheinlicher ist die Verweigerung der Mutter mit Hilfe von "Psychologen und Gutachtern", die es unmöglich machen. Das 10000 Euro jemals verhängt wurden ist mir nicht bekannt!

Am Ende wird aus dem Adler dann doch nur eine Ente!

Vielleicht gehe ich trotz der Bedenken den offiziellen Weg!
 
Hallo,

vielen Dank für den möglichen Verfahrensablauf. Er ist natürlich grundsätzlich gehbar, wobei er bei Verweigerung der Mutter sehr zäh und nervenaufreibend wird. Daran scheitert es final nicht. Habe jedoch in Gesprächen mit anderen immer wieder gehört, dass der Gerichtsbeschluss am Ende nicht mehr Wert ist als Klopapier. Dann sitzt ein Kind im JA total verwirrt vor einem fremden Mann, von dem sie bislang nur Böses gehört hat. Wahrscheinlicher ist die Verweigerung der Mutter mit Hilfe von "Psychologen und Gutachtern", die es unmöglich machen. Das 10000 Euro jemals verhängt wurden ist mir nicht bekannt!

Am Ende wird aus dem Adler dann doch nur eine Ente!

Vielleicht gehe ich trotz der Bedenken den offiziellen Weg!

Natürlich kann es passieren, dass die Mutter sich absolut quer stellt und du deine Tochter dennoch nicht öfter als zu den begleiteten Umgängen sehen wirst. Doch dann kannst du ihr in 10, 15, 20 Jahren sagen, dass du alles versucht hast - nicht um dich reinzuwaschen sondern um ihr zu zeigen, dass SIE dir wichtig ist. Das kann für sie irgendwann einmal ein ganz wichtiger aspekt sein.
 
Er ist natürlich grundsätzlich gehbar, wobei er bei Verweigerung der Mutter sehr zäh und nervenaufreibend wird. Daran scheitert es final nicht. Habe jedoch in Gesprächen mit anderen immer wieder gehört, dass der Gerichtsbeschluss am Ende nicht mehr Wert ist als Klopapier. Dann sitzt ein Kind im JA total verwirrt vor einem fremden Mann, von dem sie bislang nur Böses gehört hat. Wahrscheinlicher ist die Verweigerung der Mutter mit Hilfe von "Psychologen und Gutachtern", die es unmöglich machen. Das 10000 Euro jemals verhängt wurden ist mir nicht bekannt!

Am Ende wird aus dem Adler dann doch nur eine Ente!

Vielleicht gehe ich trotz der Bedenken den offiziellen Weg!

dann mach es doch endlich. du hast gesehen, dass es mit briefen und bitten nicht funktioniert.
fang an zu kämpfen!
du hast nur von anderen den weg gehört, aber trotzdem ist es besser als erstmal nichts uzu un und abzuwarten. und danach kann man drauf aufbauen. die väter haben doch trotzdem die tremine wahrgenommen. und die nicht verschwendet. und das die frau jetzt irgendwann zu dir kommt und es dir anbietet, darauf hoffst du doch nicht wirklich?!
 
ich finde, hier geht es nicht im Recht oder Unrecht, es geht um Menschen!
Jeder kann Fehler machen, klar. Die sollte er aber einsehen und dann sein Verhalten ändern.
Von dir, lieber TE, lese ich dazu nichts.
Du hast dir selbst verziehen, deine Ex offenbar nicht. Du wilkst Kontakt zum Kind, es ist dir aber völlig egal, was das für sie bedeutet.
Du hast sowieso kaum Zeit für sie, da du ja mit anderen Frauen fleißig Nachwuchs gezeugt hast, mit dem du auch nicht zusammen lebst.
Ich glaube dir nicht, dass du dir Gedanken um das Kind machst.
Sonst hättest du dir längst überlegt, dass so ein Auftauchen aus dem Nichts, mit kaum Zeit für die Tochter und schlechtem Verhältnis zur Kindsmutter dem Mödchen kaum gut tun wird.
Geh zum Jugendamt, zieh vor Gericht, setze irgendwelche Paragraphen durch, ein guter Vater warst du in der Vergangenheit nicht und wirst du auf diese Art nie sein.
Ein echter und liebevoller Vater möchte, dass es seinem Kind gut geht, er möchte es versorgen und beschützen und immer für das Kind da sein.
Du redest nur von deinem Recht und mal Hallo sagen. Mal kennen lernen, das Würmchen, und dann an und zu mal vorbeischneien, wie es dem Herrn gerade in den Zeitplan passt. Keine Regelmäßigkeit, keine Verläßlichkeit, null.
Sowas braucht kein Kind der Welt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kuno

Die Frage ist ja tatsächlich, warum Du das Kind unbedingt kennenlernen willst, wenn Du nachher nicht besonders viel Zeit für es hast.

Möglicherweise richtest Du damit mehr Schaden für das Kind an, als es ihm gut tut seinen Vater zu kennen.
 

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