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Tochter gegen den Willen der Mutter treffen?

Wenig von seinem Vater zu wissen, ist oft noch besser, als nichts zu wissen. Es wird immer ein "Spannungsfeld" bleiben und viele Fehler werden von ALLEN SEITEN gemacht. Darüber immer wieder hinauszuwachsen, auch dieses, Dein Kind nicht aufzugeben, das zeigt, aus welchem Holz Du bist. Dazu wünsche ich Dir und euch alles Gute.
 
Aufgeben wäre wirklich der schlechteste Weg. ja, Du hast Mist gebaut, aber mir wäre neu, dass man dafür ewig haaften muss. Natürlich kannst Du von der Mutter kein Entgegenkommen erwarten- da kannst Du vermutlich lange warten.
Aber es gibt rechte, die Du in Anspruch nehmen kannst und das solltest Du auch tun.
Daneben würde ich trotz allem dem Kind regelmäßig Post zukommen lassen, vielleicht auch kleine geschenke. So dass sie merkt, dass da jemand ist: heute kann sich damit viellecht noch nichts anfangen, aber in ein paar Jahren wird sie nach ihren Wurzeln suchen und sich dran erinnern, dass Du da warst. Das kann unter Umständen jetzt die Weichen stellen, für ein späteres gutes Verhältnis. also: Geduld zahlt sich hier in jedem fall aus.
 
Kunos,
ich habe bei deinen Beiträgen echt Bauchschmerzen. Deine Tochter war nicht geplant und du wolltest sie auch nicht, sondern eine Abtreibung. Sie wurde aber geboren, du hast sie in 8 Jahren nicht gesehen und möchtest jetzt eine Begegnung erzwingen.

Ich gehe davon aus, dass deine Tochter, die aus einer Kurzbeziehung entstanden ist, von ihrer Mutter erklärt bekam, wer ihr leiblicher Vater ist. Ich denke es ist auch aus der Reaktion auf deine Brief relativ klar, dass es von seiten des Kindes im Moment kein Interesse gibt.

Was mag die Mutter dem Kind erzählt haben, wer der leibliche Vater ist? Ein verantwortungsvoller Mensch, der sich auf ihre Geburt gefreut hat und nur aus blöden Umständen nie in Erscheinung getreten ist? Oder eher die Wahrheit? Schwangerschaft ungeplant, Erzeuger wollte sie nicht und sie hat jetzt eine intakte Familie mit ihrer Mutter und dem neuen Mann, den sie mit Sicherheit als Vater ansieht.

Wo passt du da rein? Bist du deinen anderen Kindern ein guter Vater? Hast du versucht, das Sorgerecht zu bekommen?

Du hattest einen Brief und eine Karte geschrieben und es war offensichtlich, dass die Tochter keinen Kontakt zu dir will. Warum kannst du das im Moment nicht akzeptieren?

Ich kann dich durchaus verstehen, dass du deine Tochter kennen lernen möchtest. Einfach weil du der Erzeuger bist. Im Moment hat aber die Mutter zu entscheiden, ob du sie sehen kannst oder nicht. Und einfach in der Schule vorbeikommen und dich als ihr leiblicher Vater kennen zu geben, von dem sie was weiß ich für schlechte Dinge gehört hat, die ja auch stimmen, halte ich für absolut kontraproduktiv und für die Tochter als schädlich. Das kann die ganze Beziehung komplett verbauen.

Ich an deiner Stelle würde das so machen, wie hier schon geschrieben: bleibe brieflich in Kontakt und wenn eine Antwort kommt, solltest du die auch akzeptieren.
 
Regelmäßiges Sehen ist ja auch nur extrem eingeschränkt möglich, da ich ja weitere Kinder habe, um die ich mich im Rahmen des Möglichen sorge.

Das heißt, Du willst keinen regelmäßigen Umgang.

Was soll dann das Hallo eines wildfremden Menschen dem Kind bringen, außer dass es Angst kriegt, ungeschützt ist und Du Dir möglicherweise Ärger einhandelst.

Dann würde ich auch eher zum regelmäßigen Brief und Aufmerksamkeiten zu den Feiertagen raten.

Es ist natürlich bitter für ein Kind, das zu sein, das zu viel ist, weil es schon so viele andere gibt.
 
...

Regelmäßiges Sehen ist ja auch nur extrem eingeschränkt möglich, da ich ja weitere Kinder habe, um die ich mich im Rahmen des Möglichen sorge.
Da solltest du dir allerdings noch viele Gedanken drüber machen. Ein Kind braucht Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit. Wenn du allerdings nicht in der Lage bist deiner Tochter dies zu bieten, aus welchen Gründen auch immer, würde ich dir davon abraten das Umgangsrecht anzustreben. Sich mal blicken lassen um zu sagen:"hallo ich bin dein Vater" um dann wieder in der Versenkung zu verschwinden oder nur alle paar Monate mal aufzutauchen ist nicht das was deine Tochter braucht. Wie gesagt, Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit sind äußerst wichtig. Überlege genau, ob du ihr das bieten kannst, oder ob du gerade nur dein eigenes Ego streicheln willst.
 
Hallo kunos, die Mutter Eurer Tochter hat sie vmtl. sehr gegen Dich eingenommen, "geimpft". Sie, die Mutter wird Dich nur im allerschlechtesten Licht dargestellt haben. Das geschieht häufig bei getrennten Paaren, wo der erziehende Teil den anderen fernhalten will, eigentlich von sich fernhalten will, und den Krieg auf dem Rücken des/der Kindes/er austrägt. Vlt. ist auch ein Rachegedanke dabei, das kann nur die Mutter beantworten. Da Ihr nie verheiratet wart, hast Du auch keine rechtliche Handhabe. Die Tochter hat in dem Brief ihre Ablehnung kundgetan. Ob das ihr Wille ist oder ihr diktiert wurde, kann man so nicht beurteilen. Dennoch hast Du keinerlei legales Recht, Umgang mit Deiner Tochter zu fordern. Tja so ist das mit der Gleichberechtigung, wenn's um die Kinder geht, hört das Verständnis dafür auf. An Deiner Stelle würde ich "die Füße stillhalten", auch wenn's schwer fällt. Du willst Dich doch nicht strafbar machen? "Stalking" wäre da noch ein relativ "harmloser" Tatvorwurf. Was Du tun sollst, wird Dir hier niemand vorschreiben. Wir können nur unsere Meinung dazu schreiben, Dir raten und - Dich warnen. Viele Grüße
 
Natürlich haben auch uneheliche Väter ein Umgangsrecht. Die Vaterschaft ist eindeutig geklärt und damit hat der Vater ein einklagbares Umgangsrecht.

Ob das jetzt so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber es ist einfach nicht richtig, dass er keinerlei Rechte hat.
 
Natürlich haben auch uneheliche Väter ein Umgangsrecht. Die Vaterschaft ist eindeutig geklärt und damit hat der Vater ein einklagbares Umgangsrecht. Ob das jetzt so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber es ist einfach nicht richtig, dass er keinerlei Rechte hat.
Ist mir neu, aber Danke für die Aufklärung. Auch ich weiß nicht alles.
 
Ja, ein Recht des Vaters auf Umgang gibt es. Nur wie soll es durchgesetzt werden, wenn es die Mutter nicht will. Das Gesetz ist eine lame Ente!

Wenn ich von meinem Unterfangen lassen sollte, dann will ich aber nicht in 8 Jahren, falls ich hier wieder schreibe, vorwerfen lassen: "Du hast dich 16 Jahre nicht gekümmert, wie verantwortungslos!!!!!!".
 
Ja, ein Recht des Vaters auf Umgang gibt es. Nur wie soll es durchgesetzt werden, wenn es die Mutter nicht will. Das Gesetz ist eine lame Ente!

Wenn ich von meinem Unterfangen lassen sollte, dann will ich aber nicht in 8 Jahren, falls ich hier wieder schreibe, vorwerfen lassen: "Du hast dich 16 Jahre nicht gekümmert, wie verantwortungslos!!!!!!".
Sorry, aber das klingt doch jetzt irgendwie unreif: den weg über die gerichte magst Du nicht gehen, und weil deine Idee, das Kind einfach so anzusprechen nicht gerade für gut zu befinden ist, willst Du es lieber ganz lassen? Gibt es denn kein Mittelmaß?

fakt ist: Du hast rechte, die kannst Du einfordern und wenn Dir WIRKLCIH daran etwas gelegen ist, dann gehts Du den korrekten Weg, anstatt jetzt bockig Dich in den Schmollwinkel zurückzuziehen.
warum gehst Du nicht zum Jugendamt und lässt Dich dort beraten, bzw bittest um Unterstützung bei der Kommunikation mit Deiner Ex?
Wenn Dir wirklich am Kind gelegen ist, dann geh diesen Weg.
Aber es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss: Vielleicht findest Du am besten erstmal raus, was du wirklich willst- es ist sehr widersprüchlich, was Du sagst:
Du willst das Kind sehen, aber für regelmäßigen Umgang hast Du dann doch keine Zeit
Du willst Umgang, aber diesen nicht auf den vorgesehenen weg erlangen


Was willst Du denn eigentlich?
Entscheide Dich erstmal, was Du anstrebst- denn diese halben Sachen sind nicht gut für das Kind und wäre ich die Mutter oder das Jugendamt, wäre unter SOLCHEN Vorraussetzungen auch nicht gerade entgegenkommend.
 

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