Ja, ein Recht des Vaters auf Umgang gibt es. Nur wie soll es durchgesetzt werden, wenn es die Mutter nicht will. Das Gesetz ist eine lame Ente!
Wenn ich von meinem Unterfangen lassen sollte, dann will ich aber nicht in 8 Jahren, falls ich hier wieder schreibe, vorwerfen lassen: "Du hast dich 16 Jahre nicht gekümmert, wie verantwortungslos!!!!!!".
Sorry, aber das klingt doch jetzt irgendwie unreif: den weg über die gerichte magst Du nicht gehen, und weil deine Idee, das Kind einfach so anzusprechen nicht gerade für gut zu befinden ist, willst Du es lieber ganz lassen? Gibt es denn kein Mittelmaß?
fakt ist: Du hast rechte, die kannst Du einfordern und wenn Dir WIRKLCIH daran etwas gelegen ist, dann gehts Du den korrekten Weg, anstatt jetzt bockig Dich in den Schmollwinkel zurückzuziehen.
warum gehst Du nicht zum Jugendamt und lässt Dich dort beraten, bzw bittest um Unterstützung bei der Kommunikation mit Deiner Ex?
Wenn Dir wirklich am Kind gelegen ist, dann geh diesen Weg.
Aber es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss: Vielleicht findest Du am besten erstmal raus, was du wirklich willst- es ist sehr widersprüchlich, was Du sagst:
Du willst das Kind sehen, aber für regelmäßigen Umgang hast Du dann doch keine Zeit
Du willst Umgang, aber diesen nicht auf den vorgesehenen weg erlangen
Was willst Du denn eigentlich?
Entscheide Dich erstmal, was Du anstrebst- denn diese halben Sachen sind nicht gut für das Kind und wäre ich die Mutter oder das Jugendamt, wäre unter SOLCHEN Vorraussetzungen auch nicht gerade entgegenkommend.