A
Ahmed
Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric
Danke!
ja genau, und genau dazu hat sich der Betreuer auch geäußert, nämlich dass er Mutti dort belassen will, wo sie jetzt ist, da auch er der Überzeugung ist, dass es Mutti gut geht, und auch er die Vorhaltungen des Gerichts wegen des gemeinsamen Kontos nicht fair findet.
man kann ja sagen, was man will, aber ich habe wahrscheinlich auch Glück gehabt, und einen überaus netten Betreuer "erwischt", wo ich selbst das Gefühl habe, er will weder mir noch meiner Mutter böses, d.h er will nicht gegen den Willen meiner Mutter arbeiten!
moment, bislang habe ich gezahlt.
die letzte Überweisung habe ich gerade noch getätigt:
In bar-Cash auf das Konto meiner Mutter eingezahlt, und von dort aus überwiesen.
das war ganz kurz bevor ich diesen Beschluss vom Betreuungsgericht hatte.
da hatte das Konto auch noch "funktioniert"!
Was soll denn diese unsinnige Frage?
1) hast du doch schon verspielt also bleibt nur 2). Da hast du ja auch schon gute Erfahrungen mit gemacht.
Danke!
Was die Betreuung selbst betrifft: der Betreuer hat auch den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" - damit hat er doch alle Trümpfe in der Hand.
Viele Grüße
ja genau, und genau dazu hat sich der Betreuer auch geäußert, nämlich dass er Mutti dort belassen will, wo sie jetzt ist, da auch er der Überzeugung ist, dass es Mutti gut geht, und auch er die Vorhaltungen des Gerichts wegen des gemeinsamen Kontos nicht fair findet.
man kann ja sagen, was man will, aber ich habe wahrscheinlich auch Glück gehabt, und einen überaus netten Betreuer "erwischt", wo ich selbst das Gefühl habe, er will weder mir noch meiner Mutter böses, d.h er will nicht gegen den Willen meiner Mutter arbeiten!
Wie war das nochmal, mit dem Unterhalt für Dein Kind oder Kinder, den Du nicht zahlst?
moment, bislang habe ich gezahlt.
die letzte Überweisung habe ich gerade noch getätigt:
In bar-Cash auf das Konto meiner Mutter eingezahlt, und von dort aus überwiesen.
das war ganz kurz bevor ich diesen Beschluss vom Betreuungsgericht hatte.
da hatte das Konto auch noch "funktioniert"!