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BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingericht"!

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AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Moment, aber lese bitte den "alten Thread " von mir:
darin habe ich geschrieben, dass möbliert vermietet wird!
Somit bleiben die Möbel alle erhalten!

Da die Wohnung zum Vermögen Deiner Mutter gehört, auf das der Betreuer nun ein Auge hat, wirst Du diese nicht einfach vermieten können. Es ist nicht Deine Entscheidung wer wann in dieser Wohnung wohnt, sondern die des Betreuers.

PS: Du meckerst viel über den deutschen Staat, warst Dir aber nicht zu schade, dessen monetäre Unterstützung anzunehmen.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Ach so.....Also kann deine Mutter umgehend bei Bedarf wieder in ihre alte Umgehung einziehen?

Ja genau so ist es.
deswegen soll der Verwandte ja auch erst am 01.sepzemebr 2017 einziehen, und ohne Mietvertrag mit Barzahlung, um so jederzeit auch rechtlich die Möglichkeit zu haben, dass Mutti sofort wieder zurück kommen kann!


Du hast irgendwas beim Prinzip Betreuung falsch verstanden.

Die Betreuung übernimmt, nach Begutachtung, sozusagen die Vormundschaft bzw. handelt im Sinne eines Menschen, der selber eben nicht mehr in der Lage ist zu erkennen, was gut für ihn ist und was nicht, der nicht mehr für sich selbst sorgen kann und der eben nicht mehr in der Lage ist seine eigenen Entscheidungen zu treffen.

ok, das Prinzip habe ich verstanden, und teile es auch.

aber dieses Prinzip macht nur Sinn bei angehörigen, die sich nicht kümmern können oder wollen.
oder wenn keine angehörigen da sind.

Insofern ist es so, dass Deine Mutter eben dazu nicht mehr in der Lage ist ihre Entscheidungen selbst zu ihrem Wohle zu treffen.

An diesem Punkt solltest eigentlich Du als Sohn einspringen und zu ihrem Besten handeln.

das habe ich ja auch getan bis heute, denn sonst hätte ich nicht Mutti nach Tschechien in Sicherheit gebracht.

Dazu wurdest du als ungeeignet befunden und deshalb springt nun wiederum der Betreuer ein.

ja, als ungeeignet befunden von einem Betreuungsgericht nebst seinen Helfershelfern, die sich jetzt monatlich ca.
€ 500.-- von dem Geld meiner Mutter mit einer zwangsbetreuung einsacken!

in Italien gab (oder gibt es immer noch") ? Früher Familien, die Restaurant Besitzern auch Schutz angeboten haben vor dem bösen bösen Jungs, die den Restaurant Besitzern was böses wollten.

haben die Restaurant Besitzer dann Geld für den eigenen Schutz bezahlt, so ist auch nichts passiert.

Die Betreuung geht also davon aus, dass die demente Mutter nicht mehr so klar denken, kann, dass sie ihre Willensentscheidung mit klarem Verstand treffen kann, was ja auch den Tatsachen entspricht.

das stimmt sogar, und deswegen hatte meine Mutter zu Zeiten, als sie noch klar im Kopf war, eine vorsorgevollmacht ausgestellt, die sogar beweiskräftig bei der Krankenkasse hinterlegt worden ist, damit niemand sagen kann, die wäre nun plötzlich "auf bedarf" geschrieben worden.

diese vorsorgevollmacht stammt aus dem Jahre 2014.



Da die Wohnung zum Vermögen Deiner Mutter gehört, auf das der Betreuer nun ein Auge hat, wirst Du diese nicht einfach vermieten können. Es ist nicht Deine Entscheidung wer wann in dieser Wohnung wohnt, sondern die des Betreuers.

naja, what Can I say?

 
Zuletzt bearbeitet:
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Ja genau so ist es.
deswegen soll der Verwandte ja auch erst am 01.sepzemebr 2017 einziehen, und ohne Mietvertrag mit Barzahlung, um so jederzeit auch rechtlich die Möglichkeit zu haben, dass Mutti sofort wieder zurück kommen kann!.

Du kannst die Wohnung nicht vermieten, weil Du die Verfügungsgewalt nicht darüber hast. Die hat der Betreuer. Nur der kann entscheiden, was mit der Wohnung passiert.

Abgesehen davon, wie wolltest Du denn an das Bargeld kommen, so ganz praktisch gesehen?

Ummelden auf die Wohnung kann sich der Verwandte auch nicht, damit es nicht auffällt, dass er dort wohnt.

Und wenn es rauskommt , bist Du auch noch wegen Steuerhinterziehung dran, dann kannst Du die Bewährung gleich vergessen und wirst wohl zwangsweise nach Deutschland zurückkehren.


ok, das Prinzip habe ich verstanden, und teile es auch.

aber dieses Prinzip macht nur Sinn bei angehörigen, die sich nicht kümmern können oder wollen.
oder wenn keine angehörigen da sind..

Oder wenn die Prüfung des Staates ergibt, dass die Angehörigen nicht dazu geeignet sind.


das habe ich ja auch getan bis heute, denn sonst hätte ich nicht Mutti nach Tschechien in Sicherheit gebracht..

Da hast Du ihr einen Bärendienst erwiesen. Und langfristig wird das auch nicht gut gehen.



ja, als ungeeignet befunden von einem Betreuungsgericht nebst seinen Helfershelfern, die sich jetzt monatlich ca.
€ 500.-- von dem Geld meiner Mutter mit einer zwangsbetreuung einsacken!.

Das hast Du Dir selbst eingebrockt, indem Du eben nicht mit denen zusammen arbeiten wolltest und nicht dokumentieren konntest wozu Du welches Geld ausgegeben hast.

in Italien gab (oder gibt es immer noch") ? Früher Familien, die Restaurant Besitzern auch Schutz angeboten haben vor dem bösen bösen Jungs, die den Restaurant Besitzern was böses wollten.

haben die Restaurant Besitzer dann Geld für den eigenen Schutz bezahlt, so ist auch nichts passiert..

Hier ist aber was passiert und das Geld ist als Entgelt für die Leistungen des Staates zu sehen, nicht als Schutzgeld.

Das hättest Du vermeiden können, wolltest aber nicht.


das stimmt sogar, und deswegen hatte meine Mutter zu Zeiten, als sie noch klar im Kopf war, eine vorsorgevollmacht ausgestellt, die sogar beweiskräftig bei der Krankenkasse hinterlegt worden ist, damit niemand sagen kann, die wäre nun plötzlich "auf bedarf" geschrieben worden.

diese vorsorgevollmacht stammt aus dem Jahre 2014..


Damals mag das alles noch ok. gewesen sein. Heute jedenfalls scheint es so, als wolltest Du eben nicht das beste für Mutti. Jedenfalls ist das Gericht zu der Auffassung gelangt und hat - zum Schutz Deiner Mutter - die Vollmacht ausser Kraft gesetzt. Ob es Dir nun passt oder nicht.

Und das war sicher nicht das Ende der Geschichte.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Ja, du warst ein vorbildlicher deutscher Bürger. Sogar Steuern hast du gezahlt.

Frau Merkel wird dich sehr vermissen.


ok gut, dann frage ich mich, warum in vielen deutschen Städten die polizeipräsenz deutlich verringert worden ist.

polizei dient zum Schutz der Bürger.


Wenn du bald in Tschechien die dicke Kohle machst, kannst du dir deine eigenen Bodyguards leisten und bist auf keine Polizeipräsenz mehr angewiesen.


Was machst du denn, wenn die Geschäfte nicht laufen? Gibt`s da schon einen Plan B?

Was ist denn mit dem Geld, was du in den Autohandel investierst? Du wolltest es doch für einen Vergleich nutzen. Anscheinend lässt du deine Gläubiger komplett in die Röhe schauen.
Mit deinen unausgegorenen Plänen, kannst du nur auf die Nase fallen.

Um Schadensbegrenzung zu betreiben, solltest du mit Mutti wieder nach Deutschland zurückkehren.
Du reitest dich immer tiefer in den Mist.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Du kannst die Wohnung nicht vermieten, weil Du die Verfügungsgewalt nicht darüber hast. Die hat der Betreuer. Nur der kann entscheiden, was mit der Wohnung passiert.

Abgesehen davon, wie wolltest Du denn an das Bargeld kommen, so ganz praktisch gesehen?

Ummelden auf die Wohnung kann sich der Verwandte auch nicht, damit es nicht auffällt, dass er dort wohnt.

muss er sich denn ummelden?

ich kenne Leute (auch ehem. Kunden) die waren dort gar nicht gemeldet, wo sie gewöhnt haben.

Und wenn es rauskommt , bist Du auch noch wegen Steuerhinterziehung dran, dann kannst Du die Bewährung gleich vergessen und wirst wohl zwangsweise nach Deutschland zurückkehren.

welche steuerhinterziehung denn nun schon wieder???????????

Oder wenn die Prüfung des Staates ergibt, dass die Angehörigen nicht dazu geeignet sind.




Da hast Du ihr einen Bärendienst erwiesen. Und langfristig wird das auch nicht gut gehen.

ja, das Thema hatten wir schon alle ausgiebigst durchgekaut.

Das hast Du Dir selbst eingebrockt, indem Du eben nicht mit denen zusammen arbeiten wolltest und nicht dokumentieren konntest wozu Du welches Geld ausgegeben hast.





Damals mag das alles noch ok. gewesen sein. Heute jedenfalls scheint es so, als wolltest Du eben nicht das beste für Mutti. Jedenfalls ist das Gericht zu der Auffassung gelangt und hat - zum Schutz Deiner Mutter - die Vollmacht ausser Kraft gesetzt. Ob es Dir nun passt oder nicht.

Und das war sicher nicht das Ende der Geschichte.

ja, im Internet unter Stichwort bei Google Suche "betreuungs Mafia" habe ich aber noch ganz andere Geschichten gelesen, was anderen Leuten passiert, und die waren nicht vorbestraft.

also war das nun eine reine Vorsichtsmaßnahme von mir, und ich denke, ich habe es richtig so gemacht, wenn ich mir im Internet das Schicksal der anderen Leute durchgelesen habe, und das die dann nichts mehr machen könnten, nachdem der Beschluss ergangen sei.

dem habe ich halt vorgebeugt, und war schneller.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

und der deutsche Staat meckert über mich, war sich aber auch nicht zu schade, meine monetären Steuern anzunehmen
...
der gleich deutsche Staat war sich auch nicht zu schade, die monetären Steuern meines Vaters anzunehmen, der nie in seinem Leben arbeitslos war, und nie Sozialleistungen und nie Arbeitslosigkeit-Gelder in Anspruch genommen hatte!

Vielleicht solltest Du mal aufhören, ständig Äpfel mit Birnen zu vergleichen und Themen zu vermischen, die gar nichts miteinandern zu tun haben!

Weder hat die Flüchtlichtspolitik etwas mit Deiner momentanen Situation zu tun, noch hat fehlende Polizeipräsenz etwas mit eine bestellten Betreuer zu tun, noch haben Steuern etwas mit Sozialleistungen zu tun. Für die Sozialleistungen, die man ggf. erhält, zahlt man im besten Fall vorher Sozialabgaben (Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung). Das was man zahlt, ist aber meistens sehr viel geringer als das, was man im Worst Case "raus bekommt". Denn das, was man monatlich an Arbeitslosenversicherung zahlt, ist deutlich weniger, als man monatlich als Arbeitslosengeld erhalten würde!

Steuern haben damit aber nichts zutun. Die zahlt man dafür, dass der Laden läuft, dass es Straßen und Brücken gibt, staatliche Einrichtungen und Behören, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser etc pp. Über Steuern und deren Höhe kann man sich aufregen, aber sie haben trotzdem nichts mit der sozialen Absicherung zutun, die Deutschland bietet.


mein Opa (mittlerweilen auch verstorben) war sogar Kriegsfreiwilliger im "Heer fremde Länder ost" oder wie sich das damals nannte, und hatte für Deutschland gekämpft in irgendsoeiner "moslemischen sonder Einheit" der wehrmacht oder so.

Das ist ja toll (oder auch nicht) für Deinen Opa. Und was hat das mit Dir zu tun?


und da will mir einer was von Unterstützung faseln, die ich jetzt kurzzeitig erhalten habe.

Es geht nicht um die Unterstützung, die Du erhalten hast, sondern darum, dass Du sie zu Unrecht erhalten hast. Völlig Wumpe, ob Du der Meinung bist, dass Dir das zugestanden hat, weil Du jahrelang gearbeitet hast. Ansich hättest Du das ja auch. Aber wenn man (schwarz) arbeitet und noch genug hat, um sich was anzusparen, hat man de facto nach deutschem Recht auch keinen Anspruch auf HartzIV. So einfach ist das.

Nebenbei erhält auch Deine Mutter Unterstützung, in Form von gesundheitliche Führsorge und auch Pflegegeld. Letzteres fließt aber in Deine Tasche. Das wäre dafür da, um Dich für die Pflege, die Du Deiner Mutter angedeihen lassen solltest, zu entlohnen. Die Kohle kriegt jetzt dder Betreuer, denn der arbeitet ja nun auch nicht umsonst...


muss er sich denn ummelden?

Nach deutschem Recht, ja!


welche steuerhinterziehung denn nun schon wieder???????????

Kannst oder willst Du es nicht verstehen? Mieteinnahmen, sind -wie der Name schon sagt- Einnahmen. Also zu versteuerndes Einkommen.


aber dieses Prinzip macht nur Sinn bei angehörigen, die sich nicht kümmern können oder wollen.

Und das Gericht hat nun mal entschieden, dass Du es nicht kannst. Dafür hatte es auch mehrere Gründe. Die komischen Geschichten, die da mit Muttis Konto gelaufen sind, ist einer davon. Ein weiterer, und sehr viel schwerwiegenderer Grund ist, dass Mutti mehrfach gefallen ist und ins Krankenhaus musste, trotz häuslicher Pflege (nebst einkassiertem Pflegegeld) durch Deine Freundin. Das hat nichts damit zutun, dass die Pflege "zuerst und kurzfristig nicht ganz 100% gut gemacht" wurde, wie Du weiter vorne geschrieben hast. Wir sprechen hier nicht von einer Topfpflanze, sondern von einem Menschen, deren Leben u.U. auf dem Spiel steht. Egal, wie gut die Absichten von Deiner Freundin auch sein mögen, passiert ist es trotzdem und das mehrfach. Das wäre ja, wie wenn das Jugendamt sich nicht einmischen dürfte, obwohl ein Kind wöchentlich vom Balkon fällt. Einmal ist keinmal und die Eltern lernen ja noch oder wie? Eine umfassende Pflege und Betreuung ist de facto nicht gegeben! Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Staates, sich da einzumischen.

Nochmal, Du hast nicht im Sinne Deiner Mutter gehandelt und Du hast sie auch nicht in Sicherheit gebracht. Ganz im Gegenteil, Du bringst sie noch mehr in Gefahr! Du pochst immer darauf, dass Mutti nicht ins Alterheim wollte. Natürlich nicht, sie wollte in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Sie wollte nicht mal ihre Wohnung verlassen, dann wohl schon gar nicht gleich das Land! Ich würde mal davon ausgehen, dass ihr das sicherlich mehr zu schaffen macht, als einen möglichen Wechsel in ein Altersheim, wo sie sich immerhin noch mit dem Personal hätte verständigen können.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Wie versprochen und angekündigt, hier das schreiben des Vormundschaftsgerichts an die Behörde in Bonn:

Anhang anzeigen 32093

Dies zu posten war ein großer Fehler. Der Kenner sieht von welchem Gericht das Schreiben kommt. Somit wäre nur noch ein kleiner Hinweis an die Gerichte, auch das für den TE zuständige Strafgericht, mit einem Link zu den Threads erforderlich.

Aber Schlauheit ist halt nicht jedem gegeben. Gier frisst halt Hirn.
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Moment, aber lese bitte den "alten Thread " von mir:
darin habe ich geschrieben, dass möbliert vermietet wird!
Somit bleiben die Möbel alle erhalten!

Mangels Verfügungsgewalt kann der TE die Wohnung nicht vermieten. Und wenn er es tut, ist das halt wieder ein Betrug. Also nix neues.

Aber man kann durch den "Unterricht" den der Herr TE hier gibt, sein eigenes Kompetenzfeld erheblich erweitern, aber nicht im positiven Sinne.
 
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AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Das haben wohl alle begriffen. Es geht dir nur um das Wohl deiner Mutter!!
 
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Das haben wohl alle begriffen. Es geht dir nur um das Wohl deiner Mutter!!

das wohl meiner Mutter ist geregelt.

Hier in diesem -und ausschließlich nur- in diesem Thread geht es mir ausschließlich nur um die juristische Frage der / des Doppelverfahrens, d.h. Dass ein Betreuungsverfahren in Deutschland eingerichtet wurde, und jetzt ein zweites in Tschechien.

um nicht mehr und nicht weniger geht es !!!!

alles andere ist bereits geregelt!
 
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