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Gelöscht 32652
Gast
Man muss hier wohl differenzierter hinschauen.
Wenn sich letzten Montag ein Priester an einem Kind vergangen hat, so gehe ich davon aus, dass man ganz "normal" zur Polizei gehen kann und dass das dann ganz "normal" seinen Gang geht. Wer näheres weiß - dass zB das Kirchenrecht solche Priester schützt - der soll bitte die Fakten nennen!
Diese Studie betrifft aber - wenn ich sie richtig verstanden habe - recht global alle möglichen Vorfälle seit 1945. Darunter fallen wohl auch Fälle in Kinderheimen, die unter der Trägerschaft der katholischen Kirche standen. Der Studie geht es daher eher um Historie als um Strafverfolgung. Vermutlich sind sogar nach bundesrepublikanischem Recht viele Fälle verjährt.
Das stimmt so nicht ganz.
Die Verbrechen der Kirche sind laut Genfer Konvention Verbrechen gegen die Menschlichkeit und diese verjähren nie.
Die Verbrechen die in den Kinderheimen begangen wurden (deren Opfer und Zeuge ich wurde) waren Gesprächsgegenstand des sogenannten runden Tisches,
Diese Gespräche mit der Forderung nach Entschädigung wurden wie zu erwarten Ergebnisslos abgebrochen.
Die Täter mögen wohl verstorben sein, aber ihr Auftraggeber existiert noch heute, ihn könnte man verklagen.
Aber leider wird sie auch von der Bundesregierung gedeckt, Ermittlungen oder deren Versuch werden im Keim erstickt.
Wir hatten nichts und niemanden und wurden jeden Tag fertig gemacht, dafür mussten wir uns dann bedanken.