Was brauchst du da für praktische Fälle?
Wenn ich vertraglich festlege, dass, sofern ich die Miete vom Amt erhalte, diese das Amt direkt an den Vermieter zu überweisen hat und sich der Mieter nicht an dieser Vereinbarung hält, ist das vertragswidriges Verhalten. Da brauche ich keine Argumente oder irgendwelche Urteile, da schreibst du dann als Vermieter eine Abmahnung und fertig ist die Sache.
Die einzigen Möglichkeiten die dem Mieter dann bleiben sind, dass er wieder zum Jobcenter geht und veranlasst dass die Miete wieder direkt an dich als Vermieter überwiesen wird (dieses sollte man sich als Vermieter dann belegen lassen) oder dir vorlegt, dass er nicht mehr im Hartz IV Bezug wegen Arbeitsaufnahme steht, durch Vorlage eines Arbeitsvertrages.
Bei einer Sanktion brauch man nicht lange warten und kann gleich kündigen wegen Zahlungsverzuges, ich weiß nicht wie du das siehst, aber eine Sanktion hält dem SGB 2 nach mindestens 3 Monate an und da brauch man kein großes Genie sein, um zu Wissen, dass hier die gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Mietzahlungsverzuges erfüllt werden. Auch ein eventuell eingelegter Widerspruch ist hier für dich als Vermieter nicht von Interesse, denn es ist für dich nicht zumutbar als Vermieter darauf zu warten, dass jemand eventuell einen Widerspruch gewinnen könnte.
@momo28
Auch das hat nichts mit Hartz IV Beziehern zu tun, sondern mit Mietnomaden und wer eine Bürgschaft vom Jobcenter akzeptiert ist selbst schuld, meiner Meinung nach. Ich würde als Vermieter immer auf die Kaution bestehen, auch wenn es heißt, dass der Hartz IV Bezieher ein Darlehen beim Jobcenter für aufnehmen muss.