Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Warum vermietet niemand eine Wohnung an Hartz 4 Empfänger?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Durch §543 Absatz 3 BGB ist es dir möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, was bedeutet, dass du schon einmal keine Frist von 3 Monaten einhalten musst, sondern bestensfalls nur die Frist, welche du als Vermieter einem Mieter gibst, hier Abhilfe zu schaffen.

Mietverzug ist Mietverzug. Egal ob das Amt nicht zahlt oder der Hartz IV Empfänger selbst. Ich muss zumindest den Rückstand der 2 Monatsmieten abwarten. Ich verstehe von daher deine Logik nicht! Und dein Link beschreibt den Sonderfall "Kein Geld vom Amt - also kann ich bereits im ersten Monat kündigen" ebenfalls nicht. Warum hast du diesen eingefügt?
 
@Portion Control

Nö. Es gibt Mietzahlunsgverzug und Mietzahlungsverzug. Wenn das Amt zum Beispiel die Miete direkt immer verspätet zahlt ist kein Mietzahlungsverzug gegeben.

Urteil > VIII ZR 64/09 | BGH - Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch das Sozialamt unzulässig < kostenlose-urteile.de

Und generell geht es bei meiner Argumentation nicht um Mietzahlungsverzug, sondern um Bruch von Verpflichtungen aus einem Vertrag heraus und das hat in einem Fall wie diesem, nur sekundär etwas mit Mietzahlungsverzug zu tun, denn das sind dann nur die Auswirkungen aus diesem vertragswidrigem Verhalten.
 
Poste bitte dann noch ein Urteil oder einen entsprechenden Link, dass ich einem Mieter dann bereits innerhalb der ersten vier Wochen schon fristlos kündigen kann wenn das Amt die Miete nicht bezahlt - damit wir dieses leidige Randthema beenden können!
 
Poste bitte dann noch ein Urteil oder einen entsprechenden Link, dass ich einem Mieter dann bereits innerhalb der ersten vier Wochen schon fristlos kündigen kann wenn das Amt die Miete nicht bezahlt - damit wir dieses leidige Randthema beenden können!

Nochmal zum Mitschreiben:

Es geht dabei nicht um die Mietzahlung per Se, sondern um das vertragswidrige Verhalten des Mieters.

Hier musst du lernen zu unterscheiden.
 
Deine Theorie ist nur bedingt von Interesse. Praxisfälle hätten in diesem spezifischen Fall den Unterschied gemacht. Leider präsentierst du keine - dann kann ich auch nichts mitschreiben. Vielleicht das nächste Mal! 😛
 
Was brauchst du da für praktische Fälle?

Wenn ich vertraglich festlege, dass, sofern ich die Miete vom Amt erhalte, diese das Amt direkt an den Vermieter zu überweisen hat und sich der Mieter nicht an dieser Vereinbarung hält, ist das vertragswidriges Verhalten. Da brauche ich keine Argumente oder irgendwelche Urteile, da schreibst du dann als Vermieter eine Abmahnung und fertig ist die Sache.

Die einzigen Möglichkeiten die dem Mieter dann bleiben sind, dass er wieder zum Jobcenter geht und veranlasst dass die Miete wieder direkt an dich als Vermieter überwiesen wird (dieses sollte man sich als Vermieter dann belegen lassen) oder dir vorlegt, dass er nicht mehr im Hartz IV Bezug wegen Arbeitsaufnahme steht, durch Vorlage eines Arbeitsvertrages.

Bei einer Sanktion brauch man nicht lange warten und kann gleich kündigen wegen Zahlungsverzuges, ich weiß nicht wie du das siehst, aber eine Sanktion hält dem SGB 2 nach mindestens 3 Monate an und da brauch man kein großes Genie sein, um zu Wissen, dass hier die gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Mietzahlungsverzuges erfüllt werden. Auch ein eventuell eingelegter Widerspruch ist hier für dich als Vermieter nicht von Interesse, denn es ist für dich nicht zumutbar als Vermieter darauf zu warten, dass jemand eventuell einen Widerspruch gewinnen könnte.

@momo28

Auch das hat nichts mit Hartz IV Beziehern zu tun, sondern mit Mietnomaden und wer eine Bürgschaft vom Jobcenter akzeptiert ist selbst schuld, meiner Meinung nach. Ich würde als Vermieter immer auf die Kaution bestehen, auch wenn es heißt, dass der Hartz IV Bezieher ein Darlehen beim Jobcenter für aufnehmen muss.
 
Der Arbeitgeber ist bekannt, doch leider arbeitet der nette Mann dort nicht mehr. 🙁

tja, wer nichts hat kann kaum tiefer sinken. Aber andere schädigen. Der klassische Unterschied zwischen Hartz IV Empfängern und Arbeitnehmern. Das ist mit Sicherheit zu 99% der Grund, nicht an einen Hartz IV Empfänger zu vermieten. Aber es gibt ja einen user hier, der sieht in all dem kein Problem...
 
tja, wer nichts hat kann kaum tiefer sinken. Aber andere schädigen. Der klassische Unterschied zwischen Hartz IV Empfängern und Arbeitnehmern. Das ist mit Sicherheit zu 99% der Grund, nicht an einen Hartz IV Empfänger zu vermieten. Aber es gibt ja einen user hier, der sieht in all dem kein Problem...

Der Unterschied besteht in diesem Falle wieder einmal darin, dass es sich hier auf der einen Seite um einen Arbeitnehmer und Hartz IV Bezieher gleichzeitig handelte.

Das solltest du vielleicht einmal lernen zu unterscheiden. Im Fachchinesisch nennt man solche Leute auch Aufstocker.
 
Wahrscheinlich ist er übers Probearbeiten nie hinaus gekommen, wenn schon beim zweiten Fälligkeitstermin keine Miete gezahlt wurde. Sowas bezeichne ich nicht als Arbeitnehmer!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
K-i-r-a Warum sind viele Menschen so unzufrieden ? Leben 1

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben