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der Staat und Hartz 4 Empfänger

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[FONT=&quot]Hallo Schatten2oo9,

du solltest aber der Sanktion widersprechen, denn das steht ab sofort in den Papieren und wird dir schaden.[/FONT]
[FONT=&quot]Kleines Schreiben reicht.
[/FONT][FONT=&quot]
Kleines Schreiben reicht bei uns nicht. Widerspruch abgelehnt. Wir müssen jetzt vor das Sozialgericht um das zu bekommen was uns (meiner Tochter) zusteht. Da geht es um Mehraufendung für Verpflegung wenn sie bei uns ist. 2.244 Euros wollen die zurückhaben, obwohl wie immer angegeben haben, das sie im Heim lebt.[/FONT]
 
[FONT=&quot]Hallo Schatten2oo9,

du solltest aber der Sanktion widersprechen, denn das steht ab sofort in den Papieren und wird dir schaden.[/FONT]
[FONT=&quot]Kleines Schreiben reicht.
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Kleines Schreiben reicht bei uns nicht. Widerspruch abgelehnt. Wir müssen jetzt vor das Sozialgericht um das zu bekommen was uns (meiner Tochter) zusteht. Da geht es um Mehraufendung für Verpflegung wenn sie bei uns ist. 2.244 Euros wollen die zurückhaben, obwohl wie immer angegeben haben, das sie im Heim lebt.[/FONT]
Natürlich kommt das auf den Fall an. Hier geht es um einen Anruf, den er nicht empfangen konnte.
Was heißt zurück haben? Die dürfen doch den Betrag nicht abziehen!
Wovon sollt ihr leben?
 
[FONT=&quot]Hallo Schatten2oo9,

du solltest aber der Sanktion widersprechen, denn das steht ab sofort in den Papieren und wird dir schaden.[/FONT]
[FONT=&quot]Kleines Schreiben reicht.
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Die ungerechtfertigten Maßnahmen, stehen übrigens als Verfehlungen in den Statistiken, wo andere die "Arbeitsunwilligkeit" raus lesen.

Du bist nicht verpflichtet ein Telefon oder Handy zu haben.[/FONT]
[FONT=&quot]Das kann kaputt sein, wenn du krank bist, gibt es für dich auch keine „Kernzeit“ wo du erreichbar sein musst.

Wenn du nicht zu recht kommst, sag es.[/FONT]

Danke, lieb gemeint. Dennoch bin ich offiziell nicht krank geschrieben, da ich da ständig zum Hausarzt müsste. Bin seitens des Amtes "nur" Erwerbsunfähig. Kann ja trotzdem an meinen Briefkasten und vor die Tür gehen (ihrer Meinung nach). Ich denke nicht, dass ich da was erreichen werde.
 
[FONT=&quot]Hallo Schatten2oo9,

du solltest aber der Sanktion widersprechen, denn das steht ab sofort in den Papieren und wird dir schaden.[/FONT]
[FONT=&quot]Kleines Schreiben reicht.
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Die ungerechtfertigten Maßnahmen, stehen übrigens als Verfehlungen in den Statistiken, wo andere die "Arbeitsunwilligkeit" raus lesen.

Du bist nicht verpflichtet ein Telefon oder Handy zu haben.[/FONT]
[FONT=&quot]Das kann kaputt sein, wenn du krank bist, gibt es für dich auch keine „Kernzeit“ wo du erreichbar sein musst.

Wenn du nicht zu recht kommst, sag es.[/FONT]

Danke, lieb gemeint. Dennoch bin ich offiziell nicht krank geschrieben, da ich da ständig zum Hausarzt müsste. Bin seitens des Amtes "nur" Erwerbsunfähig. Kann ja trotzdem an meinen Briefkasten und vor die Tür gehen (ihrer Meinung nach). Ich denke nicht, dass ich da was erreichen werde.

Habe mir bestimmt einen Brief mit einem Termin geschickt, da ich nicht an den Briefkasten kann, konnte ich ihn natürlich auch nicht wahrnehmen. Dumm gelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kommt das auf den Fall an. Hier geht es um einen Anruf, den er nicht empfangen konnte.
Was heißt zurück haben? Die dürfen doch den Betrag nicht abziehen!
Wovon sollt ihr leben?


Wovon mein Mann und ich leben sollen ist denen da egal. Nein: Mein Mann muß von dem wenigen Geld auch noch Monatskarte zu einem Lehrgang selber bezahlen (immer am 20. eines Monats), dieser Lehrgang bringt ihm nichts außer Kosten und schlechtes Gewissen weil er mich in der Zeit nicht unterstützen kann. Ich selber bin krank (MS und mehrere Bandscheibenvorfälle innerhalb von 2 Monaten). Zum Arzt gehen kann ich aufgrund unserer finanziellen Situation kaum noch.
 
@Schatten2009

Ich würde dennoch dann einen Widerspruch einlegen, denn wenn denen deine Erkrankung bekannt ist, können sie nicht automatisch davon ausgehen, dass du absichtlich etwas herbei geführt hast.

Außerdem, wenn du als Erwerbsunfähig geführt wirst, wieso bist du noch nicht dazu aufgefordert worden eine EU-Rente zu beantragen?

Auch kannst du deinen Arzt darum bitten, ein Attest auszustellen welches Sinngemäß lautet:

Der Patient XYZ ist bis auf weiteres nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig.

Oder so ähnlich. Habe ich mir auch mal ausstellen lassen von meinem Neurologen, weil die mich dazu zwingen wollten, dass ich 5 Bewerbungen schreiben sollte, obwohl denen bekannt gewesen war, dass ich bereits in einer Klinik angemeldet bin und aufgrund dessen mich kein Arbeitgeber der Welt eingestellt hätte.
 
Wovon mein Mann und ich leben sollen ist denen da egal. Nein: Mein Mann muß von dem wenigen Geld auch noch Monatskarte zu einem Lehrgang selber bezahlen (immer am 20. eines Monats), dieser Lehrgang bringt ihm nichts außer Kosten und schlechtes Gewissen weil er mich in der Zeit nicht unterstützen kann. Ich selber bin krank (MS und mehrere Bandscheibenvorfälle innerhalb von 2 Monaten). Zum Arzt gehen kann ich aufgrund unserer finanziellen Situation kaum noch.
Verstehe ich das richtig, ihr habt für das Kind den vollen Satz Geld bekommen und es lebt im Heim?
Und jetzt wollen sie es zurück?

Bekommst du Pflegegeld?
 
@Schatten2009

Ich würde dennoch dann einen Widerspruch einlegen, denn wenn denen deine Erkrankung bekannt ist, können sie nicht automatisch davon ausgehen, dass du absichtlich etwas herbei geführt hast.

Außerdem, wenn du als Erwerbsunfähig geführt wirst, wieso bist du noch nicht dazu aufgefordert worden eine EU-Rente zu beantragen?

Auch kannst du deinen Arzt darum bitten, ein Attest auszustellen welches Sinngemäß lautet:

Der Patient XYZ ist bis auf weiteres nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig.

Oder so ähnlich. Habe ich mir auch mal ausstellen lassen von meinem Neurologen, weil die mich dazu zwingen wollten, dass ich 5 Bewerbungen schreiben sollte, obwohl denen bekannt gewesen war, dass ich bereits in einer Klinik angemeldet bin und aufgrund dessen mich kein Arbeitgeber der Welt eingestellt hätte.

Weil ich erstmal für 6 Monate Erwerbsunfähig geschrieben wurde, jetzt die Wochen dürfte nochmal eine Prüfung stattfinden, bei der ich wohl nochmal Erwerbsunfähig geschrieben werde. Danach falle ich in irgendein Sozialgeld. Ist wohl dasselbe wie Hartz4 nur ein anderer Träger. Keine Ahnung.

Ich kann nur sagen, dass ich das sicherlich nicht mit Absicht mache, dass ich das dem Amt schon mitgeteilt habe, nicht in der Lage bin zu meinem Hausarzt zu gehen und mein Therapeut nicht in der Lage ist (rechtlich) mir eine Krankenbescheinigung auszustellen.

Das einzige was ich noch kann, ist zum Therapeut gehen und einkaufen wenn es sein muss. Mehr mache ich schon seit Monaten nicht mehr. Sonsrt spielt sich alles zu Hause ab, selbst telefonieren mit Freunden usw, geht kaum. Zum Großteil ist mein Handy sowieso aus, weil ich gar nicht in der Lage bin dran zu gehen.

Naja, ideale Bedingungen für eine Sperre. Aber versteht die ARGE leider nicht. Naja, was will man machen.

Würde ja auch liebend gerne an der FH sitzen, nicht auf die ARGE angewiesen sein, aber geht ja nunmal nicht.
 
@Schatten2oo9

Okay, damit ich das richtig verstehe, irgendwer hat dich für 6 Monate Erwerbsunfähig geschrieben, ist das richtig?

Wenn ja, dann kommt das einer Krankmeldung von 6 Monaten gleich und bedeutet, ein Widerspruch würde für dich Erfolg haben, da denen bereits ein entsprechender Wisch vorliegt.

Außerdem würde man hier dann den Sachbearbeitern auch noch Schikane gegen dich vorwerfen können, aus gleichem Grunde und das würde eine Aufsichtsbeschwerde nach sich ziehen, da die Sachbearbeiter scheinbar entweder ihre Macht missbräuchlich benutzen um dich vorsätzlich weiter zu schädigen oder aber, weil ihnen das entsprechende Fachwissen fehlt, wann eine Sanktion angebracht ist und wann nicht.
 
@Schatten2oo9

Okay, damit ich das richtig verstehe, irgendwer hat dich für 6 Monate Erwerbsunfähig geschrieben, ist das richtig?

Wenn ja, dann kommt das einer Krankmeldung von 6 Monaten gleich und bedeutet, ein Widerspruch würde für dich Erfolg haben, da denen bereits ein entsprechender Wisch vorliegt.

Außerdem würde man hier dann den Sachbearbeitern auch noch Schikane gegen dich vorwerfen können, aus gleichem Grunde und das würde eine Aufsichtsbeschwerde nach sich ziehen, da die Sachbearbeiter scheinbar entweder ihre Macht missbräuchlich benutzen um dich vorsätzlich weiter zu schädigen oder aber, weil ihnen das entsprechende Fachwissen fehlt, wann eine Sanktion angebracht ist und wann nicht.

Ja, ich wurde von der ARGE an das Arbeitsamt verwiesen und musste halt dort zu den dort eingestellten Ärzten, bei denen ich halt untersucht wurde, körperlich und seelisch. Körperlich stellte sich heraus, dass ich eine Missbildung der Wirbelsäule habe und daher keine schweren Arbeiten erledigen darf (Leiharbeit) und seelisch halt, dass ich gar nicht erwerbsfähig bin. Aber ich bin halt nur nicht erwerbsfähig, nicht nicht arbeitsfähig, was auch nochmal einen Unterschied darstellt.

Auf jeden Fall hat die ARGE einen Bericht vom Arbeitsamt, welches auch mit meinem Therapeuten sicher gesprochen hat und weiß aus eigenen Reihen also was mit mir los ist. Dennoch haben sie mich jetzt irgendwie eingeladen oder so, per Post, ich weiß es ja nicht und habe es nicht wahr genommen. Deswegen habe ich jetzt wohl eine 10% Sperre bekommen. Weswegen weiß ich nicht genau, gehe ja nicht an den Briefkasten. Habe es nur am Kontoauszug gesehen, dass ich weniger bekommen habe.

Am 23.2 habe ich auf dem Handy gesehen ,was ich aus hatte, dass ich angerufen worden bin von der ARGE. Diese Nummer habe ich jetzt schon über 10 Mal angerufen, weil ich wissen wollte warum. Aber dort geht keiner ran und Anrufbeantworter ist auch aus.

Wenn ich könte, würde ich ja mal der ARGE vorbei gehen und mit denen sprechen, aber kann halt nicht 🙁
 

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