@Schatten2009
Ich würde dennoch dann einen Widerspruch einlegen, denn wenn denen deine Erkrankung bekannt ist, können sie nicht automatisch davon ausgehen, dass du absichtlich etwas herbei geführt hast.
Außerdem, wenn du als Erwerbsunfähig geführt wirst, wieso bist du noch nicht dazu aufgefordert worden eine EU-Rente zu beantragen?
Auch kannst du deinen Arzt darum bitten, ein Attest auszustellen welches Sinngemäß lautet:
Der Patient XYZ ist bis auf weiteres nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig.
Oder so ähnlich. Habe ich mir auch mal ausstellen lassen von meinem Neurologen, weil die mich dazu zwingen wollten, dass ich 5 Bewerbungen schreiben sollte, obwohl denen bekannt gewesen war, dass ich bereits in einer Klinik angemeldet bin und aufgrund dessen mich kein Arbeitgeber der Welt eingestellt hätte.