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Beihilfe bei Opferentschädigung...angeblich Berechnung falsch...

Vermisst

Aktives Mitglied
Wer kann helfen?
Ich erhielt eine Nachricht, dass ich angeblich zu viel Geld vom Versorg.amt (§ 27a (ähnlich HLU also Hilfe Lebensunterhalt nach SGB XII) bekäme.
Meine Frage nun: Wo kann ich mich hinwenden um eine
neutrale Berechnung zu erhalten?
Welche § müssen berücksichtigt werden?
Welche Beträge werden bei einem Einkommen, sprich Erwerbsminderungsrente
berücksichtigt? Rente ist ja Einkommen in jeder Sozialbehörde...
Welche Freibeträge gibt es dort und welche Belastungen werden dem gegen gerechnet?
Wer kann hier wirklich helfen?
Denn wer sagt mir, dass die neue Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Beihilfe
wie es im Opferentsch. Amt heißt nun stimmt?
Ich muss zwar nix zurückzahlen, aber wer sagt mir, dass die Berechnung nun stimmt?
Klar bekam ich mehr Geld als ein H4 Empfänger aber das ist bei der OEG normal, denn dafür ist man ja auch geschädigt, u.U. sein Leben lang!
Und es ist sehr wohl ein Unterschied, ob ich arbeitslos oder krank bin...
Aber das nur am Rande....
Muss ich den Weg Richtung Anwalt nehmen oder gibt es § wo man selber ausrechnen kann, wie viel einem zusteht?
 

Rhenus

Urgestein
Bei Nebenjob, klar!

Doch § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen.

Aber

...mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Kannst du da was mit anfangen, sonst lese ich mich mal ein.
Ich kenne deine Situation nicht genau.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Rhenus,
ich danke dir.
Du hast mir schon super weitergeholfen.
Diesen §82 wenden ganz viele Leute nur auf Einkommen an,
was man eben dazu verdient und sie behaupten das gilt nicht für EM Rente.
Insbesondere EM Rente auf Zeit denn da werden wohl Unterschiede gemacht....
Wenn ich das so lese, dann müssen die da 30 von 100 als Freibetrag
einrechnen, ergo bis zu 50% des Regelbedarfs.....
Ich hoffe nur, dass diese OEG Beihilfe auch nach dem SGB XII.
Ich gehe mal davon aus, dass die OEG Beihilfe nicht schlechter sein
darf als eine Sozialhilfe nach SGB XII die ich vorher bekam, bevor klar
war, ob ich schädigungsbedingt eben OEG Beihilfe bekomme.
Bei OEG Beihilfe gibt es auch ein paar % wenn man mind. 50 GdS hat...
ergo sollte man auf jeden Fall besser gestellt sein....zumindest sagte das
meine frühere SB von dort.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn es kann nicht sein,
dass ich erst über Jahre eine Beihilfe bekomme die dann auf einmal
verkehrt sein soll.
Nach §82 müsste ich sogar mehr Geld bekommen oder zumindest genauso viel
denn mir wurden bisher 180 Euro Freibetrag eingeräumt sprich die Anrechung hat
sich gemindert...
 

Vermisst

Aktives Mitglied
und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Kannst du da was mit anfangen, sonst lese ich mich mal ein.
Ich kenne deine Situation nicht genau.
Was heißt das denn genau??
Welche Renten sind mit dem gemeint?
Berufsschadensausgleich oder Ausgleichsrente oder gibt es sonst noch welche Renten die da bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht angerechnet werden dürfen??
Grundrente ist klar, die darf niemand wo anrechnen....
Aber was ist das andere?
Unfallrente?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Rhenus,
ich hab nachgeschaut ich bekomme wohl kein SGB XII sondern nach §27a BVG.
Wobei sich das wohl nach dem SGB XII Abs.3 orientiert.
Kannst du mir das bitte mal erklären?
Wenn ich die Erklärung hier lese, steht mir dann nicht mal die volle Miete zu? :confused:
§ 27a

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist Beschädigten und Hinterbliebenen zu erbringen, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gelten die Bestimmungen des Dritten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch unter Berücksichtigung der besonderen Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen entsprechend. Abweichend von § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach Satz 1 berücksichtigten Kosten der Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten zur Heizungs- und Warmwasserversorgung, nicht zu erstatten. Satz 3 gilt nicht im Fall des § 45 Abs. 2 Satz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch oder wenn neben der Leistung nach Satz 1 gleichzeitig Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz geleistet worden ist.
Wer kann mir das so erklären, dass ich das auch verstehen kann?
Und wann gilt §45 Abs. 2?
Interessant ist, dass es ansch. auch die Leute gibt die auch Wohngeld bekommen?
Aber ich kenne niemanden, der Wohngeld und Geld nach §27 bekommt.
Es wird immer berechnet was für den Betroffenen besser ist...Wohngeld hat immer Vorrang.
Wer kann hier helfen?
Edit:
Hab grad nachgeschaut das schimpft sich auch Hilfe z. Lebensunterhalt.
Ich gehe mal davon aus, dass die gleichen Gesetze dann gelten was das Thema
Einkommensanrechnung betrifft.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Vermisst,

ich lese das so:
Du bekommst Leistungen nach dem OEG (Rente), dazu bekommst du Hilfe z. Lebensunterhalt.

Doch § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen.

Also demnach bekämst du bei der Gesamtrechnung die Volle Rente abgezogen, wenn nicht der Zusatz wäre:
...mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Da die Rente aufgrund des OEG gezahlt wird, basiert sie auf das Bundesversorgungsgesetz.

Mir ist die Berechnung nur nicht bekannt
bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Wie hoch ist also die vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz?
So müsste ich mich erst einmal selbst einlesen. Ich könnte das heute Abend oder morgen machen, wenn du nicht weiter kommst.
Doch ich denke, dass du wahrscheinlich keinen Abzug erhalten darfst, weil das Gesetz im Grundsatz aussagt, dass du besser gestellt sein solltest gegenüber "normale" Ansprüche in Kombination Rente-Sozialhilfe.
In soweit ist §27a BVG nicht anzuwenden, da du nicht unter dieser Kategorie Kriegsopfer fällst.
Oder ergibt sich das aus einem Einsatz der Bundeswehr?

Für mich ist das schwer einzuschätzen, denn dazu müsste ich mehr wissen und vor allen Dingen mehr vom Bescheid wissen.
Du kannst ja mal eine PN senden.

Ich würde dir raten, erst einmal pro forma wegen fehlerhafter Berechnung in Widerspruch zu gehen.
Versehen mit der Aussage, dass die genaue Begründung, wegen noch ausstehender Beratung, nachreichen wirst.
Das gibt dir Zeit.

Ich denke mal, dass ist Routine, dass die versuchen die Ausnahmeregelung nicht anzuwenden.
Spart ja Geld!
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,

ich lese das so:
Du bekommst Leistungen nach dem OEG (Rente), dazu bekommst du Hilfe z. Lebensunterhalt.

Doch § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen.

Also demnach bekämst du bei der Gesamtrechnung die Volle Rente abgezogen, wenn nicht der Zusatz wäre:
...mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Hallo rhenus, es ist eine Erwerbsminderungsrente und keine Rente die nach dem BVG
gezählt werden kann für Schäden am Leben oder am Körper etc...
Ich denke wenn das der Grund sein soll dann wird die voll angerechnet.
Ich habe aber in § 82 gelesen, dass Einkommen eben 30 v.H. angerechnet werden...
Ich denke der Weg wäre eher über das Thema: was ist denn Einkommen?
Ist eine EM Rente richtiges Einkommen was Freibeträge rechtfertigt?
Klar bekomme ich die EM Rente wegen meiner PTBS nur das ist hier nicht relevant...
Zumindest gehe ich davon aus.
Meine Grundrente die ich von OEG bekomme die wird eh nicht angerechnet das sagt diese Ausnahme ja eh aus.
Also aufgrund 50 GdS bekomme ich derzeit glaub ich 228 und die werden überhaupt
im Bescheid nicht aufgeführt.
Mir geht es um die EM Rente, ob sie voll oder teilweise angerechnet wird.
Ich denke damit steht und fällt mein neuer Bescheid.
Ich werde es berichten, wie es weiter geht....
Wer weiß denn was eine Erwerbsminderungsrente ist?
Ein Einkommen klar aber ein EK mit Freibeträgen/Absetzbeträge oder wie Kindergeld was einfach 1zu1 angerechnet wird?
 
G

Gast

Gast
Vermisst ich habe gesetzte genau gelesen dir können die nix kürzen bitte lege sofort widerspruch ein, und begründe es einfach , dass du besser sein muss als anderen die nicht Opfer sind , du hast ein Anrecht dafür warum kürzen Sie die Leistung?

wenn du Em-renta auf befristung hast kannst du Kein Grudsicherung bekommen , Aber Wohngeld doch
 

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