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Beihilfe bei Opferentschädigung...angeblich Berechnung falsch...

Vermisst

Aktives Mitglied
Hi Rhenus, es geht hier ja nicht um die Grundrente, die ist gar nicht erwähnt,
ergo wird sie nicht angerechnet.
Das ist ja klar.....die darf niemand anrechnen!
Zumindest hab ich noch keinen erlebt, dass Grundrente (du meinst schon die Rente die nach dem Grad der Schädigung berechnet wird?) angerechnet wird...
Mir gehts um die EM Rente. ;)
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Rhenus,
klar bekomme ich Beides....
Ich erhielt früher H4 und Grundrente OEG.
Hatte nie Probleme mit Anrechnung denn Grundrente ist das einfache an
diesen Renten noch, das ist klar, dass niemand die anrechnen darf!
Dann wurde die EM Rente bewilligt und ich fiel sofort aus H4.
So, nachdem klar war, dass das Versorgamt zuständig ist und
nicht der örtl. Sozialhilfeträger bekam ich §27a BVG
Ich erhalte meine EM Rente, OEG Rente (ich warte auf alle anderen Renten nach OEG, es ist Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente beantragt)
und da ich ein Kind zu Hause habe war klar, dass das Wohngeld weniger sein wird als
die ergänzende Hilfe §27a BVG.
Deshalb bekomme ich ergänzend §27a BVG.
Ich dachte du weißt das alles. ;)
Übrigens hat die OEG Grundrente nix mit der Behörde zu tun die mir die
ergänzende Hilfe bezahlt...
Die erg. Hilfe bekomme ich von der Hauptfürsorgestelle, wo ich auch
meine HH (Haushaltshilfe) bezahlt bekomme (Auf Antrag wird die immer extra bewilligt)
 

Rhenus

Urgestein
Sorry, das hatte ich so nicht verstanden, dann ist die Antwort einfach.
EM Rente ist voll anrechenbar auf die Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt.
Jedoch darf diese nur in die Gemeinschaftsrechnung einfließen der Bedarfsgemeinschaft.
Da dürfte es aber keinen Unterschied zu Hartz4 geben. :confused:
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Sorry, das hatte ich so nicht verstanden, dann ist die Antwort einfach.
EM Rente ist voll anrechenbar auf die Sozialhilfe bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt.
Jedoch darf diese nur in die Gemeinschaftsrechnung einfließen der Bedarfsgemeinschaft.
Da dürfte es aber keinen Unterschied zu Hartz4 geben. :confused:
Hi Rhenus, dann bin ich als §27a BVG schlechter gestellt als jemand
der Grundsicherung bekommt, weil er dauerhaft EM Rente bekommt.
Denn der hat 15% Mehrbedarf plus 20% wegen Merkzeichen G, das wären
35% Mehrbedarf.
Ich bekomme diese 15% nicht, und beim Merkzeichen G keine 20 sondern 12 oder 17%.:mad:
Das darf es doch nicht sein....überall steht drin im § dass man die besondere Lage des Beschädigten berücksichtigen soll....
Wie sieht es nun mit dem §42,45,46? aus der besagen soll, dass Schuldverpflichtungen
berücksichtigt werden beim BVG?
Hast du da was rausfinden können?
 
G

Gast

Gast
ich lebe mit mein Mama in einem Bedarfgemeinschaft auch Kinder von mir Sie hat Pflegestufe 2 Mein Frau Pflegt Sie meine Frage wird das Pflegegeld auch an h4 angerechnet? das ist ja auch Kein Einkommen im Sinne des Gesetztes
 

Rhenus

Urgestein
Ja Vermisst,
gerecht ist unsere Sozialgesetzgebung nicht!
Das beweisen 40.000 Klagen.

ich denke aber auch, dass die erwähnten Mehrbedarfe nichts damit zu tun haben.
Daher denke ich eher im Moment, dass du sie bekommen solltest.
Meine Arbeit bestand bisher darin festzustellen, ob die OEG Rente eine Rolle beim Abzug spielt.
Ich suche also weiter. :D

Hi Rhenus, dann bin ich als §27a BVG schlechter gestellt als jemand
der Grundsicherung bekommt, weil er dauerhaft EM Rente bekommt.
Denn der hat 15% Mehrbedarf plus 20% wegen Merkzeichen G, das wären
35% Mehrbedarf.
Ich bekomme diese 15% nicht, und beim Merkzeichen G keine 20 sondern 12 oder 17%.:mad:
Das darf es doch nicht sein....überall steht drin im § dass man die besondere Lage des Beschädigten berücksichtigen soll....
Wie sieht es nun mit dem §42,45,46? aus der besagen soll, dass Schuldverpflichtungen
berücksichtigt werden beim BVG?
Hast du da was rausfinden können?
Hallo Gast,
ich lebe mit mein Mama in einem Bedarfgemeinschaft auch Kinder von mir Sie hat Pflegestufe 2 Mein Frau Pflegt Sie meine Frage wird das Pflegegeld auch an h4 angerechnet? das ist ja auch Kein Einkommen im Sinne des Gesetztes
werde ich gleich auch mal schauen.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Gast,

ich nehme an, dass du unter 25 bist, da du in Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter lebst, obwohl du ja von deiner Frau als Pflegeperson sprichst.
Du solltest also klären, ob es richtig ist, in Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter zu sein, denn bist du es nicht, gibt es ein wenig mehr für dich.

So, zur Frage ob das Pflegegeld als Einkommen bei deiner Frau gilt. Das muss man mit jein beantworten.
Grundsätzlich nach § 11 SGB II ja!
Doch liegt die Schwierigkeit darin zu unterscheiden, wie hoch es bemessen wird.
Denn es dient nicht grundsätzlich dazu jemanden für seine Leistung als Pfleger zu bezahlen -vielleicht auch, doch das entscheidet der Einzelfall- sondern den erhöhten Bedarf und Ausgaben des zu Pflegenden (deiner Mutter) abzudecken.
Da ist ja einiges zu kaufen und Pflegestufe 2 ist auch nicht viel.

Daher wird das von der Agentur f. A. sehr oft nicht mitgerechnet.
Sollte die Agentur das bei deiner Frau machen, ist entscheidend, wie hoch es angerechnet wird!
Dann sollte man überlegen, ob man nicht gegen den Bescheid angeht, weil bei Pflegestufe 2 der finnazielle Aufwand des Kranken im Vordergrund steht.

Ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.
 
G

Gast

Gast
Hallo ich bin der 2. Gast also ganz neu hier das ist mein erste Frage

ich bin Pflegebedürftig Stufe 2 bin von Ehefrau Gepflegt also alles in einem Dach haben 3 Kinder in Bedarfsgemeinschaft wird das Pflegegeld an das H4 SGB II angerechnet?

ich habe von anderen Personen mitbekommen dass es KEIN einkommen ist und NICHt an H4 angerechnet wird ist das richtig ?? es wird für Pflege bezahlt also ditrekt von der Pflegekasse der KV- AOK

würde mich freuen über Ihr Antwort , also müssen wir nicht als Einkommen angeben oder? wenn später das JC feststellt können die nicht H4 zurückfordern?

ich habe auch inm internet gelesen dass es KEIN einkommen ist und nicht an h4 angerechnet werden darf unabhängig vom Stufen -
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast 2,
das ist richtig.
Ich kenne bisher niemanden, der es angerechnet bekam, aber es hat sich wohl
seit 1.1.2012 etwas verändert.
Nun soll es angebl. angerechnet werden.
Ich werde mal suchen gehen, man müsste ja im Netz etwas finden.
Edit:
Habe dieses gefunden:
Entscheidend aber ist, ob Ihr - Deine Mutter und Du - eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet. Wenn das nicht der Fall ist und Deine Mutter das Pflegegeld bezieht, dann wirst Du weiter Deine Hartz IV Leistungen bekommen.
Gruß
Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Mutter zusammen leben.

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, davon sollen die pflegebedingten Mehraufwendungen abgegolten werden. Somit wird das Pflegegeld nicht auf das ALG II angerechnet, wenn ein Verwandter gepflegt wird.

Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird. Sollte Ihre Mutter die Pflegestufe III erhalten, so stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und haben somit auch keinen Anspruch mehr auf ALG II.
Für eine Einstufung in die Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt, mindestens fünf Stunden betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden betragen muss.
Ein nächtlicher Grundpflegebedarf bedeutet, dass jede Nacht bei einer oder mehreren grundpflegerischen Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Hilfe benötigt und die Nachtruhe des Pflegenden dabei unterbrochen wird.

Sie würden dann jedoch Grundsicherung erhalten statt ALG II + KK, die Höhe ist die selbe.

Wenn Ihre Mutter Pflegestufe III bekommen sollte, kann Ihnen nicht zugemutet werden, zu arbeiten, bei einer niedrigeren Pflegestufe hingegen schon, wenn auch nur in Teilzeit.
Nein, das Geld wird dir nicht abgezogen. Das ergibt sich aus § 11 Absatz 3 SGB II....
 
Zuletzt bearbeitet:

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