Hallo Gast, wie willst du denn dann den Bedarf errechnen?
Nehmen wir an ich bekomme 652 Euro EM Rente und ich habe noch
ein Kind.
Wie willst du dann den Bedarf errechnen, vor allen wenn du
dabei denkst, dass HLU nur gezahlt wird wenn absolut kein Einkommen
da ist,...und ich habe Einkommen eben EM Rente.
Ich akzeptiere sogar dass mir jemand einen Teil der EM Rente einrechnet,
wurde ja bisher gemacht aber mir soll die EM Rente nun voll angerechnet
werden, ohne Freibeträge, nur der Betrag f. Versicherung von 30 Euro rum
wird akzeptiert.
Abweichend von § 50 SGB X sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach Satz 1 berücksichtigende Kosten der Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten zur Heizungs- und Warmwasserversorgung. nicht zu erstatten
was heißt das denn?
Gibt es seit 1. Juli 2011 nicht andere Richtlinien??
Ich meine hat sich das Gesetz nicht verändert?
Ich würde mich freuen mit dir mich aus zu tauschen, denn
wenn du mit deiner Klage Erfolg gehabt hast dann würde
ich gerne wissen wie dein Fall genau war....ergo
haben sie dir die EM Rente nicht angerechnet bei HLU §27a BVG?
Und was haben sie dann nicht bezahlt?
Die Wohnung oder Heizkosten?
Was genau wurde von Behörde nicht bezahlt, denn ich denke
dass man nicht so einfach EM Rente bekommt und noch dazu volle Leistung
von HLU §27a BVG denn man bekommt die ja normal nur, wenn man keinerlei Einkommen/Vermögen hat....EM Rente ist Einkommen und nicht geschützt....
Du wärest der erste, der da eine Klage gewonnen hat...
Kannst du mir bitte dein Aktenzeichen deiner Klage nennen?
Ich würde das gerne in meinem Widerspruch erwähnen, danke!