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Beihilfe bei Opferentschädigung...angeblich Berechnung falsch...

G

Gast

Gast
EM -Rente ist an allen Behörden Einkommen und soweit ich weiss wird an H4 ,SGBIIX voll angerechnet, darum EM-rente dann Grundsicherung, aber Kein Hartz 4, oder Wohngeld .

aber du bekommst OEG Leistung kein BSA, Kein Ausglr. dann wird die Nix angerechnet, Kämpfe weiter bitte Klage Einsweilige Verfügung
 

Vermisst

Aktives Mitglied
aber du bekommst OEG Leistung kein BSA, Kein Ausglr. dann wird die Nix angerechnet, Kämpfe weiter bitte Klage Einsweilige Verfügung
Hallo Gast, die Leistung die ich bekomme heißt
§27 aBVG und nennt sich ergänzende Hilfe Lebensunterhalt und dann ist da ein Kreuz bei OEG drin und meine Beträge sehen aus als wenn ich Kriegsopfer wäre...
Zumindest auf meinem Bescheid stehen auch § für Kriegsopfer....
Wie kommst du drauf, dass bei mir nix angerechnet wird???
Weil ich derzeit kein BSA und Ausgleichsrente bekomme??
Meine Erwerbsminderungsrente ist KEINE OEG Leistung.
Meine OEG Grundrente kann man eh nicht auf den Bescheid finden, die steht
gar nicht drauf.
Kannst du mir das bitte näher erklären?
Danke!
 
G

Gast

Gast
klar Vermisst hier ist genaue Text für dich ich kenne mich sehr gut aus mit dein Leistung die du bekommst § 27a (Ärgenzende Hilfe zum LU

ergänzende Hilfe zum LU ist beschädigten und Hinterbliebenen zu erbringen, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem einzusetzenden Einkommen ( hier dein EU -Rente ) und Vermögen
das haste bestimmt nicht- bestritten werden kann. Für die ergänzende Hilfe zum LU gelten die bestimmungen des Dritten Kapitels des zwölften Buches SGB unter Berücksichtigung der besonderen Lage des Beschädigten oder Hinterbliebenen entsprechend. Abweichend von § 50 SGB X sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach Satz 1 berücksichtigende Kosten der Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten zur Heizungs- und Warmwasserversorgung. nicht zu erstatten satz 3 gilt nicht in Falle des § 45 Abs 2 Satz 3 des Zahnten Buches SGB oder

wenn neben der Leistung nach satz 1 gleichzeigtig Wohngeld nach dem WGG geleistet wird.

du bekommst kein Wohngeld dir darf nix was abgezogen werden ,


hier haben wir gleiche Fall gehabt aber widerspruch .Klage hat Erfolg gebracht.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast, wie willst du denn dann den Bedarf errechnen?
Nehmen wir an ich bekomme 652 Euro EM Rente und ich habe noch
ein Kind.
Wie willst du dann den Bedarf errechnen, vor allen wenn du
dabei denkst, dass HLU nur gezahlt wird wenn absolut kein Einkommen
da ist,...und ich habe Einkommen eben EM Rente.
Ich akzeptiere sogar dass mir jemand einen Teil der EM Rente einrechnet,
wurde ja bisher gemacht aber mir soll die EM Rente nun voll angerechnet
werden, ohne Freibeträge, nur der Betrag f. Versicherung von 30 Euro rum
wird akzeptiert.
Abweichend von § 50 SGB X sind 56 vom Hundert der bei der Leistung nach Satz 1 berücksichtigende Kosten der Unterkunft, mit Ausnahme der Kosten zur Heizungs- und Warmwasserversorgung. nicht zu erstatten
was heißt das denn?
Gibt es seit 1. Juli 2011 nicht andere Richtlinien??
Ich meine hat sich das Gesetz nicht verändert?
Ich würde mich freuen mit dir mich aus zu tauschen, denn
wenn du mit deiner Klage Erfolg gehabt hast dann würde
ich gerne wissen wie dein Fall genau war....ergo
haben sie dir die EM Rente nicht angerechnet bei HLU §27a BVG?
Und was haben sie dann nicht bezahlt?
Die Wohnung oder Heizkosten?
Was genau wurde von Behörde nicht bezahlt, denn ich denke
dass man nicht so einfach EM Rente bekommt und noch dazu volle Leistung
von HLU §27a BVG denn man bekommt die ja normal nur, wenn man keinerlei Einkommen/Vermögen hat....EM Rente ist Einkommen und nicht geschützt....
Du wärest der erste, der da eine Klage gewonnen hat...
Kannst du mir bitte dein Aktenzeichen deiner Klage nennen?
Ich würde das gerne in meinem Widerspruch erwähnen, danke!
 
G

Gast

Gast
ich kann dir mein Klage hier nicht geben , aber bei mir wurde EU -rente nicht Voll angerechnet worden habe § HLU bekommen, du musst klagen anders geht nicht . du hast Anrecht § 27a BVG, klar geregelt
 
G

Gast

Gast
ja schneehasen das ist Leider so Jeder Sachbearbeiter anders es gibt kein Klare Gesetzte deswegen rennen wir von einem Anwalt zum anderen. z.b ich war der Auffasung dass die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetzt Aus -und Grundrente auch der Ausgleichrente weil beide für Schaden am Körper erbracht sind es ist ein deutig Lese Bitte § 32 BVG Ausgleichrente. das wird bei manchen Behörden an Harzt 4 angerechnet auch bei HLU , aber ich Kenne Personen bei den diese NICHT angerechnet werden, jeder denkt und Handelt anders gesetzte nicht Klar , man ist an ein Gute Laune der SB abhängig. warum Klagt keine verstehe ich nicht , ich bin vollkemmen überzeugt das die Ausgleichrente genau so wie Grundrente geschütz und nirgendwo angerechnet werden darf. ABER h4 rechnet bei einige doch bei einigen NICHT.


der Rechstanwalt hat gesagt dass die Ausgleichrente angerechnet wird, weil die einkommensabhägig ist ok aber das § 32 BVG ist auch definiert. und das Jobcenter hat bei Meinem Bekannten dies NICHT angerechnet , haben sogar darauf hingewiesen , das es Ausgleichrente angerechnet werrden muss Sie sagte NEIN nur EU -Rente wird angerechnet , das alles wundert mich , und der RA hat keine ahnung gehabt.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast, erst beschreibst du EM Rente wurde gar nicht angerechnet,
nun schreibst du sie wurde teilweise angerechnet.
Welche Beträge wurden dort berechnet?
Hast du dauerhaft EM Rente oder befristet?
Ich denke das ist auch ein Grund??:confused:
Manche SB sagen dass man bei dauerhaft Rente wohl andere Berechnung hat...
Wäre nett, wenn du beschreibst welche Begründung du bei Klage gemacht hast.
Denn ich kann keine Klage machen wenn ich keine Begründung habe...
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Vermisst,

Manche SB sagen dass man bei dauerhaft Rente wohl andere Berechnung hat...
Wäre nett, wenn du beschreibst welche Begründung du bei Klage gemacht hast.
Denn ich kann keine Klage machen wenn ich keine Begründung habe...
Das glaube ich nicht, das hat etwas mit dem Alter und allenfalls mit der Steuerfreibeträgen zu tun. Die Erwerbsminderungsrente geht ja mit dem Erreichen der Altersgrenze in die normale Altersrente über.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Vermisst,

ich habe wirklich jetzt den Qualm über dem Kopf stehen.
Aber ich sehe mich mit der Antwort an dich bestätigt.
Also wäre deine Grundrente nicht anzurechnen.

Schau mal hier:

Wenn Sie Informationen über die Höhe der Anrechnung
von Renten und über zu berücksichtigende Freibeträge
benötigen, erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen
Träger der Grundsicherung nach dem SGB II.

Ausnahmen
Bestimmte Renten werden nicht auf die Leistungen nach
dem SGB II angerechnet und führen somit nicht zu einer
Minderung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bzw.
Sozialgeld. Dies sind z.B.:
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
(BVG)
- Grundrenten, die in Anwendung des BVG gezahlt
werden (z. B. für Wehr-/ Zivildienstopfer, Opfer von
Gewalttaten, Impfgeschädigte).
Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/Infoblatt-Alg2-Renten.pdf
 

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