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Unglaubwürdiger Wulff muss gehen

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@primavera7
Und ? Beantwortest Du mir auch meine Frage ?
Danke. 🙂
Nun, wer sich in diesem Forum angeblich einer Inquisition unterziehen muss, der muss doch wohl auch hier zugegen (gewesen) sein, nicht wahr? Wo kein Beklagter, da kein Richter. 😉 Ob Wulff hier vorher auch reiche Freunde und finanzielle Vorteile gesucht hat? Statt dessen wird er vom bösen Manuel an den Pranger gestellt, der arme Mann. Als ob er mit seinr tattooverzierten, überehrgeizigen Betty, die ihn mit dem ältesten Trick der Welt in die Ehe gelockt hat, nicht schon genug gestraft wäre.

Ich frage mich nur die ganze Zeit, wer von uns ist Wulff? Hinter welchem Nick verbirgt sich das Staatsoberhaupt? Vielleicht bin ich es gar selbst und habe es vor lauter Wulffen nur noch nicht bemerkt? 😕
 
Zuletzt bearbeitet:
In seinem jüngst erschienenen Aufsatz "Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?" kommt Professor Dr. Hans Herbert von Arnim unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen (Hervorhebungen von mir):
...Alles spricht dafür, dass Bundespräsident Wulff während
seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident gegen das
Verbot verstoßen hat, Geschenke in Bezug auf sein Amt anzunehmen

(§ 5 IV NdsMinG und die 2007 und 2009 von der
Regierung Wulff erlassenen Verwaltungsvorschriften über
Minister- und Beamtenkorruption). Das Geschenk bestand in
der Hinnahme des zinsgünstigen Kredits der Familie Geerkens,
der Bezug auf das Amt wurde durch die wiederholte
Mitnahme des Egon Geerkens zu Auslandsreisen des Ministerpräsidenten
hergestellt. Diese erfolgten in unmittelbarem
zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage des Kredits und
seiner Gewährung.
Beides, das Vorliegen eines Geschenks
und den Amtsbezug, lässt Wulff durch seine Anwälte zwar
bestreiten. Das erscheint aber nicht nachvollziehbar.
Übrigens: Sollte Geerkens von Wulff wirklich allein „aus
Freundschaft“ mitgenommen worden sein, wäre das als
rechtswidrige Vetternwirtschaft ebenfalls rechtswidrig.
Der
Ministerpräsident darf als Amtsträger von Verfassungs wegen
allein gemeinwohlorientiert handeln.
Möglicherweise liegt im Nichterwähnen des angeblich von
Edith Geerkens gewährten Kredits auch ein Verstoß gegen
Art. 24 I NdsVerf, wonach die Regierung verpflichtet ist,
Anfragen von Abgeordneten im Landtag grundsätzlich „nach
bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
Eine gerichtliche Klärung könnte durch den NdsStGH erfolgen.
Vor diesem könnte Christian Wulff auch nach Aufgabe
seines Ministerpräsidentenamts, also auch jetzt noch, wegen
vorsätzlicher Verletzung der Landesverfassung und eines
Landesgesetzes angeklagt werden (Art. 40 NdsVerf).
...
Auch eine Art „Selbstanzeige“ des Bundespräsidenten beim
NdsStGH ist rechtlich möglich. Wenn Wulff es mit seinen
wiederholten Erklärungen, er habe stets legal gehandelt, ernst
meint, liegt es für ihn eigentlich nahe, einen entsprechenden
Antrag beim Staatsgerichtshof zu stellen und auf diese Weise
eine gerichtliche Reinigung vom Vorwurf, er habe gegen das
niedersächsische Ministergesetz und die Landesverfassung
verstoßen, anzustreben.
2. Strafrechtliche Korruptionsvorschriften
Vieles spricht auch dafür, dass Wulff als Ministerpräsident
zusätzlich gegen das strafrechtliche Verbot, „für die Dienstausübung
einen Vorteil“ anzunehmen, verstoßen hat: Vorteilsannahme
im Amt (§ 331 StGB), die dem ministerrechtlichen
Verbot in weiten Teilen entspricht. Der Ministerpräsident
war Amtsträger im Sinne dieser Vorschrift. Der zinsgünstige
Kredit war ein Vorteil, und die Mitnahme des Egon
Geerkens erfolgte in Ausübung des Ministerpräsidentenamtes.
Dass die Kredithingabe auch “für“ die Dienstausübung
erfolgte, legen der enge zeitlichen Zusammenhang
zwischen beiden und einer Reihe weiterer Indizien nahe.

Den Verstoß gegen § 331 StGB bestätigt auch ein Vergleich
mit dem Fall des Utz Claassen. Der BGH hatte seinen Freispruch
durch das LG wegen § 333 StGB, der Parallelvorschrift
zu § 331, gerade „noch“ bestätigt. Der Fall Wulff ist –
nach den vom BGH als relevant anerkannten Indizien wie
der Art des Geschehens, der Höhe und der Verheimlichung
des Vorteils – aber sehr viel gravierender, so dass hier die von
Claasen geschrammte Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten
sein dürfte.

...
Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, dass auch Verstöße
gegen die noch gravierenderen Vorschriften der Bestechlichkeit
und der Bestechung (§§ 332 und 334 StGB) in Betracht
kommen.
...
Es geht also nicht mehr nur um schlechte Kommunikation,
um die unvollständige Information des Landtags (die allerdings
die Landesverfassung verletzt haben kann) oder um
den Verstoß gegen das Ministergesetz, es geht um eine Straftat.

3. Versuch einer Einordnung
Jetzt wird wohl auch deutlich, warum Wulff den Geerkens-
Kredit mit so großer Energie lange zu verheimlichen suchte,
warum er dann die Tatsachen nur scheibchenweise einräumte,
meist nur das, was sich ohnehin nicht mehr verbergen ließ,
und sich lange nicht persönlich vor der Berliner Presse äußerte,
sondern nur über seine Anwälte. Jetzt wird auch klar,
warum Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz
ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung
intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits
durch die Bildzeitung vom 13. 12. 2011 in letzter Sekunde
noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren. Denn
die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen
Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern
den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes,
sondern auch einer strafbaren Handlung und
damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig
gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen,
sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung
praktisch unmöglich zu machen.
Auch bei seiner öffentlichen
Entschuldigung vom 22. 12. 2011 bei der er keine Fragen der
Journalisten zuließ, und in seinem Fernseh-Interview mit
ARD und ZDF Anfang Januar 2012 räumte Wulff nicht etwa
einen Gesetzes- oder Verfassungsverstoß ein, sondern suchte
den Eindruck zu erwecken, alles sei legal gewesen.

...
Die Staatsanwaltschaft muss – trotz des Immunitätsschutzes des
Bundespräsidenten hinsichtlich der Straftaten – prüfen, ab
wann sie für ihr weiteres Vorgehen gegen Wulff die Genehmigung
des Bundestages einholen muss, und diese dann auch
einholen...
Von Arnim machte gestern bei Maischberger (ARD) deutlich, dass die Staatsanwaltschaft auch beim Bundestag eine Aufhebung der Immunität Wulffs erwirken muss.

Der gesamte Aufsatz ist hier nachzulesen: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_03.pdf

Von Arnim lehrt als entpflichteter Universitätsprofessor an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und ist Mitglied
des dortigen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Er hat
mehrere wissenschaftliche Werke über Korruption und ihre Bekämpfung
herausgegeben.


 
Zuletzt bearbeitet:
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Zitat von primavera7
Ich frage mich nur die ganze Zeit, wer von uns ist Wulff?



Da bist DU ja mein Liebling!!😀

Küsschen von Bettina an Chrischiiiii...:herz:


@Manuel

Du lässt nach...bitte den angeblichen VIP-Vertrag von Bettina's Autokauf nachreichen!
*so geht das aber nicht!*

LG

Aloha
 
Das hat er doch noch gar nicht mitgekriegt......
( Ich vermisse eh noch seinen Beitrag zu diesem gestrandeten Schiff ( Costa Cordalis oder so ) - da hat mindestens ein Personal von 800 Leuten versagt. Kann ja nicht sein, daß die jemals nochmal auf ein Schiff dürfen. Prügelstrafe für den Käpt`n, usw. usw. )
Wulff soll ja wohl auch damals im Kindergarten von einem anderen Kameraden eine Watschelente billiger gekriegt haben.....😀
 
Wulff soll ja wohl auch damals im Kindergarten von einem anderen Kameraden eine Watschelente billiger gekriegt haben.....😀
:daumen:
Ja... ob nun eine oder 500.000 wo ist da der Unterschied, wird er sich sagen und weiter watscheln.😀
Da fällt mit dies Grüne Bendit ein. Der ist wahrlich auch nicht ohne, wie man unten nachlesen kann. Doch wen kümmert es, dass solch ein Pädo in der Politik ist? Niemanden. Übrigens die Franzosen auch nicht. Dreck am stecken zu haben, ist scheinbar ein Pflichtkür. Wer also Herrn Wullf an die "Karre" fahren will, muß erstmal seinen Dreck beseitigen. 😀
Am besten wir backen uns unsere Politiker/innen selber. Natürlich 100% Bio. Logisch.

Wenn man das ließt, da wird einem mehr als schlecht.
Pädophile Vergangenheit des Daniel Cohn-Bendit
Aber das ist ja alles nicht so schlimm, sind ja bloß Kinder die sich nicht wehren können.

Die haben doch alle eine "Leiche" im Keller. Wenn diverse Verjährungsfristen vorbei sind, werden wir es in deren Memoaren lesen können was wirklich war.
 
Na ja, asbach-uralt. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft damals ermittelt. Es war aber nichts dran.

Ich bin schon der Ansicht, daß aufgeklärt werden muß. Einfach alles unter den Tisch kehren, geht nicht.
 
klar ist das asbach. Aber besser macht es das deswegen nun auch nicht. Auch klar. Nur was für Personen haben wir da oben an der Spitze? Das ist doch die aktuelle Frage für mich.

Ich kam ja auch nur drauf, weil ich mich fragte; wer für Wullf in frage kommen könnte.
 
Das ist nun wirklich gar nicht wichtig. Es gäbe sicher gerade genug Leute, die das machen könnten.

Was schlimmer ist, sind Deine seltsamen Ansichten dazu. Du kannst eben nicht im geringsten belegen, daß alle Politiker Dreck am Stecken hätten. Genau damit trägst Du nämlich zur Politikverdrossenheit bei - und zwar ohne Beweis. Und Du machst eine Presse schlecht, die sehr, sehr viele Fälle aufgedeckt hat. Ich erinnere mal an Guttenberg, Kohls schwarze Kassen, Schäubles Bareinnahme, Kiesingers Nazi-Mitgleidschaft, Filbinger, Öttinger, Koch-Mehrin usw. usw. Die Latte ist ( über die Jahrzehnte! ) sehr lang, und es war eben niemand anders als die Presse, die alles ans Licht brachte. Und das ist gut so.

Das Argument "wer sollte es denn sonst machen" ist natürlich noch eine Spur dämlicher.
Schicken wir Beckenbauer wieder aufs Feld, weil Lahm nicht fußballspielen kann?😀
 
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