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Sexueller Missbrauch von Kindern - Vorladung Polizei als Zeuge

D

Dio Nysos

Gast
Hallo zusammen,

ich benötige dringend Rat, ich weiß nicht, was ich tun soll bzw. was das Richtige ist.
Vorab.. ich bin mittlerweile ein 25-jähriger junger Mann.

Ich habe eine Vorladung vom Polizeipräsidium bekommen:

"In der Ermittlungsache
Sexueller Missbrauch von Kindern - Handlungen gem. § 176 Abs. 4 Nr. 2 am xx.xx.xxxx
in xxxxx

ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich."

Ich wusste zunächst nicht, was Sache ist und habe sofort zum Telefon gegriffen, um Mutter
anzurufen. Sie sagte mir, dass meine Tante wohl Anzeige wg. sexuellen Missbrauch von Kindern
gegen meinen Stiefvater erstattet hat. (Sie haben sich erst kürzlich total zerstritten.)

Die Sache ist, ja, leider ist an den Anschuldigungen was dran. Mein Stiefvater hat meine Schwester
und mich, als wir ca. 12-13 Jahre jung war, UNABHÄNGIG voneinander, intim berührt.
(Ich möchte es nicht weiter ausführen)
Meine Schwester hat "ihren" Fall auch zur Anzeige gebracht, kurze Zeit später aber die Anzeige wieder zurückgezogen.
Ich sollte auch eine wichtige, vllt. nicht unbedeutene Info beischreiben: er ist Alkoholiker und war auch
an den "Tattagen" total betrunken.
Nun, ich habe es meiner Tante vor etwa 4 Jahren erzählt. Ich habe es ihr nicht erzählt, weil ich damit
nicht klar kam.. nein, ich habe es ihr nur erzählt, weil keiner aus der Familie meiner Schwester glauben wollte,
weil diese leider oft gelogen hat. Damit kam ich nicht klar, dass sie in dem Fall als Lügnerin dargestellt wird.

Meine Tante hat es dann meiner Mutter erzählt. Ich habe lang und länger mit ihr darüber gesprochen und ihr
gesagt, dass dieser "Tag" mein Leben nicht beeinflusst und ich nicht möchte, dass sie sich scheiden lässt und
wohl nie wieder einen Mann findet (Sie ist leider ebensfalls Alkoholikerin).
Die Hoffnung war einfach, dass mein Stiefvater von seinen Schandtaten wirklich nicht mehr wusste und es
jeweils "nur" 1x gemacht hat. Dazu kommt, dass ich mich mit ihm, aus Liebe und Rücksicht zu meiner Mutter,
mittlerweile arrangiere, auch wenn er nicht immer korrekt zu uns war.
Leider habe ich zurzeit keinen Kontakt zu meiner Schwester und kann nicht sagen, ob sie ebenfalls eine
Vorladung bekommen hat oder es in der Sache nur um meinen Fall geht.

Jetzt benötige ich Rat.

Was soll ich tun? Wenn es zur Verhandlung kommt, hat er nunmal schlechte Karten, weil ich vor Gericht grundsätzlich nicht lügen würde.
Aber der Polizei kann ich doch erzählen, dass meine Tante, salopp gesagt, schlecht geträumt hat bzw. nicht damit klarkommt, dass sie selber keinen Lebensgefährten an ihrer Seite hat und meine Mutter die Ehe madig machen will.
Aussage gegen Aussage - auf Gutachten etc. habe ich auch keine Nerven, habe damit einfach abgeschlossen!
Meine Schwester wird auch keine Aussagen machen wollen. Sie hat weitaus andere Probleme. Mag makaber klingen, ist aber so.

Ich bitte um Verständnis, wenn etwas nicht nachzuvollziehen bzw. umständlich erklärt ist, bin momentan ziemlich durcheinander.

Viele liebe Grüße

Dio Nysos
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Dio Nysos,

davon rate ich dir dringend ab, denn indirekt bezichtigst du deine Tante der falschen Anschuldigung. (Strafbar)
Das wäre damit eine Lüge und wiederum für dich strafbar.

Ich muss dir nur sagen, ich finde das als das Allerletzte was du machst.
Da hat eine Frau das Rückrad einen Schänder anzuzeigen und du möchtest sie als Lügnerin hinstellen und eine Strafverfolgung vereiteln?

Rhenus
 
C

chrismas

Gast
Wenn du schon nicht für dich dahingehen willst, dann mache es wenigstens für deine Schwester, denn wenn sie schon immer rumgelogen hatte etc, dann wird das nicht so spurlos an ihr vorbeigegangen sein.

Und Ansonsten gilt, einer Vorladung der Polizei musst du niemals folge leisten. Erst wenn die vom Staatsanwalt kommt oder vom Gericht bist du dazu verpflichtet, egal als ob Zeuge oder Beschuldigter.
 

Neko

Aktives Mitglied
Ich muss dir nur sagen, ich finde das als das Allerletzte was du machst.
Da hat eine Frau das Rückrad einen Schänder anzuzeigen und du möchtest sie als Lügnerin hinstellen und eine Strafverfolgung vereiteln?
Wenn ich ihn richtig verstehe, geht es ihm mehr darum, dass er sich - auch ein Opfer, bitte nicht vergessen - damit nicht mehr auseinandersetzen möchte. Wenn es jetzt zum Prozess kommt, wird alles neu ausgewühlt und vorgetragen und er muss die unangenehme Erinnerung noch ein Mal durchmachen. Ich war zum Glück nie in dieser Situation, aber ich kann mir vorstellen, dass man diesen Stress, diesen Schmerz einfach nicht (noch mal) durchmachen möchte.

@Dio Nyso:
Ich würde deine Tante fragen, ob sie deine Schwester da mit reingezogen hat. Wenn nicht und sie nichts davon weißt, dann musst du entscheiden, ob es für deine Schwester besser ist, auch nicht mehr daran erinnert zu werden. Allerdings hat Rhenus Recht und du solltest bedenken, dass eine Falschaussage oder Anschuldigung dieser strafbar ist.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Neko,

Wenn ich ihn richtig verstehe, geht es ihm mehr darum, dass er sich - auch ein Opfer, bitte nicht vergessen - damit nicht mehr auseinandersetzen möchte. Wenn es jetzt zum Prozess kommt, wird alles neu ausgewühlt und vorgetragen und er muss die unangenehme Erinnerung noch ein Mal durchmachen. Ich war zum Glück nie in dieser Situation, aber ich kann mir vorstellen, dass man diesen Stress, diesen Schmerz einfach nicht (noch mal) durchmachen möchte.
Ja man kann für alles und jedes eine Entschuldigung finden.
Doch wenn ein Teufelskreis nicht durchbrochen wird!??
Müssen halt die anderen auch leiden, oder?

Und zwischen nichts sagen und eine falsche Anschuldigung machen, ist für mich ein ganz großer Unterschied. Das ist infam!

Also die Frage an dich:
Habe ich das moralische Recht, meine Befindlichkeit als Opfer, über das der anderen Opfer zu stellen?
Hier stellt sich auch eine Grundsätzlichkeit, was ist wenn sich sein Verhalten (Täter) nicht ändert?
Macht man sich nicht moralisch mitschuldig, wenn das verhindern werden könnte?


LG
Rhenus

Und grüß mir Stuttgart. Hab ich in lieber Erinnerung.:)
 
R

Real

Gast
Soweit ich informiert bin, geht es gar nicht, dass man eine erstattete Anzeige wegen sexuellen Missbrauch zurück ziehen kann, weil dies ein öffentliches Delikt ist - oder so.

Merkwürdig finde ich, dass du deine Tante hier so in die Pfanne hauen willst und den Stiefvater damit schützt. Ich kann mir vorstellen, dass er auch bei anderen sexuelle Handlungen vorgenommen hat.

Zudem kommt auch noch dazu, was unter sexuellem Missbrauch hier zu verstehen ist.
 

Rhenus

Urgestein
Ja richtig Real,
Soweit ich informiert bin, geht es gar nicht, dass man eine erstattete Anzeige wegen sexuellen Missbrauch zurück ziehen kann, weil dies ein öffentliches Delikt ist - oder so.
doch steht und fällt das mit Zeugenaussagen.

Nicht die Tante verklagt, sondern ggf. der Staatsanwalt.

Was ist das für ein Zeichen, wenn solche Leute noch auf Staatskosten freigesprochen würden.
Und man sollte vor allen Dingen, so wurde ja auch im Kachelmann Fall argumentiert, nicht vergessen, dass dieser Fall in eine Statistik einfließt, als ungerechtfertigte Beschuldigung.
So als wäre das gar nicht geschehen.

LG
Rhenus
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Kinder) ist nach Mord das abscheulichste Verbrechen.
Mit dieser Tat zerstört man ein Leben da die Opfer Zeitlebens unter den Folgen leiden werden.
Daher ist er sowie jedes Gewaltverbrechen auf das schärfste zu verurteilen und zu ahnden.
Jemand der einen Sexualstraftäter vor dem Zugriff der Staatsorgane schützt stellt sich mit dem Täter auf eine Stufe der moralischen Leiter.
Denn das Wissen um eine sollche Tat aber das nichts unternehmen oder gar wegschauen ist ebenso verabscheuungswürdig wie die Tat selbst.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Vielleicht überlegst du auch, warum deine Schwester grad so heftig andere
Probleme hat?
Kann es sein, dass sie doch öfters angefasst wurde
aber es verdrängt hat oder verdrängen möchte??
Ich denke, bleib bei der Wahrheit und du fährst damit richtig.
Ich akzeptiere, wenn du für dich entscheidest, deine Erlebnisse
nicht zu erzählen, aber bitte rede die Wahrheit über das,
was du weißt....z.B. wegen deiner Schwester etc....
Kann ja sein, dass deine Schwester im Inneren diesen Menschen
sehr verachtet und möchte, dass er seine gerechte Strafe bekommt?
Ich wäre damals dankbar gewesen, wenn jemand aufgestanden wäre
und die Wahrheit gesprochen hätte....mir wurde mein Leben lang
nicht geglaubt und nur weil es Menschen gibt, die nicht
wahrhaben wollen, was nicht sein darf...
 

Neko

Aktives Mitglied
Und zwischen nichts sagen und eine falsche Anschuldigung machen, ist für mich ein ganz großer Unterschied. Das ist infam!
Totally agree.

Also die Frage an dich:
Habe ich das moralische Recht, meine Befindlichkeit als Opfer, über das der anderen Opfer zu stellen?
Ja, finde ich schon. Denn es ist mein Leben und seine Schwester ist genauso erwachsen wie er - Jeder Mensch sollte für sich selbst entscheiden können. Ich finde es eher etwas überheblich, für andere mitbestimmen zu wollen.

Hier stellt sich auch eine Grundsätzlichkeit, was ist wenn sich sein Verhalten (Täter) nicht ändert?
Macht man sich nicht moralisch mitschuldig, wenn das verhindern werden könnte?
Ich finde es merkwürdig, dass der Großteil der Poster hier davon auszugehen scheint, dass der Stiefvater ein "Serientäter" ist und es schon fast selbstverständlich ist, dass er mehr als die zwei Male eine Straftat begangen hat/begehen wird. Nennt mich naiv, aber ich geh immer von der Unschuld eines Menschens aus, bis die Schuld bewiesen ist. D.h. ich gehe nicht davon aus, dass durch eine Nicht-Anzeige weitere Straftaten unterstützt werden.

Jedoch geht es bei der Frage von Dio Nysos nicht darum, ob eine Anzeige erstattet werden sollte oder nicht, sondern darum, wie er sich verhalten soll.

Ich sehe aktuell folgende Möglichkeiten:
* Seiner Tante einen Irrtum unterstellen -> (möglicherweise?) strafbar
* Mit seiner Schwester darüber reden -> Würde ihm wahrscheinlich weiterhelfen, damit riskiert er aber, dass sie an Dinge erinnert wird, die sie vielleicht bereits verdrängt oder verarbeitet hat.
* Die Aussage verweigern -> Sein gutes Recht, führt aber (sofern seine Schwester nicht beteiligt ist) zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.
* Mit seiner Tante darüber reden -> Ändert nichts an der Tatsache, dass die Anzeige bereits im Raum steht, oder? Ich kenne mich mit Rechten nicht so aus - kann man die Anzeige denn zumindest theoretisch zurückziehen?
* Aussagen, alles noch einmal durchmachen und dem Stiefvater seine gerechte Strafe zuführen

Habe ich was übersehen?

Und grüß mir Stuttgart. Hab ich in lieber Erinnerung.:)
Na ja, Stuttgart war bestimmt schon mal schöner als heute ;)
 

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