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Keine Unterstützung von Eltern..

Wo hast du das her?? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld! Es ist aus pädagogischen Gründen allenfalls sinnvoll, Taschengeld zu geben, aber ein "muss" ist in keinem Paragrafen geregelt.

Der Unterhaltspflicht kommen die Eltern nach, indem sie ihrem Kind eine Unterkunft in ihrer Wohnung, Verpflegung und Kleidung zur Verfügung stellen. Das machen sie. Mehr muss vom Gesetzgeber her nicht sein. Eine Rechtsberatung oder das Jugendamt werden die Eltern bestimmt nicht zwingen, den Freund ihrer Tochter in den eigenen 4 Wänden ertragen zu müssen.

den Paragraphen würd ich gern sehen...
 
den Paragraphen würd ich gern sehen...

Welchen? Den hier?
Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
§1612 BGB
 
Und jetzt hat sie zu mir gesagt,das wenn ich 18 bin,meine Sachen packen soll, und weg soll...dann ist ihr aufgefallen das sie Unterhalt zahlen muss und meinte ich soll doch hier bleiben
Deine Eltern, und zwar beide, sind nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn du dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindest, anderenfalls musst du schon sehen, wie du dich selbst versorgst. Falls du erneut nach § fragst, , es gibt dazu Urteile, die kann man ergoogeln.
 
18.Geburtstag

Wenn sie rausgeworfen wurde ,ihr eindeutig gesagt wurde
"Wenn Du 18 bist, ist für Dich hier kein Platz mehr!" ,
war das bereits die Entscheidung der Art der Unterhaltsgewährung.

Ich glaube NICHT ,daß sie sich da auf zig "Änderungen der Meinung" einlassen muß--allein die UNSICHERHEIT einer Bleibe ,das jederzeit erneute "Rauswurfdrohen" ist eine "Unzumutbarkeit" .

Ich würde UNBEDINGT die Ausbildung durchziehen, falls JETZT gejobbt wird würde ich dann später die Ausbildung fortsetzen.

Wenn der jetzige Lohn für Notunterkunft/Essen reicht,gibt es am 18.Geburtstag KEINEN Grund fürs Bleiben. Es sind dann jetzt "Übergangsmonate" ,wo sowieso kein Unterhaltsanspruch bestünde?!
Der Unterhaltsanspruch lebt dann erst wieder auf,wenn die "erste Ausbildung" fortgesetzt wird.

Dann KÖNNTEN die Eltern zwar erneut "anbieten" ,ihre Unterhaltspflicht über "Naturalleistung"
zu erbringen--aber -- wenn weiter kein Familienfrieden herscht,wenn "Bedingungen" gestellt werden und diese mit dem Unterhalt "ursächlich verknüpft" werden.hat man einen triftigen Grund,daß man NICHT weiter im Elternhaus wohnt.

Statt zum JA würde ich zu einer korrekten Rechtsberatung gehen.

Sobald sie 18 ist und ein "eigenes Zimmer" hat, müssen die Eltern den Besuch gestatten--es sei denn,der Besucher randaliert etc. Das "Hausrecht" greift dann nur,wenn der Besuch den "Hausfrieden gefährdet"

Zur "Wohnraumnutzung" gehört der "normale Gebrauch"--> also auch das Empfangen von Besuchern --und das Zimmer wäre DANN natürlich auch tabu für die Eltern .

Wann ist der 18.Geburtstag ?
Ist jetzt die Schule definitiv abgebrochen worden ?
Gäbe es überhaupt irgendwo ein Obdach?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Eltern, und zwar beide, sind nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn du dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindest, anderenfalls musst du schon sehen, wie du dich selbst versorgst. Falls du erneut nach § fragst, , es gibt dazu Urteile, die kann man ergoogeln.


ich geh noch zur schule...bis zum nächsten sommer bin ich im abi.
 
AW: 18.Geburtstag

Wenn sie rausgeworfen wurde ,ihr eindeutig gesagt wurde
"Wenn Du 18 bist, ist für Dich hier kein Platz mehr!" ,
war das bereits die Entscheidung der Art der Unterhaltsgewährung.

Ich glaube NICHT ,daß sie sich da auf zig "Änderungen der Meinung" einlassen muß--allein die UNSICHERHEIT einer Bleibe ,das jederzeit erneute "Rauswurfdrohen" ist eine "Unzumutbarkeit" .

Ich würde UNBEDINGT die Ausbildung durchziehen, falls JETZT gejobbt wird würde ich dann später die Ausbildung fortsetzen.

Wenn der jetzige Lohn für Notunterkunft/Essen reicht,gibt es am 18.Geburtstag KEINEN Grund fürs Bleiben. Es sind dann jetzt "Übergangsmonate" ,wo sowieso kein Unterhaltsanspruch bestünde?!
Der Unterhaltsanspruch lebt dann erst wieder auf,wenn die "erste Ausbildung" fortgesetzt wird.

Dann KÖNNTEN die Eltern zwar erneut "anbieten" ,ihre Unterhaltspflicht über "Naturalleistung"
zu erbringen--aber -- wenn weiter kein Familienfrieden herscht,wenn "Bedingungen" gestellt werden und diese mit dem Unterhalt "ursächlich verknüpft" werden.hat man einen triftigen Grund,daß man NICHT weiter im Elternhaus wohnt.

Statt zum JA würde ich zu einer korrekten Rechtsberatung gehen.

Sobald sie 18 ist und ein "eigenes Zimmer" hat, müssen die Eltern den Besuch gestatten--es sei denn,der Besucher randaliert etc. Das "Hausrecht" greift dann nur,wenn der Besuch den "Hausfrieden gefährdet"

Zur "Wohnraumnutzung" gehört der "normale Gebrauch"--> also auch das Empfangen von Besuchern --und das Zimmer wäre DANN natürlich auch tabu für die Eltern .

Wann ist der 18.Geburtstag ?
Ist jetzt die Schule definitiv abgebrochen worden ?
Gäbe es überhaupt irgendwo ein Obdach?


Nein,ich habe die Schul nicht beendet..ich will es 100% zuende machen..und habe noch 1 jahr..
habe wegen dem finanziellen aspekten entschieden,nächstes jahr statt studium ,erstmal eine ausbildung zu machen um wenigstens einbischen geld zu verdienen ..
denn mit neben bei klappt bei mir nicht weil meine noten in den keller sinken würden..

ich könnte vllt.kurz zu meiner schwester,...aber sie hat 3 kinder und das wär mir auch etwas zu hart.
 
sry,ich hatte falsch zitiert ich meinte den wo meine eltern mir vorschreiben können,das ich mein freund nicht sehn darf..^^

Also, weisst du, verdreh hier nicht die Texte. Ich hatte geschrieben :
Eine Rechtsberatung oder das Jugendamt werden die Eltern bestimmt nicht zwingen, den Freund ihrer Tochter in den eigenen 4 Wänden ertragen zu müssen.

Deine Eltern haben das Hausrecht und damit das Recht zu bestimmen, wer in ihr Haus oder ihre Wohnung darf und wer nicht. Kommt dein Freund trotz Verbots zu dir, koennen deine Eltern ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
 
AW: 18.Geburtstag

Ich glaube NICHT ,daß sie sich da auf zig "Änderungen der Meinung" einlassen muß--allein die UNSICHERHEIT einer Bleibe ,das jederzeit erneute "Rauswurfdrohen" ist eine "Unzumutbarkeit" .

Und ich glaube, so ungenau wie sie hier mit Zitaten umgeht, so ungenau ist ihre Erzaehlung. Wie will sie den staendigen Meinungswandel ihrer Mutter beweisen, so dass das "Rauswurfdrohen" fuer einen Richter unzumutbar ist? Richter wissen sehr genau, wie Pubertierende einzuschaetzen sind.
 
Ab 18 ist sie nicht "pubertierend" -bzw.hätte DAS keine Auswirkung auf ihre Rechte.
Haben Deiner Meinung nach "Pubertierende" Spott verdient statt korrekter Behandlung?

Ob dann sie oder die Eltern einen besseren Eindruck auf einen Familienrichter machen würden,
bliebe abzuwarten.
Immerhin zieht sie ihre Schule durch ...

Richter können mitunter sehr gut seltsamen Eltern Paroli bieten ,nicht immer-aber oft...

Ab 18 ist dann auch das "Hausrecht" eben etwas anders zu handhaben - vorher ist ein Kind oft wirklich den putzigsten Lebensgewohnheiten der Eltern unterworfen.

KEINE Mitsprache hätten die Eltern (ab 16,glaub ich) ,bei der RELIGIONSWAHL .

Als 18jährige Schülerin stünden ihr im Rauswurf-fall aber evl. Schüler-Bafög-Leistungen zu,
die einer WG-Zimmersuche zuträglich wären. ((Hast Du schon mal Bafög berechnet,kiki ?))
 

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