Wenn sie rausgeworfen wurde ,ihr eindeutig gesagt wurde
"Wenn Du 18 bist, ist für Dich hier kein Platz mehr!" ,
war das bereits die Entscheidung der Art der Unterhaltsgewährung.
Ich glaube NICHT ,daß sie sich da auf zig "Änderungen der Meinung" einlassen muß--allein die UNSICHERHEIT einer Bleibe ,das jederzeit erneute "Rauswurfdrohen" ist eine "Unzumutbarkeit" .
Ich würde UNBEDINGT die Ausbildung durchziehen, falls JETZT gejobbt wird würde ich dann später die Ausbildung fortsetzen.
Wenn der jetzige Lohn für Notunterkunft/Essen reicht,gibt es am 18.Geburtstag KEINEN Grund fürs Bleiben. Es sind dann jetzt "Übergangsmonate" ,wo sowieso kein Unterhaltsanspruch bestünde?!
Der Unterhaltsanspruch lebt dann erst wieder auf,wenn die "erste Ausbildung" fortgesetzt wird.
Dann KÖNNTEN die Eltern zwar erneut "anbieten" ,ihre Unterhaltspflicht über "Naturalleistung"
zu erbringen--aber -- wenn weiter kein Familienfrieden herscht,wenn "Bedingungen" gestellt werden und diese mit dem Unterhalt "ursächlich verknüpft" werden.hat man einen triftigen Grund,daß man NICHT weiter im Elternhaus wohnt.
Statt zum JA würde ich zu einer korrekten Rechtsberatung gehen.
Sobald sie 18 ist und ein "eigenes Zimmer" hat, müssen die Eltern den Besuch gestatten--es sei denn,der Besucher randaliert etc. Das "Hausrecht" greift dann nur,wenn der Besuch den "Hausfrieden gefährdet"
Zur "Wohnraumnutzung" gehört der "normale Gebrauch"--> also auch das Empfangen von Besuchern --und das Zimmer wäre DANN natürlich auch tabu für die Eltern .
Wann ist der 18.Geburtstag ?
Ist jetzt die Schule definitiv abgebrochen worden ?
Gäbe es überhaupt irgendwo ein Obdach?