G
Gast
Gast
Hausrecht hat sie dann, wenn sie ihren Eltern Miete zahlen wuerde, sonst auch dann nicht, wenn sie ueber 18 ist. Gib nicht solche Fehlinformationen weiter.
Wenn die Mutter ihr Unterkunft und Verpflegung bietet, hat sie keinen Anspruch auf Bafoeg. Es gibt da auch keine Haertefallregelung. Wenn, dann geht es nur ueber das Jugendamt. es kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man ueber 18 ist. Wenn es aber so schlimm mit der Mutter ist, warum schaltet sie nicht jetzt schon das A ein?
Wenn die Mutter ihr Unterkunft und Verpflegung bietet, hat sie keinen Anspruch auf Bafoeg. Es gibt da auch keine Haertefallregelung. Wenn, dann geht es nur ueber das Jugendamt. es kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man ueber 18 ist. Wenn es aber so schlimm mit der Mutter ist, warum schaltet sie nicht jetzt schon das A ein?