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Keine Unterstützung von Eltern..

Hausrecht hat sie dann, wenn sie ihren Eltern Miete zahlen wuerde, sonst auch dann nicht, wenn sie ueber 18 ist. Gib nicht solche Fehlinformationen weiter.

Wenn die Mutter ihr Unterkunft und Verpflegung bietet, hat sie keinen Anspruch auf Bafoeg. Es gibt da auch keine Haertefallregelung. Wenn, dann geht es nur ueber das Jugendamt. es kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man ueber 18 ist. Wenn es aber so schlimm mit der Mutter ist, warum schaltet sie nicht jetzt schon das A ein?
 
weil ich gewissen stolz in der famielie hab..
ich könnte mich bei niemanden aus der famielie mehr sehen lassen...

ein Anrecht auf Bafög hab ich eh nicht,weil ich erstens noch zur Schule gehe und zweitesns mein Vater zuviel verdient.
 
raunende Geistergäste erheitern fein

😀 hihi...muß ein Nest sein-- Geister-Gäste im Tiefflug 😛

Bei RAUSWURF hat sie Anspruch auf Unterhalt als GELD ,DAS ist dann "Härtefall"..
Sie schrieb "Mutter fordert mich auf,ab 18 auszuziehen..".

Wenn das Wohnenlassen je nach Hormonstatus der Mutter und Mondphase schwankt, ist das KEINE Unterhaltsgewährung,da das Kind auf dem Schleudersitz wackelt.

Eine Unterhaltsgewährung darf nur vom AUSBILDUNGSSTATUS--nicht aber vom "Sich-liebhaben-stand" abhängen.

NÖTIGUNG ist auch dort nicht erlaubt.
Wenn Tochter wegen des "falschen Freundes" dann "Abzüge" bekäme ,hätten die Eltern ihre Rechte komplett falsch verstanden. Ein erwachsenes kind ist keine Marionette.
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"Nur übers JA" ist Q wie Quatsch--> z.B. ginge es viel fundierter übers Fam.gericht.

Das Hausrecht DER ELTERN ändert sich ggü.der Tochter--> dann ist die VOLLJÄHRIGE Tochter berechtigt, in IHREM ZIMMER Leute zu empfangen --sonst wäre der "gewöhnliche Gebrauch eines Wohnbereiches" nicht erfüllt.

DESHALB geht z.B. auch nicht das mitunter albernerweise praktizierte "Stromabschalten/Essensbegrenzen/Heizungsdimmen " ggü.VOLLJÄHRIGEN Kindern ,denen man das Bleiben im Elternhaus als "vollständig geleisteter Unterhalt" anrechnen will.
EiN KALTES ZIMMER wäre z.B. KEINE korrekte Wohnung.
Ein Lebensmittelrationieren ist AUCH dann eine "Nichtversorgung"...
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Das "Gib nicht.." ist lustig-->
LAIENFORUM--da "geb ich" weiter,wonach mir LUSTIG ist.

Vielleicht sollte ich mal einfach so lauter Konfusratschläge geben--als Gehirn-Training 🙂 ?

Danke für die Erheiterung @ noname-Gast-Geist
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@ kiki: es gibt auch SCHÜLER-Bafög --für volljährige Elft-Zwölftklässler z.B. !

Aber bei reichen Eltern natürlich nicht ,da ist der Staat nicht zahlungspflichtig.
Das JA auch nicht.
 
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