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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Sag mal Rocky,
du bist aber ziemlich früh auf den Beinen. Um diese Uhrzeit bin ich meistens kaputt ohne Ende, weil es mir so arg schwer fällt endlich mal zur Ruhe zu finden.
 
Eine Frage hätte ich noch, vielleicht kann sie beantwortet werden.

ich habe einen GDS von 40
wenn die Höherbewertung aufgrund von beruflichen Betroffensein vom VA vorgenommen wird, wird das dann ein GDS von 50 und wird auch dann die Ausgleichsrente bezahlt?

also das heißt: muss ich generell einen Schaden oder Schäden von GDS 50 haben um die AGR zu erhalten oder reicht 40 und Anerkennung von berufl. Betroffensein und dementsprechend Höherbewertung.

🙂
 
Hallo Rocky11

Angeblich kann mir das nur der Sachbearbeiter zuschicken und der bekommt es erst wenn es der ärztliche Dienst ausgewertet hat und das dauert wohl noch. Ich verstehe das ganze Hin und Her einfach nicht.

scheinbar sind wir wirklich die letzten


Grüße an alle

Guten Morgen Nichtaufgeber,

natürlich muss die Sachbearbeiter das Gutachten den medizinischen Dienst vorlegen, da diese einschätzen werden ob Du höher eingeschätzt wirst oder nicht. Das kann ja Deine Sachbearbeiterin nicht einfach von sich aus machen.

Ja, ich denke auch wir sind die einzigen, die noch aktiv hier sind. Ist jedoch sehr schade, dass sich die anderen nicht mehr zu Wort melden wenn sie ihre Sache durchhaben. Auf der anderen Seite kann ich es aber auch verstehen, da sie endlich Ruhe und Abstand finden müssen.

Stimmt, momentan stehe ich gegen 5 Uhr auf, weil sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Melde mich gleich noch mal.
 
Eine Frage hätte ich noch, vielleicht kann sie beantwortet werden.

ich habe einen GDS von 40
wenn die Höherbewertung aufgrund von beruflichen Betroffensein vom VA vorgenommen wird, wird das dann ein GDS von 50 und wird auch dann die Ausgleichsrente bezahlt?

also das heißt: muss ich generell einen Schaden oder Schäden von GDS 50 haben um die AGR zu erhalten oder reicht 40 und Anerkennung von berufl. Betroffensein und dementsprechend Höherbewertung.

🙂

Irgendwie verstehe ich heute mal nur Bahnhof. Hab meine Tabletten noch nicht genommen. So weit ich weiß, bekommst man den BSA erst bei 50. Ist die magische Zahl. Ausgleichsrente müsstest Du eigentlich schon jetzt bekommen. Sieh Dir doch bitte mal Deinen Bescheid ganz genau an und schreibe auf, was Du momentan bekommst.

Die berufliche Betroffenheit ist etwas anderes und hat m.E. nichts mit der Höhe zu tun. Du hättest dann wohl x Jahre VORHER arbeiten müssen. Kann mich momentan nicht genau daran erinnern wie viele es waren. Aber gib es einfach mal bei Google ein.

Wünsche einen erfolgreichen Tag, irgendwie ....
 
Huhu,

heute erreichte mich das neue und vom VA beantragte Gutachten. Aber nur weil ich es beim Sozialgericht in einem anderen Fall angefordert habe. Das VA wusste davon nicht, dass ich schon an das Gutachten ran komme.

Es ist der reine Wahnsinn. Sie Herren Professoren schreiben, dass sie ein Gutachten nur deshalb nach Aktanlage erstellen konnten, weil ich nicht einverstanden war, mich persönlich untersuchen zu lassen. DAS STIMMT DOCH GARNICHT!!! Die lügen ja sowas von ...
Also ich sehe mich hier vorsätzlich betrogen.

Ich wurde gefragt ob das VA die Akte einem externen Institut vorlegen dürfen, das habe ich mit JA benatwortet. Aber dass ich etwa eine Einladung zur Untersuchung nicht angenommen hätte oder sowas, war nie.

Ich bin durch den Wind ohne Ende. Es wird in einem dicken Gutachen alles angezweifelt und den kompletten Krankheitsverlauf so darsgestellt, dass sogar mehr als 8 oder 10 Gutachten davor alle nicht stimmen würden. Ich weiß nicht mehr weiter.

Euch allen wünsche ich mehr Glück
liebe Grüße
 
Huhu,


Es ist der reine Wahnsinn. Sie Herren Professoren schreiben, dass sie ein Gutachten nur deshalb nach Aktanlage erstellen konnten, weil ich nicht einverstanden war, mich persönlich untersuchen zu lassen. DAS STIMMT DOCH GARNICHT!!! Die lügen ja sowas von ...
Also ich sehe mich hier vorsätzlich betrogen.

Ich wurde gefragt ob das VA die Akte einem externen Institut vorlegen dürfen, das habe ich mit JA benatwortet. Aber dass ich etwa eine Einladung zur Untersuchung nicht angenommen hätte oder sowas, war nie.

Ich bin durch den Wind ohne Ende. Es wird in einem dicken Gutachen alles angezweifelt und den kompletten Krankheitsverlauf so darsgestellt, dass sogar mehr als 8 oder 10 Gutachten davor alle nicht stimmen würden. Ich weiß nicht mehr weiter.

Guten Morgen Nichtaufgeber,

ja, dass ist sehr ärgerlich. Bitte tief durchatmen!

Komme jetzt nicht mehr ganz mit: Das neuste Gutachten ist schon in den Akten des Gericht? Dann hätten die Dir doch dieses zusenden müssen. Egal.

Selbstverständlich solltst Du gegen dieses Beschwerde einlegen. Verlange, dass das VA Dir Schreiben vorlegt, in dem Dir mitgeteilt wurde, dass Du Dich beim Gutachter melden solltest. Fakt ist, dass Dich weder das VA noch der Gutachter zur Begutachtung eingeladen haben. Das Gutachten ist somit nicht verwertbar. Mache es bitte Zeitnah!!!

Das klingt m.E. fast so, als wolle man Dich niedriger einstufen.

Hier solltest Du ganz schnell handeln!

Rocky
 
Hallo Rocky und Nichtaufgeber,
wir sind hier auch noch aktiv, wenn auch nicht täglich... aber ab und an schauen wir mal rein, ob wer Rat braucht oder es sonst was neues gibt.
@ Nichtaufgeber: Das mit dem Gutachten ist ja krass... wir würden da stehenden Fußes Beschwerde einlegen und uns auf schon bestehende Gutachten stützen. Und zwar mit Hilfe eines guten Anwalts.
Wegen Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente:
Berufsschadensausgleich gibt es schon ab 30 Grad, Ausgleichsrente ab 50 Grad, wobei die berufliche Betroffenheit angerechnet wird. D.h. wenn du derzeit einen GDS von 40 hast und berufliche Betroffenheit anerkannt bekommst, steigt dein GDS auf mindestens 50 Grad und du hast Anspruch auf Ausgleichsrente. Nur beim Berufsschadensausgleich wird die nicht angerechnet, weil der Berufsschadensausgleich nur fällig wird, wenn man so schwer beruflich betroffen ist, das man in seinem Beruf nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. D.h. wenn es einen Aufschlag wegen beruflicher Betroffenheit gibt, wird der mit dem Berufsschadensausgleich ruhend, denn doppelt zahlen die nicht.
Ausgleichsrente sowie Berufsschadensausgleich müssen meines wissens beide extra beantragt werden, einfach so geht beim VA nix... also direkt nen formlosen Antrag ans zuständige VA, am besten mit Einschreiben und Rückschein.

Liebe Grüße
Silan
 
Hallo Silan,

danke für die Antwort.
Wie und wo legt man den Beschwerde gegen ein Gutachten dieser Art ein?
Das mit dem BSA usw habe ich verstanden.

schön zu sehen, dass noch mehrere da sind.

sorry dass ich erst jetzt zurück schreibe, ich war ziemlich beeinträchtigt übers wochenende, mich haat diese ganze Sache mit dem Gutachten doch ganz schön runter gezogen.

viele liebe Grüße
 
Guten Morgen,
Ich hoffe, ich bin jetzt hier im richtigen Thread.
Kurz zu meiner Geschichte : Antrag auf Oeg läuft seit 3,5 Jahren. Vor kurzem hatte ich ein aussagepsychologisches Gutachten. Es ist positiv.
Meine Akte geht nun zum medizinischen Dienst.
Habt ihr Erfahrungen, wie lange es dort dauern kann?
Wird, bei positivem Bescheid, erst die Grundrente berechnet? Oder der BSA auch gleich, da gleich mit beantragt?
Wie war das bei Euch?
Liebe Grüße,
Liana
 
AW:Korrigierte Vergleichseinkommen BSA (OEG)

Hallo Ihr lieben Berusschadensausgleich Bezieher

Habt Ihr gesehen dass im BMS in einem Rundschreiben bekannt gegeben wurde ,dass die Vergleichseinkommen BSA
seit 2009 zum Teil falsch waren.
Und jetzt sind im Bundesanzeiger die korrigierten Vergleichseinkommen!!
Bitte lest mal das Rundschreiben!!
Lg Vogoge
 
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