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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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OKAY!
einen lieben Dank an Gast vom 13.3.17 um 20:00 Uhr ;-)

gerne würde ich so manchen hier als mal einen Kaffee reichen 🙂, einfach als dankende Anerkennung. Wo sind nur die ganzen Menschen im wirklichen Leben, von denen man noch etwas lernen kann? Manchmal habe ich das Gefühl ich bin nur von Idioten umgeben und dabei meine ich es nicht böse den Leuten gegenüber aber es fehlt den meisten nicht nur an Interesse sondern auch am Verständnis gewisse Sachen zu verstehen. Vielleicht liegt das an unserem Schulsystem. Ich selbst habe mein ganzes Wissen, und das ist nun auch nicht viel - aber eben daran liegt es ja - selbst aus Eigeninteresse erworben. In der Schule habe ich alles das gelernt, was für das alltägliche Leben eigentlich irrelavant ist.

Dankeschön jedenfalls
wieder was gelernt -> Eine Anwendung für den § 20

Liebe Grüße
 
Bitte ... dafür nicht....

Wenn du es dir generell einfacher machen möchtest, lese dir das SGB X mal als ganzes durch, da findest du eine Menge Munition gegen das was die Versorgungsämter in der Regel so einfach mal "weglassen" oder "übersehen".
 
Ich wünsche Euch allen ein sehr schönes Ostern und Zeit der Ruhe über die Feiertage.

Kraft sammeln, und in der nächsten Woche geht es dann mit vollem Elan weiter.
 
Ein Hallo in die Runde,

jetzt hat es schon seit einiger Zeit keinen neuen Post mehr gegeben. Läuft dann alles so wie Ihr Euch es wünscht?

Ich bekam gestern mal wieder Post vom Landessozialgericht: Es fand nun zum DRITTEN mal ein Richterwechsel statt. Ich glaube, ich habe bald alle Richter dort durch. Jetzt wird es wieder einige Monate dauern bis sich der Richter eingelesen hat und das VA wird wieder irgendwelche sinnlosen Anträge stellen. Wo soll das noch hinführen? Ich habe keine Ahnung.

Wünsche Euch allen einen sehr erfolgreichen Tag.
 
Hallo

naja wann läufts beim OEG schon gut? Ich war zwischenzeitlich wieder einmal zur Begutachtung. Da ich ja wieder gesund sein könnte😕. Dazu hat die Gutachterin sehr deutlich schreiben wollen, dass eine Reha sinnlos ist und an Arbeiten bei mir lange nicht zu denken ist. Bin ja auch unbefristet voll berentet. Da die ja bei mir immer noch rum tun wegen dem netten Paragraphen 29. Angeblich konnten sie das noch nicht klären, sind ja erst 2,5 Jahre (seit Anerkennung und BSA Antrag). Rückwirkend nun 5,5 Jahre.

Mein VSA ist zwischendrin umgezogen, da ist man jetzt noch beschäftigt und muss sich ja ums Archiv kümmern und nicht um laufende Anträge.

VG Elona
 
Hallo zusammen

das mit dem Richterwechsel ist ja wirklich sehr ärgerlich, Rocky11.
Als reicht es nicht schon aus, dass sich das VA ohnehin zu lange Zeit lässt. Ich drücke dir die Daumen.

Bei mir zieht sich auch alles wie ein Kaugummi. Es ist wirklich sehr zermürbend.

Hat jemand schon mal erlebt, dass das Versorgungsamt ein Darlehen gibt und dann ratenweise die Grundrente einbehält? Gibt es sowas?

Ach ja, muss man die Ausgleichsrente, sofern bei Verschlechterungsantrag auch die Verschlechterung durch geht und bei mindestens 50 landet.

Liebe Grüße und weiterhin viel Durchhaltevermögen
 
Guten Morgen Nichtaufgeber,

genau das ist ja das Prinzip der VA, die Verfahren so lange wie möglich in die Länge zu ziehen. Zum einen rechnet man damit, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit verstierbt oder aus gesundheitlichen Gründen den Antrag aufgeben muss.

Wie ich mitgekommen habe, wechseln die Richter immer nach zwei Jahren Bearbeitung. Heißt: die/der neue Richter brauch Monate um sich in das Verfahren einzuarbeiten und weiß oft nicht, um was es eigentlich geht. So zumindest konnte ich es bei dem neuen Richter feststellen, weil er Akten haben wollte, die schon einige Jahre bei Gericht sind.

NEIN, dass mit einem Darlehen vom VA habe ich noch nicht gehört. Geht m.E. nur beim Sozialamt. Es besteht später jedoch die Möglichkeit sich eine Rente auf 10 Jahren vorab aus zahlen zu lassen. Jedoch auch nur dann, wenn das Geld für Wohneigentum o.d.g. genutzt wird. Aber was hast Du zu verlieren. Stell doch einfach mal einen Antrag.

Ach ja, muss man die Ausgleichsrente, sofern bei Verschlechterungsantrag auch die Verschlechterung durch geht und bei mindestens 50 landet.

Den letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden.

Wünsche allen eine erfolgreiche Woche.

Rocky
 
Hallo Rocky11

sorry für die Undeutlichkeit, da habe ich doch glatt die Hälfte im Satz bei der Fragestellung vergessen.
was ich meinte ist, ob man die Ausgleichsrente extra und separat benatragen muss. Ich habe einen Verschlechterungsantrag gestellt, ich warte jetzt schon seit über einem dreiviertel Jahr aufs Ergebins. Es wurde zwischenzeitlich wieder ein Gutachten erstellt, allerdings nach Aktenlage und von einem externen Institut. Hmm bin mal gespannt. Das Gutachten liegt dem VA seit ca 3 wochen vor, jetzt heists abwarten.

ich habe volle em Rente aufgrund der Schödigungsfolge - beruf. Betroffensein wurde noch nicht anerkannt und mein GDS liegt derzeit bei 40.


Du hast sehr recht leider betreffend die Angelegenheit mit den Richter und der Vorgehensweise - leider.
trotzdem viel Stärke und Duchhaltevermögen wünsche ich dir.

liebe Grüße
 
Guten Morgen Nichtaufgeber,

nein, diese Rente musst Du nicht extra beantragen.

Hast Du Dir das neue Gutachten vorlegen lassen?

Schönen Tag.

Rocky

PS. Sind wir hier jetzt die Letzten im Fourum?
 
Hallo Rocky11

das ist ja gut, dass man das nicht extra beantragen muss, sollte ich auch mal Erfolg haben, wird wenigstens die Ausgleichsrente nachgezahlt. Das Gutachten habe ich angefordert, aber da sieht so aus als wollen die mal wieder Zeit schinden. Angeblich kann mir das nur der Sachbearbeiter zuschicken und der bekommt es erst wenn es der ärztliche Dienst ausgewertet hat und das dauert wohl noch. Ich verstehe das ganze Hin und Her einfach nicht.

scheinbar sind wir wirklich die letzten

ich schmeiß ne Rune Eis - ist noch jemand hiiiieer! :-D

Grüße an alle
 
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