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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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@elona: Wie man so etwas nachweisen kann v, dafür muss man sich leider Gerichtsurteile durchlesen und kommentiertes. Du wirst vermute ich gesondert eingestuft, weil die schaedigung vor berufsausbildung war. Die werden anders eingestuft bei bsa als Erwachsene nach berufsausbildung, naemlich nach vermutlichem Abschluss und bewiesenem berufsziel. Bei den anderen ist der beruflich schon bestimmt.


Nachweis kann zb erbracht werden durch versuche, den angestrebten berufswunsch tatsaechlich zu tun, Gespräche in der Kindheit mit menschen, die irgendwie mit diesem berufswunsch zu tun haben, und das beweisen koennen. Zusaetzlich muss eine Begabung da sein, die faehigkeit, diesen berufswunsch auch auszuueben. Wie das geprüft wird, dazu muss man sich Gerichtsurteile durchsuchen, und diese zu finden erfordert zeit und geschick. Natürlich gibt es die, kommentiertes zum entschaedigungsrecht geben erste hinweise.oder ein kompetenter anwalt.


Recht zu haben ist schwer, erfordert viel zeit und man muss sich mit einem sehr rigide und verachtenden amt auseinandersetzen. Sie sind so opferfeindlich, weil sie kein Geld zahlen wollen, und versuchen alles, verlieren dabei die balance.

Bitte guck mal bei" welche fassung des bsa ... "einem thread von mir, nach, da habe ich einen Link hin gestellt, wo ein mann beweisen konnte, dass er Priester werden wollte. Ich habe nicht die kraft, den link noch mal zu suchen.
 
**ich schlage vor eine Konferenz online. Mit fragen zum oeg etcetera.


**Ausserdem schlage ich vor, gemeinsam auf unsere Not hinzuweisen, auf die rigiditaet der aemter, und ich zu ueberlegen, wie das aussehen kann, so dass es sich gut anfuehlt. Es gibt moeglichkeiten, mit eine opfer freundliche Pressevertreter zu sprechen, an das bmas zu schreiben. Ich habe die Schnauze voll. Zusammen sind wird auch staerker und stark. Wichtig wird sein, dass es etwas ist, was nicht kraft raubend ist, sondern ressorcenschonend, sinnvoll. Dann klappt das auch. Ich habe mein verfahren zwar durch aber auch ich betreue eine freundin, die es sehr schwer hat.
 
Guten Abend,
vielleicht hat jemand Lust, mir folgendes zu beantworten:
Ein Gewaltopfer (Single, eigene Wohnund) hat als Einkommen:
OEG-Grundrente 233,00 Euro
Kindergeld 184,00 Euro
EU-Rente 161,00 Euro (netto nach Abzug Kranken+Pflegeversicherung)
Sozialhilfe 470,00 Euro

Die Tat geschah vor Beendigung der Schullaufbahn (Relaschulabschluss Note 2, Fachoberschule wg. der Tat abgebrochen)

Der Betroffene hätte (mindestens) KfZ-Mechaniker werden wollen - evtl. bis zum Meister.
Lt. Internet beträgt der Durchschnittslohn ca. 2.000,00 Euro brutto.

Wie hoch wäre so Pi mal Daumen die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich?
Welche Einkommensarten sind darauf anrechenbar. welche nicht?

Was hätte der Betroffene incl. aller Einkommen unterm Strich?

Vielen Dank im voraus!

Ohne je, das sind viel zu wenig informationen. Leute ihr muesst euch auch mal des unterschieds zwischen ausgleichsrente und bsa klar sein. Und was das eine ist, und was das andere.
Ausgleichsrente ist vom grad der schaedigung abhaengig, und muss mindestens 50% sein. Wie soll ich das beantworten, wenn ich die gds nicht weiss? Ausgleichsrente ist schlicht und einfach eine schaedigung gds abhaengig rentenleistung, wo einkommen angerechnet wird und hat nichts mit Beruf zu tun.

Bsa ist abhängig vom angestrebten und beweisbaren berufsziel bei schaedigung vor berufsabschluss,

oder dem konkreten beruf bei schaedigung und opferwerdung nach dem bereits erreichten berufsziel. Beim bsa geht es um den konkreten berufsschutz.

Folgende antworten sind daher wichtig: wird bsa ab 07/2011 ( neue bsa regelung mit fuenf berufsgruppen) bezahlt und beantragt, oder davor (alte bsa Regelung mit hunderten berufsgruppen) .
Nur zur ersten einschaetzung ungefähr in diesem fall:

In diesem fall war die schaedigung vor erreichten berufseintritt. Er wird also entschaedigt nach der erreichten schulausbildung, also realschule. Beamter im mittleren dienst. A6 bis A9 abhaengig vom lebensalter.

Wenn aber die schaedigung beweisbar ( !!!) der Grund war fuer den abbruch der fachoberschule, dann nach , so vermute ich, als Beamter des gehobenen dienstes. A9 bis a12 abhaengig vom lebensalter.

Eine erste Orientierung ist also der vermutlich erreichte schulausbildung.

Das ist nur eine einschaetzung nach der alten verordnung, wenn der bsa vor 07/2011 berechnet wird.

Das aber der berufswunsch Kfz Mechaniker war und meister, und das sind wieder zwei paar stiefel, macht die Sache kompliziert. N
Eine erste Orientierung ist also der vermutlich erreichte schulausbildung. Nach der alten, und das ist meine erste einschaetzung, kann dieser angestrebte berufsziel von Nachteil sein, wenn die fachoberschule durch Kfz Mechaniker ersetzt wird. Kfz- Mechaniker muss bewiesen werden, und das ist ein andere einordnung als nach fachoberschule, naemlich schlechter, und meistertitel wieder eine andere einordnung. Aber das kriege ich nach der alten bsa verordnung nicht raus. Weder kann ich sagen, ob der Meistertitel besser waere als fachoberschule nach der alten verordnung, noch kann ich sagen, ob ueberhaupt der Meistertitel nach der alten verordnung ungefähr berücksichtigt wird fuer opfer vor berufseintritt.

Nach der neuen bsa regelung kann der angestrebte und beweisbare Meistertitel von grossen vorteil sein. Der Betroffene muss beweisen, dass er das angestrebt hat, die Begabung dafuer hatte.

Das ist nur eine erste einschaetzung.

Nach der neuen verordnung sieht es schon ganz anders aus!


Eine erste Orientierung der Leistungen im oeg steht hier: Seite der lwl ueber oeg und bvg.

Bundesversorgungsgesetz gesetz ist das grosse ganze mit den leistungen, opferentschädigungsgesetz ist ein zusätzliches dazu, klärt Wann per gesetz opfer opfer sind und Leistungen vom grosse Kuchen dem bvg bekommen koennen. Man könnte sagen, der Kuchen besteht aus Mehl und Zucker (geldleistungen) und rosinen, und wenn ich diese Rosine bin, also oeg anerkennung, bin ich teil des Kuchens und bekomme den kuchen endlich.
 
Hallo Weltenbummler,
entschuldige mich, mein Eintrag sollte nicht unter dem Thread von "Vermisst" laufen, ich hatte mich am Nachmittag vertan.

Folgender Fall –
(wir sind unverheiratet)

Mein Partner erhält ALG2, ich die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Mit meinem Einkommen stehe ich mit 0 Euro in der ALG2 Berechnung, da ich für mich finanziell selbst sorgen kann, somit also vom ALG2 keine Bezüge erhalte.

Werden somit meine Nachzahlungen vom BSA unantastbar bei der ALG2 bleiben ? (Bedarfsgemeinschaft)

Wie verhält sich das Ganze mit meinem Einkommen als Rentner ? Könntest du mir das mal an einem Beispiel errechnen ? Ich denke, dass die Nachzahlungen mit der Rente verrechnet oder teils angerechnet werden müssten. Von der monatlichen Rente gehen auch noch die Kosten der Krankenversicherung ab.

Ich hoffe, dass ich nicht alles verkompliziert habe. Bei Fragen bitte nachfragen.

Freundliche Grüsse
Gast a
 
Hallo, ich bin kein rechtsanwalt, und moechte hier auch nicht als der Spezialist fuer Fragen des OEG gesehen werden, sondern als Mithelfer mit anderen gemeinsam, zumal ich auch eigene Anliegen habe.

Von daher haette ich die Bitte, dass Fragen an alle gerichtet werdern, und auch ich bin nicht frei von Irrtuemern.

Meiner Meinung nach gibt es auch kein Alg 2 Anrechnung fuer dich, aber das Arbeitsamt u.U. wird deinen BSA als Einkommen fuer euch bei werten. Deine Em rente wird auf den BSA angewandt und abgezogen.
 
**ich schlage vor eine Konferenz online. Mit fragen zum oeg etcetera.


**Ausserdem schlage ich vor, gemeinsam auf unsere Not hinzuweisen, auf die rigiditaet der aemter, und ich zu ueberlegen, wie das aussehen kann, so dass es sich gut anfuehlt. Es gibt moeglichkeiten, mit eine opfer freundliche Pressevertreter zu sprechen, an das bmas zu schreiben. Ich habe die Schnauze voll. Zusammen sind wird auch staerker und stark. Wichtig wird sein, dass es etwas ist, was nicht kraft raubend ist, sondern ressorcenschonend, sinnvoll. Dann klappt das auch. Ich habe mein verfahren zwar durch aber auch ich betreue eine freundin, die es sehr schwer hat.

Hallo, Weltenbummler25,
bei mir ist es momentan ganz schlimm. Die Gutachterin von letzten OEG- Gutachten, die leider nur eine Psychiaterin ist und keine Traumatologin, hat mir wieder von den Haaren herbeigezogene Interpretationen ins Gutachten reingeknallt, weil das Versorgungsamt damals mir meinen Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung als schadensunabhängig deklariert haben. Den Beweis konnte ich wohl inzwischen erbringen, dass es nicht Rechtens gelaufen ist.
Aber, diese Gutachterin hat ihr Gutachten für die behandelnden Ärzte freigegeben und das ist nun das fatale dabei, denn sie schreibt in ihrem Gutachten, dass ich feindseelig und bösartig wäre. Was eine ungeheuerliche Verleumdung ist.
Ich gehe einmal im Monat zu einem Bibelkreistreffen und konnte dort ein wenig über mein Schicksal erzählen und alle sagen dass es ein Wunder ist, das ich noch an das Gute glaube, in Anbetracht dessen was mir alles widerfahren ist.
Nun kommt so eine Gutachterin und dreht den Spies um. Und die Folgen war auch dass mir Arzttermine von seiten der Arzthelferinnen abgesagt wurden usw. Ich weis ja gar nicht mehr zu welchem Arzt ich noch gehen kann (ich habe nicht unerhebliche Erkrankungen, PTBS, Herzminderleistung, Morbus Crohn usw.) und vertrauen kann. Das ist schon nicht mehr "lustig".
Dir DRV hat plötzlich meine EMR in eine Arbeitsmarktrente verändert. Nun musste ich wegen der Aufstockung zum Jobcenter.
Posttraumatischer Stress pur. Nun habe ich dauernd Herzrasen und kann mich nur schwer beruhigen. Das ist alles nicht mehr "lustig". Zu welchem Arzt soll ich nun gehen, zu meinem Hausarzt, der mich vielleicht nun auch als bösartig sieht oder sehen will, oder wie hat das Gutachten hier noch seine Runde gemacht??
Ich brauche Unterstützung von seiten der Ärzte und nicht das Gegenteil. Warum macht die Gutachterin sowas??? Hat diese Gutachterin kein Gewissen????
Ich habe von einer Person aus dem Bibelkreis den Tipp bekommen, mich mit meinem Schicksal doch einmal an die Zeitschrift Emma zu wenden. Ich denke, dass ich das auch in den nächsten Tagen tun werde. Telefon Redaktion 0221/606060-0. Vielleicht mag der eine oder andere auch dort anrufen um so unseren Misständen und dem Unrecht ein Gehör zu geben. Es wäre ein Anfang.
LG Gastbei
 
hallö Weltenbummler und alle Ihr hier... -
zur Zeit wirst Du überrannt mit Deinen Kenntnissen . Ich hätte da natürlich auch eine Frage , meine Ärzte, Therapheuten und so, sagen das sei so schlüssig und eindeutig - und die Gutachten bestätigen das ja... Okay ..., Vorab- abgeschlossener Realschulabschluß 1986

Wurde im Rahmen meines Berufswunsches , in Ausbildung auf dem Ausbildungsgelände ( Wohnheim ) ( staatliche Ausbildungsstätte !!! und somit auch deren Boden ) - 1988 - " geschädigt " anerkannt damals mit 30 % , nach Gutachten 1992 unter 10, weil es ging mir angeblich besser- war aber falsch mich dagegenzusetzen war ich zu schwach und allein. Die Ausbildung damals hatte ich deswegen abgebrochen. Der Berufswunsch war intensiv- noch 2 x probiert, abgebrochen aber - wenn es an Sachen ging die an " Schädigung " retraumatisiert haben... immer wieder versucht in diesem Bereich zu arbeiten... ging nicht- ( ALLES Nachgewiesen mit Unterlagen und Zeugnissen ! ) 2001 neue " Schädigung " läuft über BG - lange AU und Verletztengeld . 2005 im eigenen Aufschrei, wieder versucht im ursprünglichen Berufswunsch ( Ziel von KS zur Ärztin ) - angefangen mit der einjährigen Ausbildung GKPH - Schnitt der Noten 1.8 und 1.9 - dann weitergemacht- unter größten Anstrengungen noch die 3jAHRE für examinierte- Staatsexamen erreicht - Durchschnittsnoten zum bewerben als examinierte 1.8 und 2.0 . gearbeitet in Uni- ausgebildet- Dann kam der endgültige Zusammenbruch... von BSA weiß ich erst seit Dezember 2014

Also , anerkannt als Opfer seit etwa 1989 , Gds reduziert 1992 auf unter 10 - ( ich war allein, keine Kraft zu Kämpfen ) -


Juni 2012 Überprüfungsantrag gestellt- erfahren, dass ich auch nach 2-ter Schädigung von 2001 nach wir vor anerkannt, aber unter 25% gehandelt werde/ wurde. Letztes Jahr nach GA vom VA mit 30 - da aber die BG mit den 20% höher liegt als die Grundrente bei 30% gab es einen Rücknahmebescheid gültig ab Juni 2008 ( das sind wohl die 4 Jahre rückwirkend nach Ü-antrag. Dem haben wir widersprochen, ebenso der Ablehnung von brufl.Betroffenheit, sowie BSA . Steht mir definitiv zu- VA hat jährliche GA der BG- - letzter >Text ist, keine weitere Begutachtung mehr vorgesehen , lebenslang.. GA vom VA empfiehlt sogar keine weitere Begutachutung mehr. Ständige re-Trauma...
Von BSA weiß ich erst, seit die vom VA uns - VDK / mir den Antrag 2014 zugeschickt haben , von Ausgleichsrente war bislang nie die Rede ?

Aktueller Status : EM zum 2-ten Mal wurde befristet letztes Jahr bis Ende 2018 , laut Gutachten zweier verschiedener Stellen mit gleichem Ergebniss, dass Reha und Teilhaben ausgeschlossen werden . Wäre ich da nun ein Alt-oder Neufall ? ( Fühle mich eher wie Abfall :-( )
Also Deiner Aussage nach- lieber Weltenbummler- von wollte ich werden von klein auf- mit nachgewiesenen Bestätigungen und Zeugnissen über einen Zeitraum von 1988 bis letztendlich 2010 immer im gleichen Bereich und " derselben Uni" , was ich fast geschafft habe - 2010 mit 41 noch Staatsexamen gemacht- wäre nicht passiert was gewesen, hätte ich auch noch die Ärztin hinbekommen , am Talent hat es sicher nicht gefehlt - geblieben ist nur noch eine Patientin :-(In Widerspruchsbegründung sind wir von A7 St8 ausgegangen- der wird noch bearbeitet ......... wuah... sorrr viel- musste aber auch raus und jetzt kann ich nicht mehr... und ich habe kein Skype, und auch kein Whatsapps oder wie das heißt... ich habe ein Hundi und der tut mir einigermaßen gut, würde sonst gar nicht mehr los und vermodern...
T´schuldigung , bin dann mal weg ....

Jaaaa, ich gebe mein möglichstes : Durchhalten ( sooo schwer :-( )
 
Wer von Euch kann anhand eines Beispiels bzw. an mehreren Fallbeispielen eine Rechnung aufmachen, wie man Berufsschadenausgleich eigentlich berechnet ?

Es gibt 5 Besoldungsgruppen, Gehälter in Netto angegeben sind. Die angegebenen Summen man ja nicht in voller Höhe erhält, gell ? Wie berechnet sich sowas ? Wer traut sich an einem Fallbeispiel ;-))
 
Wer von Euch kann anhand eines Beispiels bzw. an mehreren Fallbeispielen eine Rechnung aufmachen, wie man Berufsschadenausgleich eigentlich berechnet ?

Es gibt 5 Besoldungsgruppen, Gehälter in Netto angegeben sind. Die angegebenen Summen man ja nicht in voller Höhe erhält, gell ? Wie berechnet sich sowas ? Wer traut sich an einem Fallbeispiel ;-))

hi auf seite 16 findest du schon was 🙂
die liebe Vogoge hat da schon mal vorgerechnet....
ich hab nen Bescheid irgendwo hier rumliegen, der wurde dieses Jahr aktualisiert, weil
sich ja einige Beträge die letzten Jahren verändert hatten....meine Akte lag Jahre bei Gericht deshalb wurde nix neu berechnet...
EM-Rente wird aber z.b. angerechnet abzgl. Betrag f. Kindererzieh.Zeiten z.b..
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/118872-wie-wird-berufsschadensausgleich-berechnet-oeg-16.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Halo Vermisst,
ich verstehe es dennoch nicht, habe mir die Seiten angeschaut, alles recht kompliziert und für mich nicht verständlich. Hm, ich sollte wohl viel Mut aufbringen und mich beim LVR mal telefonisch erkundigen. Es steht ja in deren Pflicht mich aufzuklären, so das ich es auch verstehen kann. Zustehen tut mir BSA und Ausgleichsrente, beides noch nicht beantragt.

LG
 
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